Rentenanspruch u. Zugewinn

Hallo,

wie ist das eigentlich mit dem Rentenanspruch, wenn sich ein Ehepaar trennt? Muß man erst für einen Zeitraum X verheiratet gewesen sein, bevor ein Rentenanspruch besteht?

Und was fällt unter den Zugewinn?
Im konkreten Fall:
Mann erbt Haus während der Ehe, steht alleine im Grundbuch.
Zugewinn oder nicht?
Frau betreibt Arztpraxis, gegründet während der Ehe.
Kann der Mann die Frau zwingen bei einer Scheidung die Praxis zu verkaufen und ihn auszuzahlen? Fällt diese Praxis unter Zugewinn?

Danke schon mal,

Helau,
Sarah

Voraussetzung ist, das Zugewinngemeinschaft besteht, also nicht in irgendeiner Form durch notariellen Ehevertrag abbedungen wurde.

wie ist das eigentlich mit dem Rentenanspruch, wenn sich ein
Ehepaar trennt? Muß man erst für einen Zeitraum X verheiratet
gewesen sein, bevor ein Rentenanspruch besteht?

Meines Wissens werden die Rentenanwartschaften für die Zeit der Ehe geteilt. Das macht die BfA auf Antrag des Gerichts.
Der Anspruch auf Rente ergibt sich dann ja erst sowieso nur unter bestimmten Voraussetzungen wie bei allen anderen Rentnern auch.

Falls ein Partner mehr vergleichbare Ansprüche während der Ehe erworben hat - z.B. Pensionsanspruch als Beamter, muss er für den anderen, anteilige Beiträge bei der BfA nachentrichten.

Und was fällt unter den Zugewinn?

(Endvermögen bei Scheidung) minus (Anfangsvermögen bei Eheschließung) ist (Zugewinn).

Im konkreten Fall:
Mann erbt Haus während der Ehe, steht alleine im Grundbuch.

Erbschaften fallen nicht unter Zugewinn.

Zugewinn oder nicht?

Zugewinn entsteht eventuell durch Wertsteigerung des Hauses während der Ehe. Diese Wertsteigerung muss dann geteilt werden.

Frau betreibt Arztpraxis, gegründet während der Ehe.
Kann der Mann die Frau zwingen bei einer Scheidung die Praxis
zu verkaufen und ihn auszuzahlen? Fällt diese Praxis unter
Zugewinn?

Sicher zählt der Wert der Praxis zum Endvermögen. Schulden, werden natürlich vom Endvermögen abgezogen.

Gruß Norbert

Hallo Sara,

Und was fällt unter den Zugewinn?

Im konkreten Fall:
Mann erbt Haus während der Ehe, steht alleine im Grundbuch.
Zugewinn oder nicht?

Die Wertsteigerung - von Beginn der Ehe bis zum Scheidungstermin - des Hauses ist der Zugewinn. Und das er allein im Grundbuch steht ist unwichtig.

Frau betreibt Arztpraxis, gegründet während der Ehe.
Kann der Mann die Frau zwingen bei einer Scheidung die Praxis
zu verkaufen und ihn auszuzahlen? Fällt diese Praxis unter
Zugewinn?

Der Mann will also im Ernst seine Ex-Frau zwingen, ihre Arbeitsstätte zu verkaufen. Zwingen kann er sie nicht. Und sollte er Unterhalt von ihr fordern, sollte er es auch nicht. Schließlich versiegt dann die Einnahmequelle.

Bis der Zugewinn ermittelt ist vergehen Monate. Kommt darauf an, wie schnell beide Parteien sind, die erforderlichen Unterlagen offen zulegen. Bis dahin kann der Wert ermittelt werden und sie kann versuchen auf eine andere Weise ‚seinen‘ Anspruch zu bekommen.

Vielleicht hat sie ja noch Anspruch auf die Hälte des Zugewinns vom Haus.

Viele Grüße

Geisha