Vor 4 Monaten wurde ein Gebraucht - KFZ gekauft.
Nun stellt sich heraus, dass die Elektronik an dem Fahrzeug
kaputt ist.
Der Händler sagt nun, dass dieser Schaden nicht unter die
Garantie fällt, da es ein nicht erkennbarer Mangel / Schaden ist.
Wer kennt sich aus und kann Rat geben?
ist halt eben Verschleiss. Wäre es ein neues Auto, hättest Du vielleicht Chancen, das auf Kulanzbasis reparieren zu lassen.
Aber stell Dir vor, Du kaufst nen (gebrauchten!) Toaster, der schon 5 Jahre alt ist und plötzlich geht er kaputt, den repariert ja auch keiner „fer umme“. Genauso wenn man z. B. ein 12 Jahre altes Auto kauft… da geht halt mal was kaputt.
Wäre da jetzt ein versteckter Mangel (z. B. Unfall, der nicht bekanntgegeben wurde), sähe das anders aus, dann hättest Du Recht auf Wandlung.
Grüße Netti
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Diese Argumentation des Händlers ist Unsinn. Maßgeblich für die Gewährleistung ist, ob der Fehler bereits bei der Übergabe vorgelegen hat, denn nur dann hast du einen Anspruch. Aber: Dass dies nicht der Fall war, muss während der ersten sechs Monate der Verkäufer beweisen und nicht du - d.h. im Zweifelsfall wird angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Luftmassenmesser? Lass mich raten - es ist ein VW oder Audi TDI, stimmts? Die sind eigentlich recht bekannt für einen abnormalen ‚Verschleiß‘ an Luftmassenmessern. ‚Kaputt‘ gehen die daran, das das Sensorelement verschmutzt und falsche Werte an die Elektronik liefert. Verschmutzt klingt zwar jetzt nach ‚einfach saubermachen‘, jedoch ist dieser Sensor eine hauchdünne leitende Folie, die beim Reinigungsversuch mit 100%iger Sicherheit kaputt geht. Deshalb bleibt da meist nur Ersatz.
Eventuell würde es sich aber für dich rechnen zu klagen, denn in den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, das das Teil nicht schon beim Kauf defekt war. Erst nach diesen 6 Monaten erfolgt eine Umkehr der Beweislast.