Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

Von: , Frage gestellt am Do, 17. Feb 2000

Ist ein gefaxter Kaufvertrag rechtlich gültig ?
Kurz meine Situation: Ich will privat mein Auto verkaufen, ein Mann aus Basel möchte es kaufen, will aber daß ich ihm das Auto BRINGE. Vorher hätte ich natürlich gerne einen unterschriebenen Kaufvertrag, bevor ich die 450km zu ihm fahre. Er will daß ich das Auto am Samstag bringe, heute ist Donnerstag, einzige Möglichkeit mir den Vertrag zukommen zu lassen wäre per Fax, selbst ein Eilbrief dauert zu lange aus der Schweiz.

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

    Ist ein gefaxter Kaufvertrag rechtlich
    gültig ?
    Hallo,
    im Ernstfall nicht.

    Gruß
    Merit

    • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
      Re^2: Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

      Wieso?!? Warum ?!? Wer sagt das?!? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
        Re^3: Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

        Wieso?!? Warum ?!? Wer sagt das?!?
        Hallo Bernd,
        ich wills nicht beschwören, aber ich geh davon aus weil ich einmal einen Schriftverkehr mit einem Anwalt geführt habe, der Telefaxe nicht akzeptiert hat, der wird schon wissen warum. Ausserdem sind doch Telefaxe leicht manipulierbar.

        • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
          Re^4: Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

          Hi!

          Naja... früher wurden Faxe auch net akzeptiert, doch inzwischen imho ja (keine Ahnung seit wann)!

          Abgesehen davon kann wohl kaum ein Privatmann faxe manipulieren ;o)

          Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
            Re^5: Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

            Hi!

            Naja... früher wurden Faxe auch net
            akzeptiert, doch inzwischen imho ja
            (keine Ahnung seit wann)!

            Abgesehen davon kann wohl kaum ein
            Privatmann faxe manipulieren ;o)

            Bernd

            Es ist wohl nicht so schwer die Nummer des Absenders im Fax-Header zu ändern. Oder ?

            Nils

        • Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
          Re^4: Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

          Verträge über bewegliche Sachen sind (wie schon von Anderen erwähnt) ohne Beachtung einer Form gültig. Also kann eine Annahme per Fax erfolgen . Daß der Anwalt das Fax nicht akzeptierte liegt allein an einer Beweisunsicherheit .Tatsächlich könnte die Unterschrift ja z.B. im `Original` einkopiert sein , sieht im Fax Keiner. Dennoch wird zumeist ,z.B. vielen Amtsgerichten, akzeptiert, wichtige Schreiben (Anzeige Verteidigungsbereitschaft...)zu faxen . Der Vorteil hierbei ist die Fristwahrung . Tip- mußt Du einem Gegner schreiben - Einschreiben mit Rückschein vor Zeugen aufgeben . An Partner oder Neutrale reicht oft Fax (besser aber telefonisch anfragen was gewünscht wird). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Re: Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

    Hi!

    Soweit ich weiß hat sich inzwischen die Rechtslage insoweit geändert, daß Fax-Verträge bindend sind!

    Kann aber keine Garantie geben...

    Gruß

    Bernd

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Dringend !!! Kaufvertrag per Fax ?

    Ist ein gefaxter Kaufvertrag rechtlich
    gültig ?
    Grundsätzlich gilt: Ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen bedarf überhaupt keiner Form, kann also auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werden (z.B. Zeitungsautomat). Oder unterschreibt hier jemand beim Bäcker einen Kaufbrertrag über die Brötchen? Dass meist bei grösseren Sachen der Vertrag schriftlich fixiert wird liegt allein an der späteren Beweisbarkeit.
    Also ist ein Kaufvertrag per Fax möglich, genau wie per Telefon oder früher Telex. Die Fälschungsunsicherheit ist eine ganz andere Frage; aber das Problem stellt sich ja beim Telefon genau so.
    Dennoch sind nicht alle rechtlich relevanten Aktionen per Fax möglich, und zwar die nicht, wo es einer Unterschrift
    bedarf. Das Fax ist ja praktisch nur ein Foto der Unterschrift, aber nicht selbst die Unterschrift. Daher gehen solche Aktionen, bnei denen es meist um Prozeßhandlungen geht, z.Zt. noch nicht per Fax. Die Frage ist unter der Gerichten umstritten. Frank

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