Hallo!
Ich hab mal eine Frage. Zu Weihnachten habe ich einen Gutschein
für eine Veranstaltung geschenkt bekommen. Die Sitzplätze sind
auf meinen Namen reserviert und der, der mir den Gutschein geschenkt hat, kann die Zahlung per Eurocard-Abrechnung nachweisen. Trotzdem sagt der Veranstalter: gelitten, ohne Gutschein kein Eintritt.
Kann man da gar nichts machen, bzw. ist das rechtlich richtig so?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Usch
Ich hab mal eine Frage. Zu Weihnachten habe ich einen
Gutschein
für eine Veranstaltung geschenkt bekommen. Die Sitzplätze sind
auf meinen Namen reserviert und der, der mir den Gutschein
geschenkt hat, kann die Zahlung per Eurocard-Abrechnung
nachweisen. Trotzdem sagt der Veranstalter: gelitten, ohne
Gutschein kein Eintritt.
Kann man da gar nichts machen, bzw. ist das rechtlich richtig
so?
Ich habe eine Bekannte, die hatte den Gutschein für eine Boutique verloren und die meinten auch Pech. Weil sie eine Rechtschutz hatte, hat sie das ihrem Anwalt übergeben.
Summa summarum: Die Boutique wurde dazu verurteilt a) ihr den Gutschein einzulösen und b) von jedem ausgestellten Gutschein eine Quittung zu hinterlegen.
AFAIK ist b) prinzipiell verpflichtend. Bin mir aber nicht sicher. Kann mir aber nicht vorstellen, dass insb. bei Namensreservierungen gar nichts mehr machbar ist.
Ciao
Kaj