Moin zusammen!
Gestern hatten wir ein nettes Zusammentreffen mit Freunden. Dabei wurde mir eine Posse berichtet, die ich so recht nicht glauben will. Vielleicht kann mir ja hier der eine oder die andere etwas dazu beantworten.
Die Situation ist folgende: Die Frau war vor einigen Jahren schon einmal verheiratet. Es kam zur Trennung, der Mann zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Soweit ja nichts besonderes. Doch wie der Zufall so spielt, der Mann zog nicht nur aus der Wohnung aus, nein, er verschwand gänzlich. Bis heute, mittlerweile etwa fünf Jahre danach, ist er nicht wieder aufgekreuzt. Damit begann eine Odyssee ohne Vergleich…
Die Frau reichte die Scheidung ein. Zu diesem Zweck versuchte sie, über Meldeämter und auch über einen Privatdetektiv den Mann zu finden - erfolglos. Da der Mann spurlos verschwunden ist, zog sich dieses Verfahren schier endlos hin. Denn bevor seitens des Gerichts in die öffentliche Zustellung eingewilligt wurde, mußte natürlich noch einmal, diesmal vom Gericht, versucht werden, den Kerl zu finden.
Unterdessen ging das Leben weiter. Die Frau lernte einen neuen Mann kennen und lieben. Und wie das so ist, aus der Liebe ergab sich ein Resultat *g* und Frau wurde schwanger. Eigentlich ist das ja kein Problem. Die Freude war zunächst groß. Das Scheidungsverfahren bekam daraufhin den Status der Dringlichkeit. Geändert hat sich dadurch aber erstmal rein gar nix.
Irgendwann kam dann das Kind gesund und munter auf die Welt. Soweit so gut. Und als wäre dies der guten Dinge noch nicht genug, es kam wie es kommen sollte. Die Scheidung erfolgte satte zwei Wochen nach der Geburt des Kindes, nach weiteren 2½ Monaten wurde das Urteil rechtskräftig.
Und nun endlich konnte die Frau ihren neuen Mann, den Vater ihres Kindes, auch heiraten. Und jetzt könnte der Standardsatz aller Märchen kommen - …wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute glücklich und zufrieden. Doch damit ist es leider nix. Denn aufgrund der recht merkwürdigen deutschen Gesetze fingen die Probleme nun erst richtig an.
Laut Gesetz ist nämlich der eigentliche Vater des Kindes eben doch nicht der Vater des Kindes. Denn für das Gesetz ist der Vater des Kindes der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratete Mann (der verschwundene). Damit nun der richtige Vater auch der rechtliche Vater wird, mußte ein sogenanntes Vaterschaftsanfechtungsverfahren begonnen werden. Der richtige Vater hat also vor dem Jugendamt seine Vaterschaft anerkannt, die Mutter hat dem zugestimmt und dieser ganze Papierkram wurde beim Gericht mit der Klage eingereicht. Damit nun dieses Verfahren laufen konnte mußte natürlich wieder erst einmal vom Gericht festgestellt werden, das der Ex-Ehemann verschwunden ist. Es folgten diverse eidesstattliche Erklärungen der Mutter und ihres Mannes, das weder sie noch er wüßten, wo der Kerl ist, das das alles schonmal geklärt wurde usw. usf.
Sei´s drum. Irgendwann war die öffentliche Zustellung durch und jetzt beginnt der eigentliche Witz. Seitens des Gerichts wurde nun beschlossen, das sowohl die Mutter als auch das Kind und der eigentliche Vater (also der echte) zu einem sogenannten Abstammungsgutachten anzutreten haben.
Rückfragen beim Gericht ergaben, das dies kein Scherz sei und das das eben so gemacht wird. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn der Ex-Ehemann dem zustimmt (schön wär´s…). Punkt.
Fassen wir also zusammen: Obwohl weder die Mutter noch der richtige Vater irgendeinen Zweifel an der Abstammung ihres gemeinsamen Kindes haben, obwohl der derzeit als Vater geltende Mann mangels Anwesenheit weder biologisch noch technisch als Vater in Frage kommen und obwohl sowohl die Mutter als auch der richtige Vater schwören, nur mit sich selbst verkehrt zu haben, trotz alledem verlangt das Gericht ein Abstammungsgutachten. Das ist an sich ja schon witzig. Biologie sechs würde ich meinen. Verstehen kann das so recht niemand. Vielleicht kann mir ja wer von Euch erklären, was der Mist soll.
Aber viel wichtiger für die Betroffenen ist die Frage, wer das bezahlen soll? Den beiden geht es finanziell zwar nicht unbedingt schlecht, man schlägt sich halt so durch. Für große Hüpfer haben beide zuwenig Geld, für Prozeßkostenhilfe jedoch zuviel. Nun soll laut Auskunft des beauftragten Gutachters der Spaß so etwa 1.200 € kosten. Die beiden fragen sich nun, wer dies bezahlen soll? Denn sie können es definitiv nicht aufbringen. Dem Gericht ist dies zunächst mal egal, eine Nachfrage brachte keine Auskunft. Die beiden sind mittlerweile soweit, das sie ernsthaft überlegen, die Klage zurückzuziehen und das er dann versucht, sein eigenes Kind zu adoptieren (was für ein Schwachsinn…). Mittlerweile ist der Kleine 1¼ Jahr alt und geklärt ist die Sache, die so einfach sein könnte, immer noch nicht.
Daher frage ich jetzt einfach mal Euch: Weiß zufällig jemand hier, wer diese völlig unsinnigen, überflüssigen Kosten tragen muß? Letztlich will weder die Mutter noch der richtige Vater ein solches Gutachten haben. Der Grund für das Gutachten ist einzig und allein die Tatsache, das ihr Ex-Mann spurlos verschwunden ist. Werden die beiden jetzt dafür bestraft, indem sie die Kosten aufgebrummt bekommen? Das fängt bei den allgemeinen Gerichtskosten an und hört eben bei diesem schwachsinnigen Gutachten auf. Nach meinem Empfinden müßten diese Kosten dem Ex-Mann aufgedrückt werden. Und wenn der verschwunden ist, dann muß das Gericht halt sehen, wie es daran kommt.
Aber ich fürchte, so isses nicht. Also, wer weiß was? Idealerweise mit ´ner Quelle dazu 
Ich danke jedenfalls erstmal allen, die bis hier durchgehalten haben und freue mich auch auf Eure Ansichten zu dem Thema.
Gruß vom
Dicken MD.
