Eine schier unendliche Gerichtsposse (lang)

Moin zusammen!

Gestern hatten wir ein nettes Zusammentreffen mit Freunden. Dabei wurde mir eine Posse berichtet, die ich so recht nicht glauben will. Vielleicht kann mir ja hier der eine oder die andere etwas dazu beantworten.

Die Situation ist folgende: Die Frau war vor einigen Jahren schon einmal verheiratet. Es kam zur Trennung, der Mann zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Soweit ja nichts besonderes. Doch wie der Zufall so spielt, der Mann zog nicht nur aus der Wohnung aus, nein, er verschwand gänzlich. Bis heute, mittlerweile etwa fünf Jahre danach, ist er nicht wieder aufgekreuzt. Damit begann eine Odyssee ohne Vergleich…

Die Frau reichte die Scheidung ein. Zu diesem Zweck versuchte sie, über Meldeämter und auch über einen Privatdetektiv den Mann zu finden - erfolglos. Da der Mann spurlos verschwunden ist, zog sich dieses Verfahren schier endlos hin. Denn bevor seitens des Gerichts in die öffentliche Zustellung eingewilligt wurde, mußte natürlich noch einmal, diesmal vom Gericht, versucht werden, den Kerl zu finden.

Unterdessen ging das Leben weiter. Die Frau lernte einen neuen Mann kennen und lieben. Und wie das so ist, aus der Liebe ergab sich ein Resultat *g* und Frau wurde schwanger. Eigentlich ist das ja kein Problem. Die Freude war zunächst groß. Das Scheidungsverfahren bekam daraufhin den Status der Dringlichkeit. Geändert hat sich dadurch aber erstmal rein gar nix.

Irgendwann kam dann das Kind gesund und munter auf die Welt. Soweit so gut. Und als wäre dies der guten Dinge noch nicht genug, es kam wie es kommen sollte. Die Scheidung erfolgte satte zwei Wochen nach der Geburt des Kindes, nach weiteren 2½ Monaten wurde das Urteil rechtskräftig.

Und nun endlich konnte die Frau ihren neuen Mann, den Vater ihres Kindes, auch heiraten. Und jetzt könnte der Standardsatz aller Märchen kommen - …wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute glücklich und zufrieden. Doch damit ist es leider nix. Denn aufgrund der recht merkwürdigen deutschen Gesetze fingen die Probleme nun erst richtig an.

Laut Gesetz ist nämlich der eigentliche Vater des Kindes eben doch nicht der Vater des Kindes. Denn für das Gesetz ist der Vater des Kindes der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratete Mann (der verschwundene). Damit nun der richtige Vater auch der rechtliche Vater wird, mußte ein sogenanntes Vaterschaftsanfechtungsverfahren begonnen werden. Der richtige Vater hat also vor dem Jugendamt seine Vaterschaft anerkannt, die Mutter hat dem zugestimmt und dieser ganze Papierkram wurde beim Gericht mit der Klage eingereicht. Damit nun dieses Verfahren laufen konnte mußte natürlich wieder erst einmal vom Gericht festgestellt werden, das der Ex-Ehemann verschwunden ist. Es folgten diverse eidesstattliche Erklärungen der Mutter und ihres Mannes, das weder sie noch er wüßten, wo der Kerl ist, das das alles schonmal geklärt wurde usw. usf.

Sei´s drum. Irgendwann war die öffentliche Zustellung durch und jetzt beginnt der eigentliche Witz. Seitens des Gerichts wurde nun beschlossen, das sowohl die Mutter als auch das Kind und der eigentliche Vater (also der echte) zu einem sogenannten Abstammungsgutachten anzutreten haben.
Rückfragen beim Gericht ergaben, das dies kein Scherz sei und das das eben so gemacht wird. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn der Ex-Ehemann dem zustimmt (schön wär´s…). Punkt.

Fassen wir also zusammen: Obwohl weder die Mutter noch der richtige Vater irgendeinen Zweifel an der Abstammung ihres gemeinsamen Kindes haben, obwohl der derzeit als Vater geltende Mann mangels Anwesenheit weder biologisch noch technisch als Vater in Frage kommen und obwohl sowohl die Mutter als auch der richtige Vater schwören, nur mit sich selbst verkehrt zu haben, trotz alledem verlangt das Gericht ein Abstammungsgutachten. Das ist an sich ja schon witzig. Biologie sechs würde ich meinen. Verstehen kann das so recht niemand. Vielleicht kann mir ja wer von Euch erklären, was der Mist soll.

Aber viel wichtiger für die Betroffenen ist die Frage, wer das bezahlen soll? Den beiden geht es finanziell zwar nicht unbedingt schlecht, man schlägt sich halt so durch. Für große Hüpfer haben beide zuwenig Geld, für Prozeßkostenhilfe jedoch zuviel. Nun soll laut Auskunft des beauftragten Gutachters der Spaß so etwa 1.200 € kosten. Die beiden fragen sich nun, wer dies bezahlen soll? Denn sie können es definitiv nicht aufbringen. Dem Gericht ist dies zunächst mal egal, eine Nachfrage brachte keine Auskunft. Die beiden sind mittlerweile soweit, das sie ernsthaft überlegen, die Klage zurückzuziehen und das er dann versucht, sein eigenes Kind zu adoptieren (was für ein Schwachsinn…). Mittlerweile ist der Kleine 1¼ Jahr alt und geklärt ist die Sache, die so einfach sein könnte, immer noch nicht.

Daher frage ich jetzt einfach mal Euch: Weiß zufällig jemand hier, wer diese völlig unsinnigen, überflüssigen Kosten tragen muß? Letztlich will weder die Mutter noch der richtige Vater ein solches Gutachten haben. Der Grund für das Gutachten ist einzig und allein die Tatsache, das ihr Ex-Mann spurlos verschwunden ist. Werden die beiden jetzt dafür bestraft, indem sie die Kosten aufgebrummt bekommen? Das fängt bei den allgemeinen Gerichtskosten an und hört eben bei diesem schwachsinnigen Gutachten auf. Nach meinem Empfinden müßten diese Kosten dem Ex-Mann aufgedrückt werden. Und wenn der verschwunden ist, dann muß das Gericht halt sehen, wie es daran kommt.

Aber ich fürchte, so isses nicht. Also, wer weiß was? Idealerweise mit ´ner Quelle dazu :smile:

Ich danke jedenfalls erstmal allen, die bis hier durchgehalten haben und freue mich auch auf Eure Ansichten zu dem Thema.

Gruß vom

Dicken MD.

Hi,

sowohl die
Mutter als auch der richtige Vater schwören, nur
mit sich selbst verkehrt zu haben

Wie soll sie da denn schwanger geworden sein? Das kommt doch jedem Beamten höchst verdächtig vor…

Biologie sechs würde ich meinen.

Du sagst es - sex.

Gruß

J.
*dersichdasnichtverkneifenkonnte*

Moin, José!

sowohl die
Mutter als auch der richtige Vater schwören, nur
mit sich selbst verkehrt zu haben

Wie soll sie da denn schwanger geworden sein? Das kommt doch
jedem Beamten höchst verdächtig vor…

Mönsch, das ich daran nicht gedacht habe *gg*

Aber mal ganz ehrlich, folgender Dialog soll in dem Zusammenhang tatsächlich stattgefunden haben:

Frau: „Mein Ex-Mann ist seit Jahren verschwunden. Wie soll ich denn rein technisch von dem schwanger gewordne sein?“
Richterin: „Wer weiß? Vielleicht können Sie sich ja nur nicht erinnern? Sie können ja viel erzählen.“

Soll ich dazu noch was sagen?

Biologie sechs würde ich meinen.

Du sagst es - sex.

Tja, jeder 10jährige interessierte Bravo-Leser dürfte wissen, das zur „Herstellung“ von Nachwuchs die potentiellen Eltern einer gewissen Anwesenheitspflicht unterliegen *g*

Leider liest wohl die Richterin in diesem Fall keine Bravo…

Gruß vom

Dicken MD.

Hi Dicker MD,

Tja, jeder 10jährige interessierte Bravo-Leser dürfte wissen,
das zur „Herstellung“ von Nachwuchs die potentiellen Eltern
einer gewissen Anwesenheitspflicht unterliegen *g*

Du bist hier ja wohl nicht mehr ganz auf dem Stand der Technik. Noch nichts von „Empfängnis aus dem Kühlfach“ gehört…
Wobei, ist der genetische Vater eigentlich dann auch der rechtliche Vater, obwohl es vielleicht entgegen seinen Willen/Wissen zur Empfängnis gekommen ist…

Frage über Fragen

Grüße
Jürgen

Beschleunigung des Vefahrens -vielleicht so?
Hallo Dicker,

vielleicht geht’s schneller, wenn die Frau Folgendes probiert:
Offiziell ist der Ex-Mann der Vater, also unterhaltspflichtig für den Kleinen, aber da er verschollen ist, zahlt er nicht. In den Fall kann die Frau beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Was meinst Du, wie schnell die Behörden in die Gänge kommen, wenn sie für ihre Bürokratie zahlen müssen?
Der Unterhaltsvorschuss wird dann übrigens vom leiblichen Vater - so der irgendwann mal festgestellt ist - eingefordert. Falls das nicht möglich ist, kommt immerhin ein bisschen Extra-Geld in die Haushaltskasse…

Viele Grüße
Katharina (die so ein Verfahren schon hinter sich hat…)

Denkanstoß
Hi,

könnte es nicht so gehen?:
Da man ja nun geschieden ist, muss der „Vater“ ja Unterhalt bezahlen. Das wäre ja nun in diesem Falle der geschiedene Mann. Wenn er keinen Unterhalt bezahlt (macht er ja auch nicht, er ist ja nicht der Vater), dann wird das, glaube ich, vom Sozialamt (oder wo auch immer das Kindergeld verwaltet wird) beim Vater eingeklagt, oder? Dann muss er beweisen, dass er nicht der Vater ist, die machen dann mit ihm einen Vaterschaftstest…

Erkundigt Euch mal, vielleicht geht das ja auch so…

Grüße Annette

-) jetzt war Katharina schneller :smile: Sie kann sicher helfen.

Grüße Annette

Moin!

First: Danke für Deine Antwort.

vielleicht geht’s schneller, wenn die Frau Folgendes probiert:
Offiziell ist der Ex-Mann der Vater, also unterhaltspflichtig
für den Kleinen, aber da er verschollen ist, zahlt er nicht.
In den Fall kann die Frau beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss
beantragen.

Den Gedanken hatten die beiden auch schon, dazu gleich mehr.

Was meinst Du, wie schnell die Behörden in die Gänge kommen,
wenn sie für ihre Bürokratie zahlen müssen?
Der Unterhaltsvorschuss wird dann übrigens vom leiblichen
Vater - so der irgendwann mal festgestellt ist - eingefordert.
Falls das nicht möglich ist, kommt immerhin ein bisschen
Extra-Geld in die Haushaltskasse…

Das Problem ist da eher die (in dem Fall hinderliche) Ehrlichkeit der beiden. Die waren ja ursprünglich beim Jugendamt, weil dort der richtige Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Durch diese (unwirksame) Anerkennung geht das JA davon aus, das eigentlich alles klar ist.
Unterhaltsvorschuß wird nicht gewährt, weil im Haushalt des Kindes ja ein „Stiefvater“ lebt. Noch dazu, wo dieser ja eigentlich auch der Vater ist. Von daher passiert also nix.

Das größte Problem ist auch nicht unbedingt die Geschwindigkeit des Verfahrens, das größte Problem sind die Kosten. Die Frage bleibt offen, wer denn letztlich die Kosten für dieses Schwachsinnige Gutachten und das gesamte Verfahren zu zahlen hat.

(die so ein Verfahren schon hinter sich hat…)

Wer durfte denn bei Dir die Kosten zahlen? Und wie lange hat es insgesamt gedauert?
Wenn ich das mal so fragen darf… Antwort auch gern per Mail :smile:

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Moin, Netti!

könnte es nicht so gehen?:

Wohl eher nicht :frowning:

Da man ja nun geschieden ist, muss der „Vater“ ja Unterhalt
bezahlen. Das wäre ja nun in diesem Falle der geschiedene
Mann. Wenn er keinen Unterhalt bezahlt (macht er ja auch
nicht, er ist ja nicht der Vater), dann wird das, glaube ich,
vom Sozialamt (oder wo auch immer das Kindergeld verwaltet
wird) beim Vater eingeklagt, oder? Dann muss er beweisen, dass
er nicht der Vater ist, die machen dann mit ihm einen
Vaterschaftstest…

Erkundigt Euch mal, vielleicht geht das ja auch so…

Also, wie ich schon an Katharina geschrieben habe, Unterhaltsvorschuß wird nicht gezahlt, weil der eigentliche Vater ja mit der Mutter verheiratet ist und sozusagen als Stiefvater mit dem Kind zusammenlebt. Eine Bedürftigkeit ist auch nicht zu erkennen. Da läuft also nix.

Der Ex-Mann kann auch nix beweisen, weil er schlicht seit Jahren verschwunden ist. Der käme eben weder praktisch noch theoretisch in Frage. Und weil der eben verschwunden ist, soll der richtige Vater und die Mutter nun beweisen, das der Typ eben nicht der Vater ist. Und daher dieses bescheuerte, überflüssige Gutachten.

Die Frage bleibt: Wer zahlt hier für den Spaß der Beamten? Offensichtlich werden wohl unsere Bekannten für diesen Blödsinn auch noch richtig abgezockt. Interessant wäre auch die Frage, was passiert, wenn die nicht zahlen können?
Um den Ex-Mann anzugreifen, müßte man den erstmal in die Finger bekommen. Und weil das eben seit Jahren erfolglos blieb, wird wohl im Zweifel in die verfügbare Tasche gegriffen, schätze ich mal.
Ich hatte einfach die Hoffnung, hier für meine Bekannten mal rauszufinden, wer denn in solchen Fällen die Kosten am Hacken hat.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Es gibt noch einen Paragraphen!
BGB § 1592 Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
    (…)

BGB § 1594 Anerkennung der Vaterschaft

(…)

(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

(…)

ABER:

BGB § 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft

(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.

(2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.

Das müsste reichen, oder? Und kostet auch nix.
Grüße
Katharina

oh sorry…
sehe gerade, dass ja da der „Vater“ auch zustimmen muss…

Trotzdem Grüße
Katharina

Makabere Lösung
kann sie ihn nicht für tot erklären lassen?

Lg
Katharina

sehe gerade, dass ja da der „Vater“ auch zustimmen muss…

Genau das wollte ich Dir gerade schreiben :frowning:

Hallo nochmal!

Danke auch für Deine Mail, ich antworte mal hier :smile:

Wir haben gestern auch erstmal Gesetze gewälzt. Aber es scheitert alles an der fehlenden Zustimmung des Ex-Mannes.

Der Witz ist, auch wenn es vielleicht makaber klingen mag, die beiden hatten tatsächlich die Überlegung, ihn für tot erklären zu lassen.

Aber erstens ist das wohl nicht so einfach, sehr langwierig und darüber hinaus müßte dann auch erstmal festgestellt werden, das der nicht der Vater war. Also wieder dieses bescheuerte Gutachten :frowning:

Naja, es sieht wohl so aus, als wenn die beiden tatsächlich dafür bestraft werden, das der Kerl verschwunden ist. Ich frage mich nur, was das Gericht machen wird, wenn beide die leeren Taschen vorzeigen und klar ist, das nichts zu holen ist. Kriegen die dann einen Schuldtitel an die Backe und dürfen dreißig Jahre lang für ein Gutachten zahlen, das sie weder wollten noch brauchten?

Es ist schon absurd, eigentlich liegt alles nur daran, das das Gericht für das Scheidungsverfahren fast drei Jahre brauchte. Schuld sind in diesem Fall wohl alle anderen, doch bluten müssen unsere Bekannten dafür. Absurdes Recht.

Jedenfalls nochmal Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Hallo, Dicker,
ist ja wirklich eine vertrackte Geschichte, in der sich hauptsächlich die Verwaltung mit ihren eigenen Widersprüchlichkeiten beschäftigt und das noch auf Kosten der „Leidtragenden“.

Meine einzige Idee um diesen ganzen Irrsinn zu beenden, wäre eine Eingabe an den Petitionsausschuß des Bundestages bzw des Landtages. Wenn man denen den Vorgang so aufdröselt, wie Du das hier getan hast, könnte das diesem Verwirrspiel ein Ende bereiten.

Grüße
Eckard.

Hallo Dicker,

besteht denn nicht die Möglichkeit die Vorgehensweisen des Gerichts und des Jugendamts offen in Zweifel zu ziehen, sprich Widerspruch zu leisten oder Aufschub zu bekommen? Nach meinem Gefühl müßte es möglich sein, eine prüfende Instanz oder eine Instanz über dieses Gericht von dem Sachverhalt zu informieren, vielleicht erst einmal nur mit der Absicht sich die unsinnigen Absichten des Gerichts erklären zu lassen.
Aber ohne sachkundigen und findigen Anwalt (Familien-, Verwaltungs- oder Sozialrecht) sieht das wenig erfolgsversprechend aus.

mit gruß
grilla

Kostenübernahme…
Moin,

der Fall hört sich für mich interessant genug an, um ihn mal den diversen täglichen Talkshows wie „Vera am Mittag“ oder „Oliver Geissen“ anzubieten. Die machen ständig irgendwelche Vaterschaftstests in ihren Sendungen, bei denen mir die „Drumherum-Geschichte“ wesentlich dünner erscheint. Vielleicht finden die ja sogar den „verlorenen“ Ex-Mann wieder ?

Gruß,
Tommy

Andererseits…
…, lieber Dicker, ist die offizielle Anerkennung denn wirklich so wichtig?

Klar, für den Fall, dass die beiden sich auch mal wieder scheiden lassen (soll ja vorkommen), müsste man ehevertraglich vorsorgen, damit sie auch Unterhalt bekommt und er das Kind sehen darf. Auch Erbrechtliches sollte man regeln und den Fall, dass ihr etwas zustösst, damit das Kind beim Papa bleiben kann. Über den Rest (Schulwahl, Konfession, Operationen) wird man sich im Sinne des Kindeswohls hoffentlich einig, und Schularbeiten muss man idR ja auch nicht mehr unterschreiben.

Vielleicht ist ja irgendwann mehr Geld da, oder Gentests werden spottbillig, oder der Exmann taucht doch noch auf…

Aber Gefühle werden doch durch die Geburtsurkunde nicht beeinflusst. Bei uns ist es quasi andersrum - unsere Jüngste ist (per Gentest festgestellt) nicht von meinem Mann. Trotzdem macht das für keinen von uns irgendeinen Unterschied. Der Papa und die Kleine sind ein Herz und eine Seele. (Der „echte“ Vater ist nicht an seinem Kind interessiert.)

Herzliche Grüße
Katharina

Nun ja…
wie schon geschrieben wurde, vermutet das Gesetz bei einer Geburt während einer Ehe die Vaterschaft des Ehemannes. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Vaterschaft dem wahren Erzeuger zuzuordnen: Alle einigen sich oder es wird mangels Zustimmung von einem der beiden Männer eine Abstammung durch biologische Tests nachgewiesen.

Frau: „Mein Ex-Mann ist seit Jahren verschwunden. Wie soll ich
denn rein technisch von dem schwanger gewordne sein?“
Richterin: „Wer weiß? Vielleicht können Sie sich ja nur nicht
erinnern? Sie können ja viel erzählen.“

Wärst du genauso empört, wenn Frau und Liebhaber sich das nicht nur vermeintlich sondern tatsächlich eheliche Kind durch ihre meinetwegen auch beeideten Aussagen „aneignen“ wollen? Dann würde das Kind einen (falschen) Vater kriegen aufgrund von Behauptungen. Der Ehemann ist zunächst der gesetzlich vermutete Vater. Punkt. Wer das anzweifelt, muss es entweder durch Einigung aller Beteiligten oder durch einen (zugegeben teuren) Test beweisen. Ebenfalls Punkt. Ob das nun gut oder schlecht ist sei dahingestellt, aber so ist nun mal die Rechtslage. Dass der Exmann durch sein Verschwinden in dieser Sache eher wenig hilfreich ist, mag ärgerlich sein und zu Kosten führen, ändert aber leider nichts am geltenden Recht.

Gruss
Nils

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Moin, Eckard!

ist ja wirklich eine vertrackte Geschichte, in der sich
hauptsächlich die Verwaltung mit ihren eigenen
Widersprüchlichkeiten beschäftigt und das noch auf Kosten der
„Leidtragenden“.

So kann man das sehen. Jedenfalls deute ich es so.

Meine einzige Idee um diesen ganzen Irrsinn zu beenden, wäre
eine Eingabe an den Petitionsausschuß des Bundestages bzw des
Landtages. Wenn man denen den Vorgang so aufdröselt, wie Du
das hier getan hast, könnte das diesem Verwirrspiel ein Ende
bereiten.

Nun ja, ich habe mir diesen Rat von Dir durch den Kopf gehen lassen. Klang für mich logisch. Also hab ich gestern mit den Betroffenen telefoniert (mehrfach). Wie es der Zufall will, sind mir persönlich mehrere Abgeordnete hier im Berliner Abgeordnetenhaus bekannt, davon sitzt eine im Petitionsausschuß. Insofern hätte ich auch selbst drauf kommen können :smile:
Mit dieser Abg. hab ich dann gestern auch gesprochen. Aber mir wurde abgeraten, das in den Petitionsausschuß zu bringen. Der Hintergrund klingt für mich plausibel.
Fazit: Gerichte sind unabhängig und neutral und seitens des Parlaments besteht keine Möglichkeit der Einflußnahme. Anders wäre es bei Weisungsgebundenen Behörden oder Ämtern.
Das muß man wohl so akzeptieren, auch wenn ich das „unabhängig und neutral“ so aufgrund anderer Dinge schwer glauben mag.

Sei´s drum, war ein Versuch.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Moin, Tommy!

der Fall hört sich für mich interessant genug an, um ihn mal
den diversen täglichen Talkshows wie „Vera am Mittag“ oder
„Oliver Geissen“ anzubieten. Die machen ständig irgendwelche
Vaterschaftstests in ihren Sendungen, bei denen mir die
„Drumherum-Geschichte“ wesentlich dünner erscheint. Vielleicht
finden die ja sogar den „verlorenen“ Ex-Mann wieder ?

Oh mein Gott, also ich glaube, bevor die beiden sich jemals so eine Schwachsinnssendung antun, werden die eher auswandern. Das dürfte also ausfallen. Den Gedanken habe ich schon vorgestern gegenüber den Betroffenen geäußert, da mir das ganze tatsächlich wie ein schlechter Scherz vorkommt.
Aber den Weg werden die nicht gehen. Und ehrlich gesagt, ich finde das auch besser so. Man sollte die Volksverdummung von RTL und Co. nicht auch noch unterstützen, denke ich.

Trotzdem Danke für die Idee :smile:

Gruß vom

Dicken MD.