Hallo,
meine Oma ist letzte Woche ins Krankenhaus gekommen und dort wurde meiner Mutter gesagt, das die Oma nicht mehr allein leben kann. Bisher kümmerte sich meine Mutter, doch nun ist professionelle Betreuung gefragt. Ein Platz in einem Stift ist gefunden und ein ärztliches Attest liegt auch vor.
Meine Oma lebte seit über 15 Jahren in dieser Wohnung. Doch der private Vermieter wollte ein 12 monatige Kündigungsfrist. Meine Mutter konnte auf drei Monate runterhandeln. Doch greift hier überhaupt so ein Frist? Oder ist dies nicht wegen des schlechten Gesundheitszustandes der Oma hinfällig? Schlieslich MÖCHTE sie NICHT sondern MUSS aus der Wohnung. Hättet Ihr evt. noch rechtliche Quellen parat?
Vielen Dank für die Hilfe
olli
Hallo,
hier besteht ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten.
Auf der anderen Seite ist der Vermieter dann, wenn Deine Oma nicht reich ist, bescheuert. Was will er mit zwölf Monaten - ja selbst mit drei Monaten - anfangen, wenn ggfls. das ganze Geld für die Unterbringung weg ist. Deine Mutter muss letztlich keine Kosten tragen, jedoch kann der Vremieter Deine Oma verklagen udn sich einen Titel holen und sollte dann etwas zu erben sein, kann er kommen. Nur, meist, wenn jemand in ein Heim muss, ist das Erbe auf persönliche Gegenstände beschränkt.
Grüsse Günter
meine Oma ist letzte Woche ins Krankenhaus gekommen und dort
wurde meiner Mutter gesagt, das die Oma nicht mehr allein
leben kann. Bisher kümmerte sich meine Mutter, doch nun ist
professionelle Betreuung gefragt. Ein Platz in einem Stift ist
gefunden und ein ärztliches Attest liegt auch vor.
Meine Oma lebte seit über 15 Jahren in dieser Wohnung. Doch
der private Vermieter wollte ein 12 monatige Kündigungsfrist.
Meine Mutter konnte auf drei Monate runterhandeln. Doch greift
hier überhaupt so ein Frist? Oder ist dies nicht wegen des
schlechten Gesundheitszustandes der Oma hinfällig? Schlieslich
MÖCHTE sie NICHT sondern MUSS aus der Wohnung. Hättet Ihr evt.
noch rechtliche Quellen parat?
Vielen Dank für die Hilfe
olli
Hallo Günter,
vielen Dank für die schnelle Antwort…
Auf der anderen Seite ist der Vermieter dann, wenn Deine Oma
nicht reich ist, bescheuert.
Nöö, in unserer Familie gibs nix zu holen, außer einem Dachschaden
)
Was will er mit zwölf Monaten -
ja selbst mit drei Monaten - anfangen, wenn ggfls. das ganze
Geld für die Unterbringung weg ist. Deine Mutter muss
letztlich keine Kosten tragen, jedoch kann der Vremieter Deine
Oma verklagen udn sich einen Titel holen und sollte dann etwas
zu erben sein, kann er kommen.
Einen TITEL ??? Äähmm *grübel*, was bedeutet das? Aber wie schon gesagt, da ist nichts von Interesse. Es soll sowieso Alles verkauft werden (bis auf ein paar Kleinigkeiten die sie mitnimmt) und das Geld soll für den Heimaufenthalt ausgegeben werden.
Alles Gute
olli
Hallo,
Was will er mit zwölf Monaten -
ja selbst mit drei Monaten - anfangen, wenn ggfls. das ganze
Geld für die Unterbringung weg ist. Deine Mutter muss
letztlich keine Kosten tragen, jedoch kann der Vremieter Deine
Oma verklagen udn sich einen Titel holen und sollte dann etwas
zu erben sein, kann er kommen.
Einen TITEL ??? Äähmm *grübel*, was bedeutet das?
Wenn jemand ein vollstreckbares Urteil hat oder im Rahmen des Mahnverfahrens die Anerkennung seienr Forderung erwirbt, spricht man von einem Titel. Das ist nichts anderes als einfach ausgedrückt das Recht eine bestehende Forderung mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren erworben zu haben.
Gruss Günter
Aber wie
schon gesagt, da ist nichts von Interesse. Es soll sowieso
Alles verkauft werden (bis auf ein paar Kleinigkeiten die sie
mitnimmt) und das Geld soll für den Heimaufenthalt ausgegeben
werden.
Hier hat Deine Mutter keinerlei Forderungen des Vermieters zu erfüllen. Ich schätze, dass er nach dem Auszug noch mit Schönheitsreparaturen kommen könnte. Deine Mutter darf ab sofort nicht zusagen, etwas zu tun, sondern soll in jedem Fall erklären, sie müssen sich hierzu beraten lassen und gebe wieder Bescheid. Dann Auskunft einholen. Kein Hinweis wie „ja, wir machen das“ denn dies ist eine Zusage.
Grüsse Günter
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