Recht auf Girokonto?

Hi!

Wir hatten da gestern eine etwas deftige Diskussion…

MUSS eine Bank oder Sparkasse JEDEM ein Girokonto einräumen? Ich meine, ein reines Guthabenkonto…

Da ja durchaus verschiedene Gesetze gelten können: Gemeint ist der Raum Nordrhein Westfalen.

Viele Grüße
Guido

Hallo Guido,

Wir hatten da gestern eine etwas deftige Diskussion…

MUSS eine Bank oder Sparkasse JEDEM ein Girokonto einräumen?
Ich meine, ein reines Guthabenkonto…

Bei uns (Niedersachsen) muss nur die NORD/LB und die Sparkassen jedem ein Konto eröffnen. Weil es Arbeitslosengeld und Sozialhilfe nicht mehr bar gibt müssen dir Banken mit einem ‚Ländervertrag‘ ein Konto (Gehaltskonto) geben. Vielleicht ist es bei euch die WEST/LB?

Viele Grüße

Geisha

Hi,

nein, muss nicht. Allerdings gibt es aufgrund einer Empfehlung des ZKA eine freiwillige Verpflichtung der Banken und Sparkassen, jedermann ein Girokonto zu eröffnen, falls keine für die Banken unzumutbare Gründe dagegenstehen.

Eine gesetzliche Regelung existiert nicht.

Gruß
Feanor

Hi,
ich habe zu dem Thema mal Antworten und Infos gesammelt, hier sind sie (natürlich alles ohne Gewähr):

Recht auf eigenes Girokonto
Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
Nr. 80 vom 08.12.1995

Aufgrund des Sparkassengesetzes NW ist die ‚Verordnung zur Regelung
des Geschäftsrechts und des Betriebes der Sparkassen in Nordrhein-
Westfalen (Sparkassenverordnung - SpkVO)‘ vom 18.November 1994
erlassen worden und am 01.01.1995 in Kraft getreten (§ 18 SpkVO).

Für die Praxis bedeutsam ist die Verpflichtung der Sparkassen für
natürliche Personen Sparkonten ab einer Einlage von 1,-- DM
einzurichten( §4 (1) SpkVO) und nach § 2 (2) SpkVO 'für natürliche
Personen aus dem Gewährträgergebiet auf Antrag Girokonten zur
Entgegennahme von Einlagen in Deutscher Mark zu führen.

Eine Verpflichtung zur Führung eines Girokontos besteht nicht, wenn
a) die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber Dienstleistungen bei
Kreditinstituten mißbraucht hat,
b) das Konto kein Guthaben aufweist und die Kontoinhaberin oder der
Kontoinhaber trotz Aufforderung nicht für Guthaben sorgt,
d) aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortführung der
Geschäftsbeziehungen den Sparkassen im Einzelfall nicht zumutbar
ist’.

Auch wenn Mißbrauch des Kontos vorgelegen hat, dürfte es nicht
aussichtlos sein, im Rahmen einer geordneten Schuldnerberatung und
nach Erstellen eines Regulierungsplans mit einer Sparkasse Kontakt
zur Einrichtung eines Girokontos aufzunehmen, wenn künftig ein
geordnetes wirtschaftliches Verhalten zu erwarten ist: Hier ist im
Zusammenwirken mit dem Allgemeinen Familiendienst einer Kommune auch
erfolgreich bei der Postbank vorgesprochen worden.

Bekanntlich wird das ‚Recht auf das Girokonto‘ breit in der
Öffentlichkeit diskutiert. In Nordrhein-Westfalen ist mit der SparkVO
eine rechtliche Grundlage dazu gegeben. Wie aus Sparkassenkreisen
verlautet, ist mit der Sparkassenverordnung im übrigen eine
langjährige Praxis der Sparkassen festgeschrieben worden.


Ein „Recht auf das Girokonto“ in dem Sinne existiert nicht, außer in NRW (siehe oben).

Aber: Um einem gesetzlich festgeschriebenen Zwang zu entgehen, haben sich die dt. Kreditinstitute darauf verständigt, ein Girokonto auf
Guthabenbasies für jedermann anzubieten. Die Banken/Bankfilialen
müssen immer wieder nachdrücklich auf diese freiwillige
Selbstverpflichtung aller deutschen Bankenverbände hingewiesen
werden, die in einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses
enthalten ist.

Der Text der ZKA-Empfehlung ist z.B. abgedruckt im Schuldenreport
1995, S. 225, oder in „Weg mit den Schulden“ von der
Verbraucherberatung, S. 207.

Der Bremer Förderverein ist bereit, eine Musterklage für einen
Schuldner durchzuführen, wenn eine Bank sich tatsächlich weigert,
dieser Selbstverpflichtung zu folgen. Bis heute genügte allerdings
immer der Hinweis, dass eine Klage beabsichtigt sei, um das Konto
doch zu erhalten.

Recht auf eigenes Girokonto - Kontokündigung bei Kontopfändung

Das AG Düsseldorf hat entschieden, daß eine Sparkasse nicht
berechtigt ist, das Girokonto eines arbeitslosen Kontoinhabers wegen
Pfändungsmaßnahmen zu kündigen.

Das Gericht kommt zu folgenden Ergebnissen:

  1. Allein der Umstand, daß bei einer kontoführenden Sparkasse mehrere
    Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen den arbeitslosen
    Kontoinhaber vorliegen, deren richtige Bedienung der Sparkasse bei
    Meidung von Ersatzansprüchen der Gläubiger viel mehr Arbeit macht als
    andere, übliche Kontoführungen, reicht zur fristlosen Kündigung des
    Girovertrages aus wichtigem Grunde dann nicht aus, wenn die
    Kontoführungsgebühr bezahlt wird.
  2. Eine Sparkasse verhält sich rechtsmißbräuchlich, wenn sie ihrem
    Kontoinhaber den Girovertrag ordentlich kündigt mit einer Begründung,
    die keinen Ausnahmetatbestand zum allgemeinen Kontrahierungszwang der
    Sparkassen in Nordrhein- Westfalen darstellt; denn auch Wirksamkeit
    einer derartigen Kündigung hätte der Kontoinhaber einen sofortigen
    Kontoeinrichtungsanspruch gegen die Sparkasse, dem weder seine
    Arbeitslosigkeit noch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse und die
    damit einhergehende Drittschuldnerstellung der Sparkasse
    entgegengehalten werdemn könnten.

Urteil vom 29.04.1994 - 31 C 50.236/94

Quelle: NJW 1994 Heft 43 S. VI

Ein Urteil ist mir nicht bekannt. Es gibt aber einen Trick, um die Sparkassen zu „zwingen“:
Richten Sie ein Sparbuch ein, wo dann regelmäßig Zahlungen eingehen, die
dann auch wieder abgehoben werden. Dies bedeutet viel Aufwand für die Sparkasse und man ist dann dort schnell geneigt, ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.


nach dem Sparkassengesetz §§ 2 ff. hat jeder ein Recht auf die Errichtung
eines Girokontos und darauf, die Schufa-Erklärung n i c h t zu unterschreiben.
Dann darf das Konto natürlich nur im Guthabenbereich geführt werden.

Ausnahmen von diesem Recht gibt es in besonderen Fällen, in denen z.B. der
Betroffene die Bank, bei der das Konto eröffnet werden soll, betrogen hat o.ä.
Ansonsten gibt es zudem eine Vereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für
Arbeit und den Sparkassen, wonach diese sich bereiterklärt haben, Konten zu
eröffnen.

Danke Euch dreien!
Hi!

Da ich jetzt neugierig war, habe ich einfach mal bei der Sparkasse nachgefragt… (was aus einer Diskussion nach einigen Bieren so alles entstehen kann) :wink:

Die haben mir gesagt, dass es nich jede Bank macht, dass eigentlich keine Verpflichtung besteht, aber dass einige banken und die Sparkassen sich freiwillig dazu bereit erklärt haben…

Grüße
Guido