Hallo Andre!
danke erst mal für die Antwort. Also, der Anhänger wiegt 380
kg, ich kann also 370 kg zuladen. Reicht für die sperrigen
Teile die ich transportiere allemal. Wenn mich die Herren in
Grün anhalten können die gut schätzen? Oder ich muß eben auf
die Waage im Extremfall. Ich hoffe dies gilt auch für die
Versicherung, sollte es zu einem Unfall kommen.
Wenn die Jungs von Grün-Weiß Bedenken haben, schicken sie dich auf den Waage, keine Frage. Und hier trennt sich dann die Spreu vom Weizen…
Wenn es hier etwas Schriftliches gäbe, wäre das super. Ich
frag vielleicht doch mal bei der Behörde nach.
Natürlich gibt es hier was schriftliches, dieselbe Diskussion hatten wir nämlich im Juni 2002 schon mal im Brett „Vier- und Mehrräder“ gehabt.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ich zitiere aus dem thread:
Zur Verdeutlichung kürze ich den Gesetzestext ein wenig…
siehe dazu §42Abs.1StVZO:
Die von Krafträdern, Personenwagen und Lastkraftwagen gezogene
Anhängelast darf weder das zulässige Gesamtgewicht des
ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden
Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert
übersteigen.
Kommentiert:
Die von Krafträdern, Personenwagen und Lastkraftwagen gezogene Anhängelast (das ist die TATSÄCHLICH gezogene Last) darf weder das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs (also deinem Auto) noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert (das ist die eingetragene Anhängelast deines Autos) übersteigen.
Will also sagen: Du darfst nicht mehr tatsächliche Last anhängen, als das Zugfahrzeug maximal wiegen darf, und auch nicht mehr, als die Zulassung deines Autos hergibt.
Zitat Ende
Das ist mir vollkommen klar, außerdem zieht mein kleiner
Transporter eh nicht mehr weg, lt. Zulassung.
Na ja, er KÖNNTE bestimmt mehr ziehen, man kann auch einen LKW mit mehr als seinem eigenen zulässigen Gesamtgewicht beladen - man DARF es nur nicht!
Schönen Gruß,
Robert