es geht um folgendes: (sorry falls ich im falschen Brett bin)
Nachdem eine Rechnung mit dem minimalen Betrag von ca. 4 EUR nicht bezahlt wurde, kam die 1.Mahnung mit Mahngebür, dann kam die 2. Mahnung auch wieder mit Mahngebühr. Die RG hatte dann einen Gesamtbetrag von ca 11 EUR .
Leider wurde es versäumt, die RG zu bezahlen, und nun kam ein Brief vom Bayrischen Inkasso Institut (BID) mit der Aufforderung zu zahlen, diesmal ist der Betrag auf 50 EUR !!! hochgegangen.
Was passiert, wenn man auch diesmal nicht bezahlt? Der BID droht bei Nicht-bezahlung mit weiteren Massnahmen, ich schätze mal mit Anwalt oder so.
Wisst Ihr mehr? Ist es ratsam zu zahlen oder es auszureizen, vielleicht lassen die die Sache einfach fallen…(?)
Vielen Dank für Ratschläge
Nachdem eine Rechnung mit dem minimalen Betrag von ca. 4 EUR
nicht bezahlt wurde, kam die 1.Mahnung mit Mahngebür, dann kam
die 2. Mahnung auch wieder mit Mahngebühr. Die RG hatte dann
einen Gesamtbetrag von ca 11 EUR .
Gab es denn einen triftigen Grund die Rechnung nicht zu zahlen? Falls nicht, warst Du im Verzug. Die Mahngebühren sind rechtens, Du kannst Sie aber wegen der Höhe eventuell anfechten.
Leider wurde es versäumt, die RG zu bezahlen, und nun kam ein
Brief vom Bayrischen Inkasso Institut (BID) mit der
Aufforderung zu zahlen, diesmal ist der Betrag auf 50 EUR !!!
hochgegangen.
Ja, die Inkassofirmen nehmen ganz ordentlich Geld
Soweit ich weiß, ist der Gläubiger aber verpflichtet, den Schaden angemessen klein zu halten. Er hätte also erstmal einen normalen Mahnbescheid schicken müssen. Der kostet aber auch so um die 10-20 Euro Gerichtsgebühr, die Du in jedem Fall zahlen musst.
Später kommen dann die Kosten für den Vollstreckungsbescheid und den Gerichtsvollzieher dazu.
Also, je später Du zahlst, desto teurer wird es auf jeden Fall.
darauf ankommen lassen würde ich es nicht. Inkassobüros schicken dir den Gerichtsvollzieher. Sollte der nicht zum Zuge kommen, geht es zum Anwalt. Und Inkassobüros lassen ihre Forderungen nicht fallen. Nie und nimmer.
Nachdem eine Rechnung mit dem minimalen Betrag von ca. 4 EUR
nicht bezahlt wurde, kam die 1.Mahnung mit Mahngebür, dann kam
die 2. Mahnung auch wieder mit Mahngebühr. Die RG hatte dann
einen Gesamtbetrag von ca 11 EUR .
Gab es denn einen triftigen Grund die Rechnung nicht zu
zahlen? Falls nicht, warst Du im Verzug. Die Mahngebühren sind
rechtens, Du kannst Sie aber wegen der Höhe eventuell
anfechten.
es wurde ganz einfach „verdrängt“
da der Anfangsbetrag sehr klein war (3 EUR) war es halt nicht allzu dringend.
aber danke für die Tips.
Ja, die Inkassofirmen nehmen ganz ordentlich Geld
Soweit ich weiß, ist der Gläubiger aber verpflichtet, den
Schaden angemessen klein zu halten. Er hätte also erstmal
einen normalen Mahnbescheid schicken müssen. Der kostet aber
auch so um die 10-20 Euro Gerichtsgebühr, die Du in jedem Fall
zahlen musst.
Später kommen dann die Kosten für den Vollstreckungsbescheid
und den Gerichtsvollzieher dazu.
Also, je später Du zahlst, desto teurer wird es auf jeden
Fall.
8 Euro für zwei Mahnungen? Das anzufechten wird m.E. schwierig da diese Höhe absolut gerechtfertigt ist.
Soweit ich weiß, ist der Gläubiger aber verpflichtet, den
Schaden angemessen klein zu halten. Er hätte also erstmal
einen normalen Mahnbescheid schicken müssen. Der kostet aber
auch so um die 10-20 Euro Gerichtsgebühr, die Du in jedem Fall
zahlen musst.
Wenn ich als Gläubiger einen Mahnbescheid ausfüllen muß und die Kosten hierfür berechne (Formularkosten, Gerichtsgebühr, 20 Minuten Chefkosten fürs Ausfüllen, Porto) kommen sicher auch 50 Euro zusammen.
Ich hab damit nicht so viel Erfahrung aber die genannten Beträge scheinen mir gerechtfertigt. Zumal ich auch die Problematik sehe dass sonst niemand mehr seine Rechnungen mit kleinen Beträgen bezahlen würde.
Die BRAGO-Tabelle findest Du auch irgendwo im Netz. Bei berechtigter Forderung kann ich Dir aber sonst nur raten, die Rechnung, die Mahngebühren und den verminderten Satz für den Brief des Inkassobüros zu bezahlen, da es sonst teuer wird.
Wenn Du nachweisen kannst, dass das Inkassobüro ausschließlich für den einen Kunden arbeitet, also quasi eine ausgelagerte Rechnungsabteilung ist, sind die Inkassogebühren hinfällig, da der Arbeitsaufwand zur Durchsetzung der eigenen rechtlichen Interessen nach BGB nicht in Rechnung gestellt werden darf. Wird gerne gemacht, die Fachwelt spricht hier von einer sog. „Zweiten Ernte“.
Gruß
Ted
PS.: Ich bin kein Anwalt, also Angaben prüfen!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die Inkassobüros lassen natürlich Forderungen unter den Tisch fallen, aber nicht in eindeutigen Fällen wie es deiner zu sein scheint…also bezahlen und ärgern ;o))