Re: Vollmachten bei Lebensgemeinschaften?
Hallo,
ich muss zunächst Peter beipflichten. Ich finde es immer wieder recht belustigend, wie versucht wird, sich in einer "Wilden Ehe" alle Dinge über komplizierte Konstruktionen, die dann ggf. vor Gericht nicht einmal anerkannt werden, zu regeln, die mit Trauschein und ggf. Gütertrennung, modifizierter Zugewinngemeinschaft seit über 100 Jahren in unsere Breiten bestens erprobt und rechtssicher geregelt sind. Richtig abenteuerlich finde ich es dann, wenn man zudem noch überlegt, dass die Heirat u.U. auch noch saftig Steuern spart. Auch das Argument einer angeblich so lästigen, teuren und vermeidbaren Scheidung zieht nicht. Die "Abwicklung" nichtehelicher Lebensgemeinschaften macht aufgrund der entweder gar nicht oder nur in Teilbereichen geregelten rechtlichen Beziehungen oft deutlich mehr Arbeit und Stress als eine "richtige" Scheidung. Als Anwalt kann es mir recht sein, da sich dies gebührentechnisch ja durchaus lohnen kann, als Mensch räufeln sich mir da immer die Fußnägel hoch.
So, da wir jetzt dem Auftrag umfassender Beratung gerecht geworden sind, zur eigentlichen Frage: Was man in einer solchen Situation auf jeden Fall haben sollte ist eine so genannte Vorsorgevollmacht, die auch privatschriftlich aufgesetzt sein kann, solange die Vollmacht keine Grundstücksgeschäfte umfasst. Banken und Versicherungen stellen sich aber bei rein privatschriftlichen Vollmachten oft quer und es schadet daher nicht, gegenüber diesen Vollmachten auf deren Formularen zu erteilen. Die Vorsorgevollmacht tritt automatisch in Kraft, wenn beim Vollmachtgeber eine Situation eingetreten ist, die in der Vollmacht bezeichnet ist, z.B. längerwährende Bewusstlosigkeit, Verlust der Kommunikationsfähigkeit, etc. Sie sollte neben den Vollmachten auch z.B. eine Schweigepflichtentbindung entahlten. Eine vorhandene Vorsorgevollmacht sperrt auch die Einleitung eines Betreuungsverfahrens.
Da die Sache aber schon kompliziert sein kann und man - wenn man bei der wilden Ehe bleiben will - im diesem Zusammenhang dann auch gleich noch alle anderen rechtlichen Fragen einer solchen Lebenssituation regeln sollte, würde ich doch den Gang zu einem Spezialisten empfehlen. Die paar Euro sind gut angelegtes Geld.
Und bevor wieder andere Leute meine Links posten ;-), hier ein Einstieg zum Thema: http://www.schott-lemmer.de/Downloads/Foliensatz Die letzten Dinge.pdf
Gruß vom Wiz
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