Haftung / Sicherungspflicht altes Gebäude

Hallo,

ich besitze bei mir im Dorf seit einigen Jahren einen alten Stall.
Nachdem dieser in seinem jetzigen Zustand schon sehr lange rumstand, ohne das das jemanden interessiert hat, kommt jetzt jemand auf mich zu und sagt, ich müsse den sichern.

Nun besteht keine akute Einsturzgefahr, aber natürlich bieten sich für Kinder wunderbare Möglichkeiten sich zu verletzen.
Tür zu geht auch nicht so einfach, da das Tor hinten nicht mehr vorhanden ist.
Wie sieht es da denn nun rechtlich aus?
Ich bin der Meinung, daß dort ja eigentlich niemand etwas zu suchen hat - und Kinder schon gar nicht, schliesslich gibt es ja auch sowas wie eine Aufsichtspflicht…

Ich würd das Ding ja gern zumachen, aber das ist halt nicht so einfach…

Was mich am meisten ärgert, ist daß ich natürlich von denen angesprochen werde, die selber ein altes quasi baufälliges Haus ungesichert im Dorf stehen haben… :o)

Gruß,
Martin

Moin!

ich besitze bei mir im Dorf seit einigen Jahren einen alten
Stall.
Nachdem dieser in seinem jetzigen Zustand schon sehr lange
rumstand, ohne das das jemanden interessiert hat, kommt jetzt
jemand auf mich zu und sagt, ich müsse den sichern.

Dieser jemand hat Recht :smile:

Nun besteht keine akute Einsturzgefahr, aber natürlich bieten
sich für Kinder wunderbare Möglichkeiten sich zu verletzen.
Tür zu geht auch nicht so einfach, da das Tor hinten nicht
mehr vorhanden ist.
Wie sieht es da denn nun rechtlich aus?

Du haftest für alle Schäden, die jemandem auf Deinem Grundstück zustoßen könnten, weil Du nicht ordnungsgemäß gesichert hast. Lies dazu mal BGB §§836-838. Also entweder ziehst Du rundherum einen zwei Meter hohen Zaun für ordentlich Geld oder Du lebst mit dem Risiko. Gegen dieses Risiko kannst Du Dich übrigens relativ günstig versichern. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kostet im Jahr um die 50€, je nach Gesellschaft.

Ich würd das Ding ja gern zumachen, aber das ist halt nicht so
einfach…

Tja, Eigentum verpflichtet. Klingt blöd, ist aber so. Schließ einfach eine entsprechende Versicherung ab und gut ist die Sache.

Was mich am meisten ärgert, ist daß ich natürlich von denen
angesprochen werde, die selber ein altes quasi baufälliges
Haus ungesichert im Dorf stehen haben… :o)

Wer im Glashaus sitzt oder so ging da mal eine alte Weisheit :smile:
Das ändert aber nix an Deiner Haftung.

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo,

Also entweder
ziehst Du rundherum einen zwei Meter hohen Zaun für ordentlich
Geld oder Du lebst mit dem Risiko. Gegen dieses Risiko kannst
Du Dich übrigens relativ günstig versichern. Eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kostet im Jahr um die
50€, je nach Gesellschaft.

Moment - das bedeutet, ich bin zwar nicht verpflichtet zu sichern, kann aber im Zweifel herangezogen werden?
Ich meine, daß ist rechtlich doch ein Unterschied, oder?
Zahlt die Versicherung denn auch - oder sagt die, ich hätte das Gebäude nicht gesichert?

Aber mal interessehalber - es kann also jeder auf meinem Grundstück herumlaufen, wie er will?
Was ist, wenn ich Schilder an den Stall mache „Betreten verboten“? Erwachsene sollten das ja lesen können :o) Und Kinder? Was ist denn mit der Aufsichtspflicht?

Hier im Dorf gibt es auch einen Teich - da kann auch jedes Kind hereinfallen? Kann dann die Gemeinde zur Verantwortung gezogen werden und die müssen dann einen Zaun um den Teich ziehen?

Ich will mich ja nicht um meine Verantwortung drücken, aber allzu logisch finde ich das alles nicht…

Gruß,
Martin

Hallo,

nochmal… :wink:

In dem genannten Paragraphen geht es ja nur um den (teilweisen) Einsturz des Gebäudes. Da mache ich mir eigentlich keine Sorgen… aber es kann ja ein Kind auf den Heuboden klettern und runterfallen oder sich an einen alten Nagel einziehen oä.

Weiterhin gibt es hier in der Nähe auch Gebäude, welche anscheinend in öffentlicher Hand sind, an denen ein Schild steht „Einsturzgefahr, Betreten verboten!“. Hat dieses Schild eine rechtliche Wirkung im Sinne eines Haftungsverzichtes des Eigentümers?

Gerade die Gebäude in öffentlicher Hand sind hier oft die im schlechtesten Zustand - und da hängt wenn überhaupt nur so ein Schild… wie gesagt, alles ein bißchen unlogisch für mein unwissendes Hirn :o)

Gruß,
Martin

Gruß,
Martin

Hallo,

Hallo auch,

hier muss ich dem Dicken Recht geben.
Du bist für alles verantwortlich, was auf deinem Grundstück geschieht. (Wenn da jemand tonnenweise Müll hinkippt musst du ihn beseitigen - den Müll, nicht den jamand)

Moment - das bedeutet, ich bin zwar nicht verpflichtet zu
sichern, kann aber im Zweifel herangezogen werden?

Nicht im Zweifel - du wirst herangezogen, wenn du nicht richtig gesichert hast.

Ich meine, daß ist rechtlich doch ein Unterschied, oder?
Zahlt die Versicherung denn auch - oder sagt die, ich hätte
das Gebäude nicht gesichert?

hmm - kommt auf den einzelfall an. Ich vermute, hier wäre ein Grund für die Versicherung, nicht zu zahlen.
Du musst (im normalen Rahmen) alles tun, damit keiner das Grundstück oder Gebäude betritt. Der 2-m-Zaun ist es nicht unbedingt, zumal da ja auch der Bebauungsplan sicher Grenzen setzt. Aber ein Zaun muss wohl.

Aber mal interessehalber - es kann also jeder auf meinem
Grundstück herumlaufen, wie er will?

Wenn er kann, kann er - ob er es darf steht auf einem anderen Blatt.

Was ist, wenn ich Schilder an den Stall mache „Betreten
verboten“?

Irrelevant.
Du musst für eine ordentliche Einfriedung sorgen.

Erwachsene sollten das ja lesen können :o)

Es gibt auch erwachsene Analphabeten.

Und
Kinder? Was ist denn mit der Aufsichtspflicht?

Wieder: Einzelfall.

Ich will mich ja nicht um meine Verantwortung drücken, aber
allzu logisch finde ich das alles nicht…

Schon mal erlebt, dass Recht logsich ist??

Gruß
HaWeThie