Schwarzarbeit?

Hallo,

Bekannte von mir wollen sich den Zaun zu ihrem Haus neu setzen lassen. jetzt haben sie ein günstiges Angebot von einer polnischen Firma, die das wesentlich billiger macht, als die deutsche Konkurrenz.

Nun fragen sie aber, ob das überhaupt erlaubt ist. Können sie irgendwie Probleme bzgl. Schwarzarbeit oder so bekommen?

meiner Meinung nach ist es ja nur Schwarzarbeit, wenn ich jemanden anstelle und dann für den keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer bezahle. das trifft ja nicht zu, wenn ich eine Firma engagiere und die mir auch eine Rechnung stellt.

oder liege ich falsch?

danke für die Antworten
Queedin

Moin, Queedin!

Bekannte von mir wollen sich den Zaun zu ihrem Haus neu setzen
lassen. jetzt haben sie ein günstiges Angebot von einer
polnischen Firma, die das wesentlich billiger macht, als die
deutsche Konkurrenz.

Nun, warum denn nicht? Keiner hat was zu verschenken *g*

Nun fragen sie aber, ob das überhaupt erlaubt ist. Können sie
irgendwie Probleme bzgl. Schwarzarbeit oder so bekommen?

Wenn es sich um eine Firma handelt, die ihre Arbeiten hier in D von Arbeitern ausführen läßt, die dazu in D berechtigt sind, dann ist es keine Schwarzarbeit.

meiner Meinung nach ist es ja nur Schwarzarbeit, wenn ich
jemanden anstelle und dann für den keine
Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer bezahle. das trifft
ja nicht zu, wenn ich eine Firma engagiere und die mir auch
eine Rechnung stellt.

oder liege ich falsch?

Nee, ich denke nicht. Wenn ordnungsgemäß eine Rechnung erstellt wird, dürfte es da keine Schwierigkeiten geben.
Höchstens noch in Richtung Umsatzsteuer. Aber damit hätte höchstens die Firma Probleme, nicht der Auftraggeber.

Die Frage, ob eine Firma aus dem Nicht-EU-Bereich hier in D arbeiten darf, kann ich allerdings nicht beantworten. Wobei mir das die entscheidende Frage zu sein scheint :smile:

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo

meines Wissens haftet bei Bauleistungen der Auftraggeber für die Steuer des Unternehmers (15 % der Auftragssumme). Dies ist nicht der Fall, wenn der Unternehmer eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen kann.

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Queedin,

ich würde Deinen Bekannten raten, bei der örtlichen Handwerkskammer und/oder der Gewerbeaufsicht nachzufragen.
Wenn die keine Einwände haben, dann okay.

Bleibt nur die Frage der Gewährleistung bei minderwertiger Ausführung der Arbeit und die Frage der Haftung wenn die Firma im Zuge der Arbeiten einen Schaden anrichtet. Da sollten Deine Bekannten Rücksprache mit ihrer Versicherung halten, ob die evtl. für diese Schäden eintritt oder nicht.

Gruß

Knautschke
http://www.ramblinbluesband.de

Hallo

meines Wissens haftet bei Bauleistungen der Auftraggeber für
die Steuer des Unternehmers (15 % der Auftragssumme). Dies ist
nicht der Fall, wenn der Unternehmer eine
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen kann.

danke für Deine Antwort!
gilt diese HAftung auch für Privatleute?
ich dachte, dass würde nur gelten, wenn ein Unternehmen Auftraggeber wäre.

Queedin

Hi Dicker,

Bekannte von mir wollen sich den Zaun zu ihrem Haus neu setzen
lassen. jetzt haben sie ein günstiges Angebot von einer
polnischen Firma, die das wesentlich billiger macht, als die
deutsche Konkurrenz.

Nun, warum denn nicht? Keiner hat was zu verschenken *g*

eben!

Nun fragen sie aber, ob das überhaupt erlaubt ist. Können sie
irgendwie Probleme bzgl. Schwarzarbeit oder so bekommen?

Wenn es sich um eine Firma handelt, die ihre Arbeiten hier in
D von Arbeitern ausführen läßt, die dazu in D berechtigt sind,

aber könnten meine Bekannten dafür belangt werden? eigentlich düften sie ja nicht verpflichtet sein , dass zu prüfen.

meiner Meinung nach ist es ja nur Schwarzarbeit, wenn ich
jemanden anstelle und dann für den keine
Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer bezahle. das trifft
ja nicht zu, wenn ich eine Firma engagiere und die mir auch
eine Rechnung stellt.

oder liege ich falsch?

Nee, ich denke nicht. Wenn ordnungsgemäß eine Rechnung
erstellt wird, dürfte es da keine Schwierigkeiten geben.
Höchstens noch in Richtung Umsatzsteuer. Aber damit hätte
höchstens die Firma Probleme, nicht der Auftraggeber.

denke ich auch

Die Frage, ob eine Firma aus dem Nicht-EU-Bereich hier in D
arbeiten darf, kann ich allerdings nicht beantworten. Wobei
mir das die entscheidende Frage zu sein scheint :smile:

hmmm - was sollte dem entgegenstehen?

danke für Deine Antworten!
Queedin

Hallo

meines Wissens haftet bei Bauleistungen der Auftraggeber für
die Steuer des Unternehmers (15 % der Auftragssumme). Dies ist
nicht der Fall, wenn der Unternehmer eine
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen kann.

danke für Deine Antwort!
gilt diese HAftung auch für Privatleute?
ich dachte, dass würde nur gelten, wenn ein Unternehmen
Auftraggeber wäre.

Hallo

soviel ich mitbekommen habe, ja ! Zumindest der Immobilienbesitzer muss aufpassen. Ich bin aber kein Fachmann für Steuerfragen, also alles ohne Gewähr.

Gruß Andreas

Moin!

soviel ich mitbekommen habe, ja ! Zumindest der
Immobilienbesitzer muss aufpassen. Ich bin aber kein Fachmann
für Steuerfragen, also alles ohne Gewähr.

Nee, gilt nicht für Privatleute. Hab ich grad gefunden, guckst Du hier: http://www.steuernetz.de/spezial/bauabzug/

Daraus folgt: Nur Unternehmen oder juristische Personen sind zum Abzug verpflichtet :smile:

Gruß vom

Dicken MD.

nicht ganz
Hallo,
danke für den link.

soviel ich mitbekommen habe, ja ! Zumindest der
Immobilienbesitzer muss aufpassen. Ich bin aber kein Fachmann
für Steuerfragen, also alles ohne Gewähr.

Nee, gilt nicht für Privatleute. Hab ich grad gefunden, guckst
Du hier: http://www.steuernetz.de/spezial/bauabzug/

Daraus folgt: Nur Unternehmen oder juristische Personen sind
zum Abzug verpflichtet :smile:

Eine Seite weiter http://www.steuernetz.de/spezial/bauabzug/steuerabzu… steht aber, dass Vermieter (auch „private“ Vermieter, die nur eine Wohnung vermieten) darauf achten müssen.

Zitat: „Da in § 48 EStG vom Unternehmer i. S. des § 2 UStG die Rede ist, sind auch Kleinunternehmer oder Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen (Vermietungsumsätze, ärztliche Leistungen usw.), zum Abzug verpflichtet.“

Gruß Andreas