Nebenkostenabrechnung - Umlageschlüssel

Hallo,

vor zwei Wochen habe ich hier schon mal einige Fragen bezüglich meiner Nebenkostenabrechnung abgelassen. Die Tipps von damals haben mir schon ziemlich weitergeholfen. Danke nochmal.

Gestern war ich jetzt bei der Hausverwaltung und hab mir die ganzen Rechnungen etc. angeschaut. Dabei fand ich eine Sache sehr merkwürdig:

Grundsteuer und Reinigungskosten werden nicht von allen Mietern getragen, da manche wohl noch alte Mietverträge haben, in denen eine Umlage dieser Kosten nicht vereinbart ist. Ich hab leider einen Mietvertrag, der diese Umlagen vorsieht :frowning:. So weit so gut.

Jetzt sind die Leute von der Hausverwaltung einfach hergegangen und haben die Grundsteuer und die Reinigungskosten nicht auf die gesamt mm2 des Hauses aufgeteilt, sondern nur auf die mm2 der Mieter, die einen „neuen“ Vertrag haben. D.h. ich zahl praktisch den Grundsteueranteil der Mieter ohne „Grundsteuerumlage“ mit.

Bsp:

Ich bin davon ausgegangen, wenn das Haus 650 mm2 hat und die Grundsteuer 400 EUR beträgt, meine Wohnung 65 mm2 hat ich genau 1/10 -> 40 EUR Grundsteuer abdrücken muss.

Die haben sich aber gesagt-> zwei Mieter mit je 100 mm2 haben einen Mietvertrag, der keine Grundsteuerumlage beinhaltet, die Grundsteur muss jetzt halt auf 650 - 200 = 450 mm2 umgelegt werden. D.h. ich soll 400 EUR / 450 mm2 * 65 mm2 = 57,77 EUR bezahlen. Ich finde das extrem ungerecht. Im Extremfall würde das ja bedeuten, dass einer für eine Wohnung die gesamte Grundsteuer des Hauses bezahlen müsste.

Mit den Reinigungskosten habes sie es ganauso gemacht. Das kann doch nicht angehen, oder?

Des weiteren würde mich noch interessieren, ob ich als Mieter im EG, der die Treppe zu den OGs nur alle Schaltjahre benutzt und dessen Kehrwochenvereinbarung die Treppe _nicht_ mit einschliesst, für die die Treppenreinigung herangezogen werden kann.

Hintergrund: Die Miter der OGs haben die Treppe bei ihrer Kehrwoche, nach Meinung des Vermieters, nicht gründlich genug gereinigt und deshalb wurde genau dafür eine Puzfrau angeheuert. Der Rest der Kehrwoche, denn ich auch machen muss bleibt davon unberührt.

Puh, das war jetzt ganz schön viel. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank und schöne Grüße,
Albert

Hallo Albert,

vor zwei Wochen habe ich hier schon mal einige Fragen
bezüglich meiner Nebenkostenabrechnung abgelassen. Die Tipps
von damals haben mir schon ziemlich weitergeholfen. Danke
nochmal.

Gestern war ich jetzt bei der Hausverwaltung und hab mir die
ganzen Rechnungen etc. angeschaut. Dabei fand ich eine Sache
sehr merkwürdig:

Grundsteuer und Reinigungskosten werden nicht von allen
Mietern getragen, da manche wohl noch alte Mietverträge haben,
in denen eine Umlage dieser Kosten nicht vereinbart ist. Ich
hab leider einen Mietvertrag, der diese Umlagen vorsieht :frowning:.
So weit so gut.

Jetzt sind die Leute von der Hausverwaltung einfach
hergegangen und haben die Grundsteuer und die Reinigungskosten
nicht auf die gesamt mm2 des Hauses aufgeteilt, sondern nur
auf die mm2 der Mieter, die einen „neuen“ Vertrag haben. D.h.
ich zahl praktisch den Grundsteueranteil der Mieter ohne
„Grundsteuerumlage“ mit.

Bsp:

Ich bin davon ausgegangen, wenn das Haus 650 mm2 hat und die
Grundsteuer 400 EUR beträgt, meine Wohnung 65 mm2 hat ich
genau 1/10 -> 40 EUR Grundsteuer abdrücken muss.

Die Grundsteuer wird so berechnet : Gesantbbetrag : Gesantwohnfläche x Wohnfläche der Mietwohnung, also wie oben ergibt es 40 EURO. Jede andere Abrechnung ist unzulässig.

Die haben sich aber gesagt-> zwei Mieter mit je 100 mm2
haben einen Mietvertrag, der keine Grundsteuerumlage
beinhaltet, die Grundsteur muss jetzt halt auf 650 - 200 = 450
mm2 umgelegt werden. D.h. ich soll 400 EUR / 450 mm2 * 65 mm2
= 57,77 EUR bezahlen. Ich finde das extrem ungerecht. Im
Extremfall würde das ja bedeuten, dass einer für eine Wohnung
die gesamte Grundsteuer des Hauses bezahlen müsste.

Dies ist schlichtweg im Sinne des Gesetzes und eines Urteils des OLG Celle Abrechnungsbetrug. Dir werden hier Kosten berechnet, die für Deine Wohnung nicht entstanden sind. Dies ist Betrug.

Mit den Reinigungskosten habes sie es ganauso gemacht. Das
kann doch nicht angehen, oder?

Wie oben muss hier gerechnet werden. Die Differenz muss der Vermieter tragen. Ich würde hier die anderen Kosten auch genau prüfen. Hausverwaltungen die so arbeiten geben Anlass zur völligen Überprüfung der Unterlagen.

Des weiteren würde mich noch interessieren, ob ich als Mieter
im EG, der die Treppe zu den OGs nur alle Schaltjahre benutzt
und dessen Kehrwochenvereinbarung die Treppe _nicht_ mit
einschliesst, für die die Treppenreinigung herangezogen werden
kann.

Nein, üblicherweise hat jede Partei auf der eigenen Etage zu putzen und nur Allgemeinräume werden abwechselnd geputzt. Hier wurde wohl auch in einigen Mietverträgen die Reinigung vergessen und man versucht es so.

Hintergrund: Die Miter der OGs haben die Treppe bei ihrer
Kehrwoche, nach Meinung des Vermieters, nicht gründlich genug
gereinigt und deshalb wurde genau dafür eine Puzfrau
angeheuert. Der Rest der Kehrwoche, denn ich auch machen muss
bleibt davon unberührt.

Diese Kosten können nicht auf Dich umgelegt werden. Diese Kosten muss der Mieter zahlen, der nicht geputzt hat, aber auch nur dann, wenn er zuvor abgemahnt wurde und in der Abmahnung klar und deutlich hingewiesen wurde, dass künftig auf seine Kosten die Reinigung durchgeführt wird.

Grüsse Günter