Anhänger am Auto, schwerer als erlaubt

Hi,

also, ich fahre Umzüge. Dazu benutze ich einen großen 2-Tonnen-Anhänger, zweiachsig, gebremst. Nur, laut Fahrerlaubnis ist bei mir bei 750 kg Anhänger Schluß. Ist mir relativ egal, das Auto schafft es, ich lade eh nur Möbel, da kommen nie mehr als eine halbe Tonne zusammen.

Was kostet es mich, wenn mich die Leute in Grün genau unter die Lupe nehmen? Ich bin mir bis jetzt recht sicher, die interessiert das nicht, aber im Fall der Fälle? An einen Unfall denk ich jetzt nicht, ist dann sicher ein Problem (Versicherung).

Gruß
André

Hi,

Hallo André,

also, ich fahre Umzüge. Dazu benutze ich einen großen
2-Tonnen-Anhänger, zweiachsig, gebremst. Nur, laut
Fahrerlaubnis ist bei mir bei 750 kg Anhänger Schluß.

Hmm, da hab ich beim Lesen das erste mal gestutzt…wieso ist bei
Dir bei 750 Kg schluss ? Laut Deiner ViKa bist Du in einem Alter,
wo Man(n) den FS schon ein paar Jährchen hat, und wenn dem so
ist, darfst Du bis 7,5 Tonner LKW nebst angehängtem Anhänger
bewegen…und der darf dann etliches über 7,5 t wiegen!

Ist mir

relativ egal, das Auto schafft es, ich lade eh nur Möbel, da
kommen nie mehr als eine halbe Tonne zusammen.

Was kostet es mich, wenn mich die Leute in Grün genau unter
die Lupe nehmen? Ich bin mir bis jetzt recht sicher, die
interessiert das nicht, aber im Fall der Fälle? An einen
Unfall denk ich jetzt nicht, ist dann sicher ein Problem
(Versicherung).

Tja, unter der Vorraussetzung das Du echt nicht darfst, hast Du
natürlich ein Problem, allerdings ist dieses nicht so gravierend
da Du ja den Anhänger nicht überlädtst…ähm…überladen tust :wink:

Also, nun kommt meine, durch keinerlei Paragraphen abgesicherte
Meinung: Da der Anhänger nicht überladen ist, begehst Du keine
Verkehrsgefährdung, sondern bestenfalls ne Ordnungswidrigkeit,
und diese wird in aller Regel nicht so arg heftig geahndet.

Sollte ich nun mal wieder Quark verzapft haben, bitte ich um
Aufklärung!

Gruß
André

Gruß
Michael

Hi Michael,

sollte Andre wirklich nur 750kg als Anhägelast fahren dürfen deutet das in der Tat auf den neuen EU-Führerschein hin. Allerdings ist das, was er da tut, dann keine Ordnungswidrigkeit sondern einfach Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Und das wird IMHO schon als Straftat geahndet.

Grüßle
Frank K.

Hallo Frank,

sollte Andre wirklich nur 750kg als Anhägelast fahren dürfen
deutet das in der Tat auf den neuen EU-Führerschein hin.
Allerdings ist das, was er da tut, dann keine
Ordnungswidrigkeit sondern einfach Fahren ohne gültige
Fahrerlaubnis. Und das wird IMHO schon als Straftat geahndet.

Du hast völlig recht! Ich würde an Andre´s Stelle nicht so locker damit umgehen - das Auto schafft es doch - irgendwann bringt die Sonne alles an den Tag.

Mit seiner Versicherung bekommt er bei einem Unfall (ganz nebenbei) auch noch ein Problem.

Was können wir ihm nun raten? Beim TÜV die Sache abklären, oder?

Viele Grüße

Michael (es gibt mehrere hier mit diesem Namen)

Hallo Frank und Michael,

kein EU-Führerschein, aber eben die 750kg stehen drin für Anhänger. Findet in diesem Fall §21 StVG Anwendung? Wie teuer? Außerdem steht im Führerschein ja nur „Gesamtmasse“ (also Anhänger+Ladung) für den Anhänger und nicht „zulässige Gesamtmasse“ (nach Zulassung). Oder bin ich mal wieder auf dem Holzweg?

Gruß
André

zweierlei Schuhe…
Hallo Andre!

Jetzt kommt es darauf an…

Wie schwer ist denn Dein beladener Anhänger tatsächlich?

Wenn er das Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreitet, ist alles in Ordnung - Dein Führerschein erlaubt dir nicht, einen Anhänger zu ziehen der schwerer ist als 750 kg. Welches ZULÄSSIGE Gesamtgewicht er hat spielt dabei gar keine Rolle!

Du dürftest auch einen Anhänger mit einem ZULÄSSIGEN Gesamtgewicht von meinetwegen auch 5 Tonnen an dein Auto hängen, solange er nur tatsächlich weniger als 750 kg wiegt. (Daß Du dann ggf. nur noch drei Tafeln Schokolade verladen darfst steht auf einem anderen Blatt)

MEHR als die zulässigen TATSÄCHLICHEN 750 kg solltest Du aber auf keinen Fall an deinen Wagen hängen, das ist dann nämlich wirklich Fahren ohne Führerschein, und dafür nehmen sie dir ggf. auch deinen bisherigen Lappen weg!

Schönen Gruß von
Robert
*der mit Klasse 2 auch schwerere Anhänger ziehen darf*

Hallo André,

tja, dann bin ich überfragt, bitte mein erstes Posting aus dem
Protokoll streichen, ich war davon ausgegangen, das Du KEINEN
neuen FS hast, das man auch im alten eine Beschränkung haben
kann, war mir neu.
Ganz klar muss Dir sein: Wenn Du die Beschränkung drin stehen
hast, und erwischt wirst, wirst Du nach % Überladung verknackt.
Dies kann schon mal heftig teuer werden, und zieht sicherlich
je nach Höhe auch Punkte nach sich.
Sollte der GAU eintreten, und Du bist in einen Unfall verwickelt,
selbst ein solcher, der von anderen verursacht wurde, hast Du
echte Probleme. Bei Unfällen mit Schwerverletzten oder gar Toten
wird grundsätzlich ein Sachverständiger alle beteiligten FZ
untersuchen. Wenn dieser die Überladung feststellt, hast Du fast
automatisch Schuld am Unfall! Die Versicherung zahlt dann zwar
vorerst mal an die Unfallopfer, kann Dich aber in Regress nehmen.

Also langer Rede kurzer Sinn: ich würde es nicht tun!

Gruß
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Robert,

danke erst mal für die Antwort. Also, der Anhänger wiegt 380 kg, ich kann also 370 kg zuladen. Reicht für die sperrigen Teile die ich transportiere allemal. Wenn mich die Herren in Grün anhalten können die gut schätzen? Oder ich muß eben auf die Waage im Extremfall. Ich hoffe dies gilt auch für die Versicherung, sollte es zu einem Unfall kommen.

Wenn er das Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreitet, ist
alles in Ordnung - Dein Führerschein erlaubt dir nicht, einen
Anhänger zu ziehen der schwerer ist als 750 kg. Welches
ZULÄSSIGE Gesamtgewicht er hat spielt dabei gar keine Rolle!

Wenn es hier etwas Schriftliches gäbe, wäre das super. Ich frag vielleicht doch mal bei der Behörde nach.

MEHR als die zulässigen TATSÄCHLICHEN 750 kg solltest Du aber
auf keinen Fall an deinen Wagen hängen, das ist dann nämlich
wirklich Fahren ohne Führerschein, und dafür nehmen sie dir
ggf. auch deinen bisherigen Lappen weg!

Das ist mir vollkommen klar, außerdem zieht mein kleiner Transporter eh nicht mehr weg, lt. Zulassung.

Viele Grüße
André

Hi
im Ernstfall musst du auf die Waage…

Musste ich mal mit ner VW-Pritsche voll Gemüse… die Waage war nah, es war 100m hinter der Ausfahrt vom Grossmarkt :smile:

Ein Problem war, ich war kurzfristig auf die Büchse und Tour eingeteilt worden und hate den Wagen nicht beladen, hätte mich als Fahrer aber vergewissern müssen. Hälfte runter und Tour in 2 Etappen fahren, das Bussgeld zahlte chef und die Punkte bekam ich…
HH

Hallo Andre!

danke erst mal für die Antwort. Also, der Anhänger wiegt 380
kg, ich kann also 370 kg zuladen. Reicht für die sperrigen
Teile die ich transportiere allemal. Wenn mich die Herren in
Grün anhalten können die gut schätzen? Oder ich muß eben auf
die Waage im Extremfall. Ich hoffe dies gilt auch für die
Versicherung, sollte es zu einem Unfall kommen.

Wenn die Jungs von Grün-Weiß Bedenken haben, schicken sie dich auf den Waage, keine Frage. Und hier trennt sich dann die Spreu vom Weizen…

Wenn es hier etwas Schriftliches gäbe, wäre das super. Ich
frag vielleicht doch mal bei der Behörde nach.

Natürlich gibt es hier was schriftliches, dieselbe Diskussion hatten wir nämlich im Juni 2002 schon mal im Brett „Vier- und Mehrräder“ gehabt.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ich zitiere aus dem thread:

Zur Verdeutlichung kürze ich den Gesetzestext ein wenig…

siehe dazu §42Abs.1StVZO:

Die von Krafträdern, Personenwagen und Lastkraftwagen gezogene
Anhängelast darf weder das zulässige Gesamtgewicht des
ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden
Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert
übersteigen.

Kommentiert:
Die von Krafträdern, Personenwagen und Lastkraftwagen gezogene Anhängelast (das ist die TATSÄCHLICH gezogene Last) darf weder das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs (also deinem Auto) noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert (das ist die eingetragene Anhängelast deines Autos) übersteigen.

Will also sagen: Du darfst nicht mehr tatsächliche Last anhängen, als das Zugfahrzeug maximal wiegen darf, und auch nicht mehr, als die Zulassung deines Autos hergibt.

Zitat Ende

Das ist mir vollkommen klar, außerdem zieht mein kleiner
Transporter eh nicht mehr weg, lt. Zulassung.

Na ja, er KÖNNTE bestimmt mehr ziehen, man kann auch einen LKW mit mehr als seinem eigenen zulässigen Gesamtgewicht beladen - man DARF es nur nicht!

Schönen Gruß,
Robert

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zulässige Gesamtmasse, FS Kl. B
Hallo!

Wer einen Führerschein der Klasse B hat, darf Kraftwagen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen lenken sowie leicht Anhänger anhängen. Diese sind solche, welche eine zulässige Gesamtmasse von 750kg nicht überschreiten. Achtung: Es kommt also auf die zulässige Gesamtmasse an, nicht auf die tatsächliche! Anhänger über 750kg dürfen mit Klasse B nur dann gezogen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Summe der zulässigen Gesamtmassen 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

Nichts zu tun haben diese Regelungen mit denjenigen Vorschriften, in denen geregelt wird, welche Fahrzeug - Anhänger Kombinationen überhaupt erlaubt sind. Diese beiden Dinge sind nicht zu verwechseln.

Ich würde diese Regelung beachten. Sonst fällt die Sache unter Schwarzfahren. Das Hauptproblem ist die Haftpflichtversicherung, die ist nämlich leistungsfrei und was das kostet, wenn jemand ins Krankenhaus muss und schlimmstenfalls noch Folgeschäden hat, möchte ich mir gar nicht ausdenken.

Gruß
Tom

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Hallo!

Danke für den Hinweis, das ist mir tatsächlich VÖLLIG neu!

Mit den Vorschriften für die neuen Führerscheinklassen bin ich auch (wohl mangels Bedarf) nicht wirklich vertraut, ich dachte auch hier zielt es analog zur StVZO auf das TATSÄCHLICHE Gewicht ab.

Hast Du vielleicht eine Fundstelle, in der ich das mal nachlesen könnte? (Nicht um Dir jetzt falsche Aussagen zu unterstellen - ich würde es nur gerne selber mal nachlesen…)

Schönen Gruß,
Robert

Hallo Robert!

Das steht in der § 6 Fahrerlaubnisverordnung. Bei uns in Österreich besteht diese Regelung schon seit 1967 und dummerweise hat gerade in diesem Fall die EU unsere Regelung übernommen.

Gruß
Tom

hi andré,…
tu es einfach nicht,
denk noch nicht mal darueber nach, bitte.
du kommst in den kahn, sofern damit etwas passiert,
auch wenn du keine schuld hast, und dir einer dir karosse
poliert. das ganze ist zu riskant,
auch den anderen gegenueber.

aloha - digi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo André,

könntest Du mal schreiben, welche Führerscheinklasse Du nun besitzt, und die Leer,- und zulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge ??

Vorab: Überladen wird teuer und gibt auch gut Punkte.

gruß

dennis

Hi Dennis,

hier:
FS B (bis 3,5t, Anhänger bis 750 kg)

Auto leer 1050, voll 1600 (zul. Ges.gew.)
Hänger leer 380, voll 2000 (zul. Ges.gew.)

Auto mit Anhänger nicht mehr als 2380

Also, ich darf nach meiner bescheidenen Meinung dann 370 kg auf den Anhänger packen? Reicht mir allemal.

Gruß
André

Hi André,

hier:
FS B (bis 3,5t, Anhänger bis 750 kg)

Also der Führerschein nach der neuen FeVO vom 01.01.1999

Auto leer 1050, voll 1600 (zul. Ges.gew.)
Hänger leer 380, voll 2000 (zul. Ges.gew.)

Für Dich darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht niedriger als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sein, insofern der Anhänger ein größeres Gesamtgewicht als 750kg hat. D.h. die o.a. Kombination Auto leer 1050kg und zul. Gesamtgewicht des Anhängers von 2000kg sind für DIch nicht zulässihg und bedeutet Fahren ohne FS nach §21 StVG.

Also, ich darf nach meiner bescheidenen Meinung dann 370 kg
auf den Anhänger packen? Reicht mir allemal.

Nein, darfst Du nicht.

Mach den BE-Führerschein, kostet Dich nur eine praktische Prüfung.

gruß

dennis

Hi Andre,

also doch EU-Führerschein. Weiter unten hast du noch erklärt, der wäre es nicht. Mit Klasse B darfst du den Anhänger definitiv nicht ziehen, du fährst also in dem Fall ohne eine gültige Fahrerlaubnis.

Grüßle
Frank K.

Hallo,
könnte es sein, dass du noch einen alten 'DDR-Führerschein hast.
Dann schau doch mal hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fev/index.html
In Anlage 3 findest du eine Übersicht, in welche FS-Klassen nach neuer Regelung du deinen FS umschreiben lassen kannst.

Gruß
HaWeThie