Arbeitsrecht: Wie verrechne ich Überstunden?

Hallo Leute,

folgende Vorgeschichte:

Ich arbeite in einem Kleinbetrieb (Büro) ohne Tarifvertrag.

Meine Arbeitskollegen haben regulär eine Arbeitszeit von 8 - 13 und 14 - 17 Uhr.
Meine reguläre Arbeitszeit ist von 7.30 - 12 Uhr.

Traditionell ist der Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr frei. Es werden für meine Kollegen weder Urlaub noch Überstunden auf den Nachmittag verrechnet. Er wird also vom Betrieb „geschenkt“.

Bisher hatte ich als einzige also noch nie was von diesen „geschenkten“ Stunden, da ich ja um 12.00 Uhr regulär Feierabend habe. Dass mir da möglicherweise anteilig Stunden zustünden, ahne ich, habe aber noch nie darauf bestanden.

Nun wird morgen aber der ganze Tag frei sein und die Ganztagskräfte verrechnen sich jeweils 4 Überstunden, Also eigentlich die in den letzten Jahren gearbeitete Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr.

Wie muss ich nun meine Stunden verrechnen. Muss ich mir wirklich 4 1/2 Stunden anrechnen lassen, weil ja nur die Zeit ab 12.00 Uhr „geschenkt“ wird. Bis 12.00 Uhr sollen Überstunden verrechnet werden.

Würde ich als äußerst unfair empfinden.

Toll wäre es, wenn ich bis morgen früh eine Antwort hätte.

Liebe Grüße
Gisela

Hallo Gisela,

die Regelung ist bei uns auch so. Es ist ein Entgegenkommen des Arbeitgebers, um noch den Restfasching zu feiern. Einen Rechtsanspruch darauf, dass du dafür den Vormittag oder Teile davon frei bekommst, hast du nicht.

Es mag für dich ärgerlich sein, ist aber nicht ungerecht. Würdest du nur Nachmittags arbeiten, würdest du sicher auch nicht sagen, dass du dafür den halben Nachmittag arbeitest, sondern dich auch über einen freien Nachmittag freuen.

Liebe Grüsse
Karin

Hallo,

Ich empfinde es nicht nur als ärgerlich, sondenr als äußerst unfair, dass ich als Halbtagskraft nicht nur gleichviel, sondern sogar mehr Überstunden verrechnet bekomme, als die Ganztagskräfte, und dies nur deswegen, weil meine Arbeitszeit um 7.30 beginnt.

Gruß Gisela

Gisela.

Der AG kann das so machen. Er könnte Euch auch anweisen, daß Ihr einen Tag Urlaub opfern müsst. Das wäre vermutlich „gerechter“ für alle.

Gruß,
LeoLo

Hallo Gisela…

ich verstehe nicht wirklich, was genau in Deinem fall ungerecht sein soll.

Ich arbeite in einem Kleinbetrieb (Büro) ohne Tarifvertrag.

Selbst wenn Tarifvertrag, würde das nichts ändern.

Meine Arbeitskollegen haben regulär eine Arbeitszeit von 8 -
13 und 14 - 17 Uhr.
Meine reguläre Arbeitszeit ist von 7.30 - 12 Uhr.

Ja nun… Du arbeitest 4,5 Std und die Kollegen 8 Std.

Traditionell ist der Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr frei. Es
werden für meine Kollegen weder Urlaub noch Überstunden auf
den Nachmittag verrechnet. Er wird also vom Betrieb
„geschenkt“.

Ist doch nett, wenn der Chef ein paar Stündchen herschenkt, spricht für ihn. Ist ja nicht überall so.

Bisher hatte ich als einzige also noch nie was von diesen
„geschenkten“ Stunden, da ich ja um 12.00 Uhr regulär
Feierabend habe. Dass mir da möglicherweise anteilig Stunden
zustünden, ahne ich, habe aber noch nie darauf bestanden.

Du kannst ja nicht doppelt frei bekommen, da Du am Nachmittag eh nicht arbeitest, hast Du ja auch frei.
Außerdem stehen Dir KEINE anteiligen Stunden zu! Da gibt es nichts, worauf Du bestehen könntest.
Etwas anderes wäre es, wenn Dein Chef nur bestimmten Leuten frei geben würde, DAS wäre unfair ( und natürlich auch nicht rechtens ).

Nun wird morgen aber der ganze Tag frei sein und die
Ganztagskräfte verrechnen sich jeweils 4 Überstunden, Also
eigentlich die in den letzten Jahren gearbeitete Zeit von 8.00

  • 12.00 Uhr.

Wie muss ich nun meine Stunden verrechnen. Muss ich mir
wirklich 4 1/2 Stunden anrechnen lassen, weil ja nur die Zeit
ab 12.00 Uhr „geschenkt“ wird. Bis 12.00 Uhr sollen
Überstunden verrechnet werden.

Ja musst Du… wenn Du um 6.00 anfangen würdest, wärs nicht anders. Deine Arbeitszeit wurde nun mal so vereinbart.

Würde ich als äußerst unfair empfinden.

Was mich noch interessieren würde:
Wie ist das mit z.B. Heiligabend oder Sylvester?
Arbeitet ihr da, oder bekommt ihr diese Tage auch geschenkt???

Toll wäre es, wenn ich bis morgen früh eine Antwort hätte.

Hier ist sie, auch wenn sie sicher nicht gefällt.

Liebe Grüße
l.w.

Hallo,

Was mich noch interessieren würde:
Wie ist das mit z.B. Heiligabend oder Sylvester?

Heiligabend un Sylvester sind ZUSAMMEN 1 Urlaubstag.

Gruß
Gisela

Heiligabend un Sylvester sind ZUSAMMEN 1 Urlaubstag.

Prima und ich nehme an für ALLE. Also bekommt hier auch jeder 1 Tag geschenkt. Ist doch sehr entgegenkommend:smile:

gruß
l.w.

Hallo Gisela,

Heiligabend un Sylvester sind ZUSAMMEN 1 Urlaubstag.

in diesem Fall akzeptierst Du auch, dass Du ANTEILIG nicht weniger Urlaub nehmen mußt (schließlich arbeitest Du nur halbtags) als Deine Kollegen. Warum dann die Aufregung an Fasching ?

Sorry, halbtagsjobs haben sicherlich Vorteile, die damit verbundenen Nachteile muß man auch in Kauf nehmen.

Habe z.B. einen MA (28J. seit 3J. im Job), der „nur“ 30 Stunden je Woche arbeitet (in der Industrie für Ingenieure absolut unüblich) und der Überstunden nur sehr eingeschränkt wahrnehmen will. Natürlich muß ich ihm das zugestehen (nach neuer Gesetzesregelung - es glaube aber keiner, dass dadurch mehr Jobs entstehen - lediglich ich als Cheffe mache für ihn mehr unbezahlte Überstunden), aber er braucht sich nicht zu wundern, wenn sich das in der nächsten Gehaltserhöhung oder gar in Beförderungen bemerkbar macht…

Grüsse

Sven

Nachtrag: warum unter ‚Recht‘ und nicht ‚Jobs‘
Hallo Gisela,

interessant finde ich auch, dass Du gleich unter „Recht“ einen Beitrag setzst und nicht unter „Jobs“.

Eigentlich sollte es eher unter „Jobs“ stehen, da es sich um eine gütliche Einigung handeln sollte.

Die Tatsache, dass Du gleich unter „Recht“ eine Frage stellt, offenbart mir, dass irgendwas am Betriebsklima nicht so ganz stimmen kannt bzw. als AG würde ich Dich gleich unter rechthaberisch, oder „auf ihr Recht pochend“ tippen. Aber: Meiner Meinung nach gilt immer noch:
Wenn die Parteien so sehr auf ihr eigenes Recht aus sind, ist es Zeit, einen neuen AG zu suchen. Wenn der AG oft genug gewechselt wurde, wird es Zeit, über das eigene Verhalten nachzudenken.

Der Gang vor Gericht oder das Drohen mit Paragraphen bringt oftmals nur ein schlechteres Betriebsklima mit sich und das sind die paar Kröten (finanzielle Aspekte) eigentlich nicht wert.

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

Dein Ma verzichtet bewusst auf ein Viertel seines Lohnes, doch deshalb, um mehr Freizeit zu haben.
Warum nimmst Du ihm Das krumm?

Warum entsteht durch die Reduzierung der AZ Deines MA, kein neuer TZ-Job (10 Std.), dafür machst Du (gezwungenermaßen?) mehr Überstunden - Verstehe ich nicht.

Habe z.B. einen MA (28J. seit 3J. im Job), der „nur“ 30
Stunden je Woche arbeitet (in der Industrie für Ingenieure
absolut unüblich) und der Überstunden nur sehr eingeschränkt
wahrnehmen will. Natürlich muß ich ihm das zugestehen (nach
neuer Gesetzesregelung - es glaube aber keiner, dass dadurch
mehr Jobs entstehen - lediglich ich als Cheffe mache für ihn
mehr unbezahlte Überstunden), aber er braucht sich nicht zu
wundern, wenn sich das in der nächsten Gehaltserhöhung oder
gar in Beförderungen bemerkbar macht…

Gruß
karin

Hallo Swen,

interessant finde ich auch, dass Du gleich unter „Recht“ einen
Beitrag setzst und nicht unter „Jobs“.

Ich muss doch erst mal mein Recht KENNEN, bevor ich mir weiter Gedanken darüber mache. Ob ich es dann durchsetzen werde, ist doch eine ganz andere Frage.

… als AG würde ich Dich gleich unter
rechthaberisch, oder „auf ihr Recht pochend“ tippen.

Ich glaube, da irrst du dich ganz gewaltig.

es Zeit, einen neuen AG zu suchen. Wenn der AG oft genug
gewechselt wurde, wird es Zeit, über das eigene Verhalten
nachzudenken.

In meinem bisher über 30jährigen Berufsleben habe ich den 3. Arbeitgeber und mit ihm zusammen den Betrieb aufgebaut.

Der Gang vor Gericht oder das Drohen mit Paragraphen

davon war doch überhaupt nicht die Rede.

Gruß
Gisela

Hallo.

Heiligabend un Sylvester sind ZUSAMMEN 1 Urlaubstag.

in diesem Fall akzeptierst Du auch, dass Du ANTEILIG nicht
weniger Urlaub nehmen mußt (schließlich arbeitest Du nur
halbtags) als Deine Kollegen.

– Naja, Sven, das Argument hinkt. Hier wird keiner benachteiligt. Die Verteilung ist doch vollkommen gleich. Sie muß anteilig genau so viel Urlaub nehmen, wie die Kollegen auch. Alle bekommen einen Urlaubstag geschenkt.

Sorry, halbtagsjobs haben sicherlich Vorteile, die damit
verbundenen Nachteile muß man auch in Kauf nehmen.

– Hier existiert aber kein Nachteil.

Habe z.B. einen MA (28J. seit 3J. im Job), der „nur“ 30
Stunden je Woche arbeitet (in der Industrie für Ingenieure
absolut unüblich) und der Überstunden nur sehr eingeschränkt
wahrnehmen will. Natürlich muß ich ihm das zugestehen (nach
neuer Gesetzesregelung

– Versteh ich nicht. Wieso mußt Du ihm das nach „neuer Gesetzesregelung“ zugestehen? Kommt doch erst einmal einfach drauf an, was vertraglich vereinbart ist.

lediglich ich als Cheffe mache für ihn
mehr unbezahlte Überstunden),

– Da mußt Du dich aber erst mal bei Dir beschweren.

aber er braucht sich nicht zu
wundern, wenn sich das in der nächsten Gehaltserhöhung oder
gar in Beförderungen bemerkbar macht…

Nach „neuer Gesetzesregelung“ klingt das irgendwie nach einem Verstoß gegen TzBfG §5!!! Du hast doch als AG der Teilzeit zugestimmt, oder? Und jetzt beschwerst Du dich darüber, daß es scheinbar betrieblich nicht umsetzbar ist? Erklär mir doch bitte mal, warum Du die Reststunden nicht anderweitig abgedeckt hast (oder hast abdecken können) oder dem Teilzeitverlangen widersprochen hast? Wie groß ist denn Dein Betrieb? Wo genau liegt denn das Problem?

Gruß,
LeoLo

Hallo Karin,

Dein Ma verzichtet bewusst auf ein Viertel seines Lohnes, doch
deshalb, um mehr Freizeit zu haben.
Warum nimmst Du ihm Das krumm?

er verzichtet nur auf 5/35tel seines Gehalts. Habe ich auch nicht unbedingt was dagegen, leider geht’s nur zu meinen Lasten.

Warum entsteht durch die Reduzierung der AZ Deines MA, kein
neuer TZ-Job (10 Std.), dafür machst Du (gezwungenermaßen?)
mehr Überstunden - Verstehe ich nicht.

Sorry, aber das geht vielleicht bei einem Bäcker oder Friseur oder oder oder, aber bei einem Ingenieur habe ich bei einem TZ-Job mehr Übergaben an bzw. vom MA zu machen, als dass er noch normal arbeiten könnte. Ausserdem würden sämtliche Besuche beim Kunden dann doch bei mir landen, weil der TZler i.A. genau dann nicht da ist, wenn der Kunde ruft. Und ich kann dem Kunden nicht vorschreiben, dass er sich genau nach meinem TZler zu richten hat, also z.B. nur Montag morgens von 8.00 - 12.00 Uhr - die meisten Kunden setzen Termine gerne auch auf nachmittags 14.00 Uhr an. Und um genau 14.00 Uhr endet die Arbeitszeit meines 30-Stunden-Ingenieurs, der von genau 7.00 - 14.00 Uhr arbeitet.

Grüsse

Sven

Hallo LeoLo,

Habe z.B. einen MA (28J. seit 3J. im Job), der „nur“ 30
Stunden je Woche arbeitet (in der Industrie für Ingenieure
absolut unüblich) und der Überstunden nur sehr eingeschränkt
wahrnehmen will. Natürlich muß ich ihm das zugestehen (nach
neuer Gesetzesregelung

– Versteh ich nicht. Wieso mußt Du ihm das nach „neuer
Gesetzesregelung“ zugestehen? Kommt doch erst einmal einfach
drauf an, was vertraglich vereinbart ist.

Ursprünglich Vollzeit 35 Stunden je Woche mit gewissen Anwesenheitszeiten (übliche Bürozeiten). Nach dem neuen Teilzeitgesetz kann aber jeder AN verlangen, zukünftig nur noch Teilzeit zu arbeiten, wobei er dann auch noch sagen kann, wie hoch die Anzahl der Wochenstunden sein soll. Als AG mußt Du ganz massive Gründe vorbringen, warum Du das ablehnen willst. Das geht bei einem Kleinbetrieb noch einigermaßen gut, nicht jedoch bei einem Industriebetrieb mit weltweit 28.000 MA. Die Geschäftsführung freut sich über die eingesparten Personalkosten, denn die 5 Stunden wöchentlich übernehmen dann die anderen Mitarbeiter einfach mit. Im Allgemeinen bin das ich, weil ich im gleichen Fachgebiet arbeite wie er. Natürlich wusste er das schon vor der Beantragung und macht das Ganze „bewusst“ zu meinen Lasten.

Nach „neuer Gesetzesregelung“ klingt das irgendwie nach
einem Verstoß gegen TzBfG §5!!!
Du hast doch als AG der
Teilzeit zugestimmt, oder?

Nein, ich selbst garantiert nicht - aber wie schon oben gesagt, als Großbetrieb hast Du da leider keine Chance.

Und jetzt beschwerst Du dich
darüber, daß es scheinbar betrieblich nicht umsetzbar ist?

Alles, was nicht unmittelbar zum Zusammenbruch führt ist nach Teilzeitarbeitsgesetz umsetzbar. Ob das nun zu Lasten anderer geht, ist dabei vollkommen egal.

Erklär mir doch bitte mal, warum Du die Reststunden nicht
anderweitig abgedeckt hast (oder hast abdecken können) oder
dem Teilzeitverlangen widersprochen hast?

Wie gesagt, Widerspruch sinnlos. Und versuche doch mal 5-10 Wochenstunden sinnvoll durch einen zusätzlichen Ingenieur abzudecken, ohne dass Du ständig die Vorgänge unter den Mitarbeitern übergibst. Leider ist es dem Kunden (Automobilhersteller) scheissegal, wie Du das regelst, nur darf es zu keinerlei Verzögerungen kommen. Und dann darf ich mich wieder in Vorgänge von Mitarbeitern einarbeiten, nur weil der TZ-AN mal wieder nicht da ist.

Wie groß ist denn

Dein Betrieb? Wo genau liegt denn das Problem?

Leider nicht mein Betrieb :smile:
Ein Konzern mit 28.000 MA weltweit.

Grüsse

Sven