also,
ich postete vor 3 wochen schon einmal mein problem hier rein.
noch mal kurz:
habe bei super unseriösem onlinegeschäft bestellt, die leider erst nach 5 monaten liefern bzw nie das geld zürücküberweisen. habe leider via vorkasse bestellt. das der shop so unseriös ist, merkte ich leider erst später, als ich im internet circa 1000 negative bewertungen las.
also,
*13.02.03 bestellte ich (laut vertrag ware innerhalb 5 tagen bei mir)
*13.02.03 überweis ich das geld online
*17.02.03 musste ich dort im forum lesen, das ware ausverkauft und wahrscheinlich nie eintrifft !
*18.02.03 ich stonierte via dortigem forum + email + fax
*26.02.03 einschreiben mit rückschein, aufforderung der überweisung auf mein konto mit frist zum 14.03.03
ich weiß schon jetzt, dass das geld nie eintreffen wird. ab wann kann ich den mit gerichtlichem mahnbrief loslegen um einen vollstreckungsbescheid zubekommen, ohne dass ich auf den kosten des gerichtlichen mahnbgescheids sitzen bleibe ???
wenn deine nachfristsetzung der 14.3. ist, solltest du den tag noch abwarten ob geldeingang war oder nicht.
du kannst den „antrag auf erlass eines mahnbescheides“ (formular gibts im schreibwarenhandel) ja schon ausfüllen, dann musst du ihn am 15. nur noch beim amtsgericht einreichen.
gruss vom
showbee
p.s. wenn du weisst, das die auch auf den mahnbescheid/vollstreckungsbescheid nicht zahlen werden, solltest du gleich eine klage in betracht ziehen, aber nur wenn du auch weisst, das geld da ist… ich weiss nicht um welche summen es geht…
also am 15.3 soll ich den mahnbescheid einreichen ?
die sache ist die, es geht um circa 400 EUR, also schon um eine ganz große summe. bei der fima ist sicherlich noch 3 monante geld zuhohlen. die frage ist nur, wie das rechtlich so aussieht. ich habe echt angst, später auf den kosten sitzenzubleiben.
hab ich irgendwas falsch gemacht ?
eine schriftliche bestätigung von der firma habe ich nie erhalten. nur online konnte ich am 19.02 lesen, dass mein bestellstatus auf „storniert“ gestellt ist.
ist ein amtlicher mahnbescheid am 15.03 nicht schon zufrüh ? es könnte ja sein, dass die mir dsa geld am 20.03 überweisen. was dann ?
ab wann sind die eigentlich im verzug ? nachdem ich am 13 stoniert habe, oder erst nachdem ich per einschreiben ( also am 26.02) selber auch mal was in der hand habe.
die sache sit die, wie soll ich denn vor gericht irgendetwas beweisen, das einzige was ich in der hand habe, ist das einschreiben vom 26.02 ( der rest, fax, e-mail, forumsbeiträge usw…) kann ich ja schlecht beweisen)
ist ein amtlicher mahnbescheid am 15.03 nicht schon zufrüh ?
es könnte ja sein, dass die mir dsa geld am 20.03 überweisen.
was dann ?
Dann ist schlicht und einfach alles wieder gut.
ab wann sind die eigentlich im verzug ? nachdem ich am 13
stoniert habe, oder erst nachdem ich per einschreiben ( also
am 26.02) selber auch mal was in der hand habe.
Generell 30 Tage nach Erhalt Deines Widerrufs. Prinzipiell also ab 20.03., beweisbar durch Einschreiben ab 29.03. (je nachdem, wann die das Einschreiben erhalten haben, ich bin von einem Tag Versendung ausgegangen)
die sache sit die, wie soll ich denn vor gericht irgendetwas
beweisen, das einzige was ich in der hand habe, ist das
einschreiben vom 26.02 ( der rest, fax, e-mail,
forumsbeiträge usw…) kann ich ja schlecht beweisen)
Mit dem Einschreiben und so hast Du doch genügend Beweise. Ansonsten gibst Du dem Gericht die URL des Forums, das wird sie schon überzeugen (naja, nicht zwangsläufig, macht aber schon Eindruck, diese Häufung von Beschwerden…)