Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?

Von: , Frage gestellt am Mi, 5. Mär 2003

Hallo,

ich lebe mit meiner Partnerin in einer sogenannten "wilden Ehe" zusammen. Ich frage mich jetzt, welche Rechte kann meine Partnerin ausüben, wenn mir etwas passieren sollte? Ich denke hier an Bankgeschäfte, Krankenhaus etc..
Kann ich selbst eine Vollmacht schreiben oder/ und muss diese von einem Notar bestätigt werden? Gibt es auch eine Möglichkeit für eine Art "Generalvollmacht" für alle Belange dich ich im Notfall nicht selbst regeln kann?

Danke für eure Hinweise.

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 39 Minuten 3 hilfreich
    Re: Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?

    Hallo Morpheus,

    Gibt es auch eine Möglichkeit für eine Art "Generalvollmacht" für alle Belange
    dich ich im Notfall nicht selbst regeln kann?
    Ja, die gibt es. Bekommt man am Standesamt und nennt sich Heiratsurkunde ;-)
    Kostet nicht die Welt und tut auch nicht weh.

    Ehrlich gesagt, hab ichs noch nie verstanden, daß Leute vehement gegen das Heiraten sind und andererseits dann doch zu einem (oder mehreren) Ämtern oder anderen offiziellen Stellen gehen wollen um sich geanu diese Rechte und Pflichten für alle Eventualitäten absegnen zu lassen, die es am Standesamt auch gibt und u.a. dafür eingerichtet wurde.

    Ok, bin vielleicht in solchen Dingen etwas konserativ und deshalb nicht ganz ernstzunehmen.

    Gruß
    Roland

    • Antwort von nach 55 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?

      Hallo Roland,
      klar hast Du recht, das man mit einer Heiratsurkunde alles vom Tisch hat..allerdings hat man in "wilder Ehe" im Ernstfall nur Pflichten (z.B. wenn der Partner Bafög beantragt oder bei Arbeitslosenhilfe) da wird nämlich dann das Einkommen des " anderen Partners" kurioser Weise angerechnet..

      Ich möchte ja auch nur wissen, ob man Vollmachten für den Partner undbedingt notariell Beglaubigen lassen muss und ob diese Vollmachten für alle Belange gelten. Z.b. hat meine Partnerin im Falle ich liege im Koma, im Krankenhaus kein Besuchsrecht und desweiteren erhält sie auch sonst keine Auskünfte über Gesundheitszustand etc..

      Gruß




      Hallo Morpheus,
      Gibt es auch eine Möglichkeit für eine Art "Generalvollmacht" für alle Belange
      dich ich im Notfall nicht selbst regeln kann?
      Ja, die gibt es. Bekommt man am Standesamt und nennt sich
      Heiratsurkunde ;-)
      Kostet nicht die Welt und tut auch nicht weh.

      Ehrlich gesagt, hab ichs noch nie verstanden, daß Leute
      vehement gegen das Heiraten sind und andererseits dann doch zu
      einem (oder mehreren) Ämtern oder anderen offiziellen Stellen
      gehen wollen um sich geanu diese Rechte und Pflichten für alle
      Eventualitäten absegnen zu lassen, die es am Standesamt auch
      gibt und u.a. dafür eingerichtet wurde.

      Ok, bin vielleicht in solchen Dingen etwas konserativ und
      deshalb nicht ganz ernstzunehmen.

      Gruß
      Roland

      • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
        Re^3: Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?

        Hallo morpheus...
        Ich möchte ja auch nur wissen, ob man Vollmachten für den
        Partner undbedingt notariell Beglaubigen lassen muss und ob
        diese Vollmachten für alle Belange gelten. Z.b. hat meine
        Partnerin im Falle ich liege im Koma, im Krankenhaus kein
        Besuchsrecht und desweiteren erhält sie auch sonst keine
        Auskünfte über Gesundheitszustand etc..
        für diesen fall gibt es die sog. Patientenverfügung.
        Google Dich mal durch.. gibts irgendwo als download.

        Liebe Grüße
        l.w.

  2. Antwort von nach 57 Minuten 1 hilfreich
    Re: Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?

    Hallo,

    ich muss zunächst Peter beipflichten. Ich finde es immer wieder recht belustigend, wie versucht wird, sich in einer "Wilden Ehe" alle Dinge über komplizierte Konstruktionen, die dann ggf. vor Gericht nicht einmal anerkannt werden, zu regeln, die mit Trauschein und ggf. Gütertrennung, modifizierter Zugewinngemeinschaft seit über 100 Jahren in unsere Breiten bestens erprobt und rechtssicher geregelt sind. Richtig abenteuerlich finde ich es dann, wenn man zudem noch überlegt, dass die Heirat u.U. auch noch saftig Steuern spart. Auch das Argument einer angeblich so lästigen, teuren und vermeidbaren Scheidung zieht nicht. Die "Abwicklung" nichtehelicher Lebensgemeinschaften macht aufgrund der entweder gar nicht oder nur in Teilbereichen geregelten rechtlichen Beziehungen oft deutlich mehr Arbeit und Stress als eine "richtige" Scheidung. Als Anwalt kann es mir recht sein, da sich dies gebührentechnisch ja durchaus lohnen kann, als Mensch räufeln sich mir da immer die Fußnägel hoch.

    So, da wir jetzt dem Auftrag umfassender Beratung gerecht geworden sind, zur eigentlichen Frage: Was man in einer solchen Situation auf jeden Fall haben sollte ist eine so genannte Vorsorgevollmacht, die auch privatschriftlich aufgesetzt sein kann, solange die Vollmacht keine Grundstücksgeschäfte umfasst. Banken und Versicherungen stellen sich aber bei rein privatschriftlichen Vollmachten oft quer und es schadet daher nicht, gegenüber diesen Vollmachten auf deren Formularen zu erteilen. Die Vorsorgevollmacht tritt automatisch in Kraft, wenn beim Vollmachtgeber eine Situation eingetreten ist, die in der Vollmacht bezeichnet ist, z.B. längerwährende Bewusstlosigkeit, Verlust der Kommunikationsfähigkeit, etc. Sie sollte neben den Vollmachten auch z.B. eine Schweigepflichtentbindung entahlten. Eine vorhandene Vorsorgevollmacht sperrt auch die Einleitung eines Betreuungsverfahrens.

    Da die Sache aber schon kompliziert sein kann und man - wenn man bei der wilden Ehe bleiben will - im diesem Zusammenhang dann auch gleich noch alle anderen rechtlichen Fragen einer solchen Lebenssituation regeln sollte, würde ich doch den Gang zu einem Spezialisten empfehlen. Die paar Euro sind gut angelegtes Geld.

    Und bevor wieder andere Leute meine Links posten ;-), hier ein Einstieg zum Thema: http://www.schott-lemmer.de/Downloads/Foliensatz Die letzten Dinge.pdf

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?

      Danke für die Infos..

      Nochmal, mir geht es hier nur um den Fall, das wirklich mal passieren könnte und ich ich es nicht nachvollziehen kann, das meine Partnerin oder auch ich, kein Besuchsrecht auf der Intensivstation hätten usw..aber ansonsten auch in einer Lebensgemeinschaft nur Pflichten im Ernstfall zu tragen sind.
      (bei Bafög, Arbeitslosenhilfe,Sozialhilfe..)
      Wg.Erbschaftsrecht oder Witwenrente mache ich mir keine Gedanken, da haben wir bereits privat vorgebeugt.

      Verstehe nicht das eine "wilde Ehe" immer noch sooo negativ betrachtet wird.

      Gruß [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?

        Hallo,

        keine Bange, ich sehe die Sache gar nicht negativ, habe schließlich auch nicht gleich am Tag des Kennenlernens geheiratet. Ich respektiere auch eine Entscheidung, auf Dauer so zusammenzuleben. Nur wenn Fragen zum Thema aufgeworfen werden, muss ich aus anwaltlicher Sicht eben ganz klar sagen, dass man sich damit viele "händisch" zu regelnde Probleme auflädt, die man mit einem Trauschein nicht hätte. Leider bestehen viele Leute "aus Prinzip" auf dem Verzicht auf einen Trauschein, ohne sich über die Konsequenzen jemals Gedanken gemacht zu haben. Und wenn es dann ansteht ggf. viel Geld für zig dem Eherecht nachgebildete Rechtskonstruktionen aus dem Fenster zu werfen, muss man im Rahmen einer ordentlichen Beratung eben einfach sagen, dass dies alles überhaupt nicht nötig wäre und man sich die Kosten auch sparen könnte und dabei sogar zusätzliche Rechtssicherheit bekommen würde. Aber "Der Kunde ist König" und gemacht wird, was gewünscht ist. Nur habe ich es eben mehr als einmal erlebt, dass man mich dann erst im Trennungsfall mandatiert hat, und ich mir dann Vorwürfe über die lieben Kollegen anhören musste, die hierauf nie hingewiesen haben und für teuer Geld lieber windige Konstruktionen gestrickt haben, die dann nicht hielten.

        BTW: Du sprachst das Erbrecht an. Was hast Du denn da für Vorsorge getroffen? Immer dran denken, der nichteheliche Lebenspartner ist x-beliebiger Dritter im Erbrecht und hat somit kaum eine Freibetrag im Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht, dafür aber einen "hübschen" Progressionssatz.

        Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?

          Klar kann man sich den ganzen Notar und Anwalt Gang sparen und einfach Heiraten und somit in den Genuß der "normalen" Familienabsicherung zu kommen aber wenn von beiden Seiten eine Heirat nicht unbedingt als der ultimative Liebesbeweis angesehen wird, warum sollten wir uns vom Staat "zwingen" lassen zu heiraten wenn es auch anders geht..

          Zum Thema Erbrecht hat mein "Erbe"eine LV mit Todesfallversicherung auf mein Leben abgeschlossen, somit fällt hier keine Erbschafts-Schenkungssteuer an.Umgekehrt natürlich ebenso. Probleme sehe ich nur wenn unser Nachwuchs bald da ist.
          Als leiblicher Vater muss ich mein eigenes Kind erst Anerkennen und das gemeinsame Sorgerecht beantragen.Sonst auch hier mal wieder nur Pflichten (z.B. Unterhalt) und keine Rechte.

          Aber hast schon Recht, auch dies bedeutet wieder Beratung beim Anwalt und somit wieder kosten.

          Gruß
          morpheus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!