Hallo Forum,
im Dezember letzen Jahres fuhr ich mit meinem Lkw auf der Autobahn und wurde von der Polizei angehalten. Man sagte mir, das ich den Mindestabstand nicht eingehalten habe, was definitiv nicht stimmt.
Da es aber erfahrungsgemäß keinen Sinn macht, mit der Polizei zu diskutieren, sagte ich garnichts dazu und wartete den Bußgeldbescheid ab.
Auf diesem wurde als Beweismittel ein Videomeßverfahren angegeben, was ich im Widerspruch bestritt.
Heute bekam ich Antwort. Die entsprechende Textpassage zitiere ich hier mal.
Das Beweismittel Video-Meßverfahren beruht auf einen Irrtum der hiesigen Bußgeldstelle. Als Beweismittel dienen die Aussagen der anzeigenden Polizeibeamten. Diese sind eindeutig und können von mir nicht angezweifelt werden.
Zitat Ende.
Nun meine Frage. Macht es einen Sinn, den Widerspruch aufrecht zu erhalten? Ist es im Endeffekt nicht so, das den Aussagen der Polizei sowieso mehr Glauben geschenkt wird?
Was würdet Ihr machen?
Gruß
roland