SGB-VI Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo liebe Experten,

als Schwerbehinderter kämpfe ich nun schon seit geraumer Zeit um eine qualifizierte Umschulungsmaßnahme. Die wird bisher leider von meinem Kostenträger LVA nicht bewilligt.
Bewilligt hat man nun eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Sie ist zwar in meinen Augen nicht sinnvoll, da sie wieder auf Berufe ausgerichtet ist, die ich aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben könnte, aber sie garantiert Übergangsgeld und das ist zumindest höher als ALH. So weit, so gut.
Beim Ausfüllen des Antrags kommt mir beim letzten Satz allerdings die Galle hoch:

„Ich ermächtige die LVA Baden, die auf mein Konto zu Unrecht überwiesenen Beiträge mit Lastschrift einzuziehen…
Mir ist bekannt, dass unterlassene Angaben strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können.“

Niemand, auch nicht die LVA erhält von mir eine Einzugsermächtigung, bzw. Verfügung über mein Konto, da ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen damit gemacht habe.

Als ich dies der LVA mitteilte, wurde mir gesagt, dass ich alle Angaben, also auch die zur Einzugsermächtigung machen muss, damit mein Antrag bewilligt wird.
Ich machte dann das Angebot, dass ich eine schriftliche Zusicherung gebe, zu viel gezahltes Geld zurückzuzahlen- Nein- geht nicht- Antrag komplett ausfüllen- sonst keine Bewilligung

Ja wo lebe ich denn?? Noch hat keine Maßnahme begonnen und schon will man über mein Konto verfügen, falls mal Geld zu viel gezahlt werden sollte? Und wenn ich damit nicht einverstanden bin, bewilligt man mir die Maßnahme nicht?

Die zahlen zu viel Geld?? Hat das jemals jemand erlebt- dass die ZUVIEL Geld zahlen?? und das mit solchen Methoden gewährleistet sein soll, dass man das Geld auch zurückbekommt??

In den letzten zwei Jahren bin ich von der LVA nach Strich und Faden belogen und betrogen worden, zugesagtes Überbrückungsgeld wurde nicht gezahlt, zugesandte Schriftstücke und Unterlagen gingen unter mysteriösen Umständen bei der LVA verloren. Unterhaltsgeld für eine medizinische Reha- Maßnahme wurde ohne Begründung mit 11 Wochen Verspätung gezahlt, vor Gericht wurde gelogen, dass sich die Balken bogen und nun glauben die ich lasse sie über mein Konto verfügen??

Ich kann und will das nicht glauben- also, liebe Experten geht das mit RECHTEN Dingen zu??

Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet? Kann man mir die Maßnahme verweigern, weil ich keine Einzugsermächtigung gebe?
Der Antrag ist so ausgelegt, dass nur EINE UNTERSCHRIFT möglich ist, für ALLE gestellten Fragen, während ich bei sonstigen Fragen mit Ja oder Nein antworten kann, ist die Einzugsermächtigung BEDINGUNG.

Gruß

Frank

Kein Mensch kann dich zwingen eine Einzugsermächtigung für dein Konto zu erteilen. Dein Antrag muß bearbeitet weren. Wenn er negativ für dich ausfällt wegen der fehlenden Einzugsermächtigung, dann in Widerspruch gehen.

Einzugsermächtigungen können auch jederzeit widerrufen werden.

Gebuchtes Geld von deinem Konto kann auch durch deine Bank zurück geholt werden.

nussi