Globalzession und nicht abtretbare Forderungen

Guten Abend!

Gestern schüttete mir der Inhaber einer Maschinenbaufirma während eines stundenlangen Telefonats sein Herz aus. Seine Firma mit mehreren Angestellten ist am Ende. Er hat Insolvenz angemeldet. Ich denke, er kommt nach der Insolvenz wieder auf die Beine, wenn der Kopf wieder klar ist, weil ihm sein Know-how keiner nehmen kann. Das war das für ihn ermutigende Ende des Gesprächs.

Der Mann hatte jahrelang ohne ausreichendes Eigenkapital gewirtschaftet, war dauernd auf Kredit angewiesen. Er hatte gegenüber seiner Bank eine Globalzession unterschrieben und mit Duldung der Bank die eingeräumte Kreditlinie wohl oft überzogen, aber sobald Geld vom Kunden kam, war alles wieder gut. Der Maschinenbauer reichte seiner Bank regelmäßig Kopien der Aufträge herein und der Filialleiter war damit zufrieden, billigte daraufhin die Überziehungen. Dann gab es irgendwelche Umstrukturierungen bei der Bank und der Maschinenbauer hatte es plötzlich mit einem anderen Bankmenschen zu tun. Der verbot weitere Verfügungen und forderte innerhalb weniger Tage den Ausgleich des Saldos. Als der entsetzte Maschinenbauer mit dem neuen Filialleiter der Bank telefonierte, wurde ihm mitgeteilt, daß die Bank mit der stillen Forderungsabtretung an die Kunden gehen wird, falls das Konto nicht fristgemäß glattgezogen wird.

Jetzt kommt der springende Punkt: In der Branche des Maschinenbauers ist es üblich, daß die AGBs der Auftraggeber eine Abtretung von Forderungen nicht zulassen, jedenfalls von ihrer Zustimmung abhängig machen. Sinn der Sache ist wohl, daß die Auftraggeber an den Auftragnehmer bezahlen wollen, weil sie auf ihn angewiesen sind oder jedenfalls wissen wollen, wenn ein
Auftragnehmer wackelt. Das ist ein sehr Know-how-lastiges Geschäft, wo der Auftragnehmer nicht ohne weiteres austauschbar ist. Die Maschinen und Steuerungen bekommt kein Fremder in vertretbarer Zeit in den Griff, wenn der Lieferant nicht mehr existiert.

Den genauen Zeitablauf habe ich der Schilderung nicht entnehmen können, jedenfalls zog sich die Sache noch einige Zeit hin. Weil
keine Kontoverfügungen mehr möglich waren, konnten weitgehend fertige Anlagen nicht zur Auslieferung kommen. Liefertermine
rutschten. Die Bank ging tatsächlich an die Kunden und forderte diese auf, Zahlungen nur noch an die Bank zu leisten. Die Kunden
aber zahlten mit Hinweis auf ihre AGB für schon ausgelieferte Anlagenteile nicht an die Bank, sondern traten mit der Begründung geplatzter Liefertermine von den Aufträgen zurück. So saß also der Maschinenbauer auf sündhaft teuren, fast fertigen Anlagen, die als Sonderanfertigungen nur noch Schrottwert hatten. Die Bank, die das alles vorfinanziert hatte, macht nun Forderungen an die Insolvenzmasse geltend.

Sachstand also: Globalzession, die Bank hatte Kenntnis aller Aufträge, aber auch davon, daß die Forderungen aus den Aufträgen
nicht ohne weiteres abtretbar waren. Mit der Kündigung der geduldet überzogenen Kreditlinie hat die Bank selbst dafür gesorgt, daß Aufträge nicht fertig gestellt werden konnten. Mit der Offenlegung der Zession hat die Bank den Hintergrund geliefert, daß die Kunden absprangen. Das aber halte ich für nicht nachweisbar. Aber ist es eine (Treue-)Pflichtverletzung der Bank, wenn sie informationshalber eingereichte Aufträge benutzt, um selbst zu kassieren, obwohl die Forderungen nicht abtretbar waren?

Danke auch für die Geduld bei diesem langen Sachverhalt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Guten Abend!

Gestern schüttete mir der Inhaber einer Maschinenbaufirma
während eines stundenlangen Telefonats sein Herz aus. Seine
Firma mit mehreren Angestellten ist am Ende. Er hat Insolvenz
angemeldet. Ich denke, er kommt nach der Insolvenz wieder auf
die Beine, wenn der Kopf wieder klar ist, weil ihm sein
Know-how keiner nehmen kann. Das war das für ihn ermutigende
Ende des Gesprächs.

Der Mann hatte jahrelang ohne ausreichendes Eigenkapital
gewirtschaftet, war dauernd auf Kredit angewiesen. Er hatte
gegenüber seiner Bank eine Globalzession unterschrieben und
mit Duldung der Bank die eingeräumte Kreditlinie wohl oft
überzogen, aber sobald Geld vom Kunden kam, war alles wieder
gut. Der Maschinenbauer reichte seiner Bank regelmäßig Kopien
der Aufträge herein und der Filialleiter war damit zufrieden,
billigte daraufhin die Überziehungen. Dann gab es irgendwelche
Umstrukturierungen bei der Bank und der Maschinenbauer hatte
es plötzlich mit einem anderen Bankmenschen zu tun. Der verbot
weitere Verfügungen und forderte innerhalb weniger Tage den
Ausgleich des Saldos. Als der entsetzte Maschinenbauer mit dem
neuen Filialleiter der Bank telefonierte, wurde ihm
mitgeteilt, daß die Bank mit der stillen Forderungsabtretung
an die Kunden gehen wird, falls das Konto nicht fristgemäß
glattgezogen wird.

Jetzt kommt der springende Punkt: In der Branche des
Maschinenbauers ist es üblich, daß die AGBs der Auftraggeber
eine Abtretung von Forderungen nicht zulassen, jedenfalls von
ihrer Zustimmung abhängig machen. Sinn der Sache ist wohl, daß
die Auftraggeber an den Auftragnehmer bezahlen wollen, weil
sie auf ihn angewiesen sind oder jedenfalls wissen wollen,
wenn ein
Auftragnehmer wackelt. Das ist ein sehr Know-how-lastiges
Geschäft, wo der Auftragnehmer nicht ohne weiteres
austauschbar ist. Die Maschinen und Steuerungen bekommt kein
Fremder in vertretbarer Zeit in den Griff, wenn der Lieferant
nicht mehr existiert.

Den genauen Zeitablauf habe ich der Schilderung nicht
entnehmen können, jedenfalls zog sich die Sache noch einige
Zeit hin. Weil
keine Kontoverfügungen mehr möglich waren, konnten weitgehend
fertige Anlagen nicht zur Auslieferung kommen. Liefertermine
rutschten. Die Bank ging tatsächlich an die Kunden und
forderte diese auf, Zahlungen nur noch an die Bank zu leisten.
Die Kunden
aber zahlten mit Hinweis auf ihre AGB für schon ausgelieferte
Anlagenteile nicht an die Bank, sondern traten mit der
Begründung geplatzter Liefertermine von den Aufträgen zurück.
So saß also der Maschinenbauer auf sündhaft teuren, fast
fertigen Anlagen, die als Sonderanfertigungen nur noch
Schrottwert hatten. Die Bank, die das alles vorfinanziert
hatte, macht nun Forderungen an die Insolvenzmasse geltend.

Sachstand also: Globalzession, die Bank hatte Kenntnis aller
Aufträge, aber auch davon, daß die Forderungen aus den
Aufträgen
nicht ohne weiteres abtretbar waren. Mit der Kündigung der
geduldet überzogenen Kreditlinie hat die Bank selbst dafür
gesorgt, daß Aufträge nicht fertig gestellt werden konnten.
Mit der Offenlegung der Zession hat die Bank den Hintergrund
geliefert, daß die Kunden absprangen. Das aber halte ich für
nicht nachweisbar. Aber ist es eine (Treue-)Pflichtverletzung
der Bank, wenn sie informationshalber eingereichte Aufträge
benutzt, um selbst zu kassieren, obwohl die Forderungen nicht
abtretbar waren?

tja, das ist so eine Sache. Wollen wir das mal aufdröseln: Die Zession war eine Angelegenheit zwischen Kunde und Bank. Er hat sich mit der Sicherheitenstellung und den daraus ergebenden Folgen einverstanden erklärt. Im Augenblick der Offenlegung der Zession hatten die Schuldner zwei Möglichkeiten: Zahlung gemäß Vertrag direkt an die Bank oder eben aus den AGB Stornierung des Auftrages.

Alle Beteiligten haben sich zunächst mal rechtlich korrekt und vertragsgemäß verhalten, außer eben dem Produzenten, der aus seinen früheren Überziehungsmöglichkeiten ein nicht existentes Gewohnheitsrecht abgeleitet hat.

Zur Beurteilung des Verhalten der Bank jenseits der rein rechtlichen Betrachtungsweise: Bei der betreffenden Bank scheint der Anteil der Idioten deutlich über dem durchschnittlichen Anteil zu liegen, den man sonst bei den gemeinen (gemeingefährlichen) Banken vorfindet. Jeder Bankmensch sollte wissen, daß alles mehr Ertrag verspricht als eine Insolvenz.

Der erste, der eine Pflichtverletzung beging, war aber nunmal der Produzent. Daß man als Bank den Kunden mal anruft, wenn man ernsthafte Schritte erwägt, steht auf einem anderen Blatt. Tatsache ist, daß es eine Kontoüberziehung gab, die Bank daher die Zession offenlegen konnte und alles andere bzw. folgende nicht von ihr abhing.

Fazit: Das Verhalten der Bank war dumm, kaufmännisch unverantwortlich und schlichtweg unter aller Sau. Dagegen vorgehen kann man m.E. aber nicht.

Gruß
Christian

hi wolfgang,

vielleicht postest du hier mal: http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=56

gut besucht und das thema passt!

gruss vom

showbee