Vertraulichkeit dienstlicher Briefpost

Moin,

im Brett IT-Sicherheit ist die Diskussion aufgekommen, wie dienstliche Briefpost zu handhaben ist. Sprich, darf jeder in einer Firma alle Post öffnen? Darf der Chef alle Post öffnen? Darf jeder alle Post öffnen, solang er dem Adressaten in der Hierarchie übergeordnet ist?

Im speziellen hab ich es so in Erinnerung:

Diese Adressierung entspricht einem „persönlich“:

Herr Doc Valde
Firma Wasweissich
Mustertr. 10
66666 Musterstadt

Die folgende jedoch darf auch von anderen geöffnet werden:

Firma Wasweissich
Herr Doc Valde
Musterstr. 10
66666 Musterstadt

Erinnere ich das richtig?
Wenn ja, woraus ergibt sich das (§§)?
Wenn nein, wie ist es denn dann?

Danke & Gruß,

Doc.

Hallo Doc,

Im speziellen hab ich es so in Erinnerung:
Diese Adressierung entspricht einem „persönlich“:

Herr Doc Valde
Firma Wasweissich
Mustertr. 10
66666 Musterstadt

Die folgende jedoch darf auch von anderen geöffnet werden:

Firma Wasweissich
Herr Doc Valde
Musterstr. 10
66666 Musterstadt

Erinnere ich das richtig?

Das stimmt schon so!

Wenn ja, woraus ergibt sich das (§§)?

Vgl. hier:

http://www.tastschreiben.de/p0400130.htm
(unten)

Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sicherer ist, über die Anschrift persönlich / verschlossen zu schreiben, da kaum einer das weiß, was Du weißt. :wink:

Liebe Grüße
Birgit

Wenn ja, woraus ergibt sich das (§§)?

Vgl. hier:

http://www.tastschreiben.de/p0400130.htm
(unten)

Okay, da ist die DIN 5008 als Quell der Weisheit genannt, aber eine DIN ist ja bei allem Respekt ihr gegenüber keine Vorschrift, aus der sich hier ein Rechtsanspruch ableiten lässt, oder?

Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass es sicherer
ist, über die Anschrift persönlich / verschlossen zu
schreiben, da kaum einer das weiß, was Du weißt. :wink:

Klar, im Zweifelsfall schon. Aber wie ist es, wenn nicht so sehr der Sender, sondern vielmehr der Empfänger ein besonderes Interesse hat, seine Post ungeöffnet zu bekommen?
Ergibt sich also diese Regelung aus irgendeinem tatsächlichen Gesetz, oder hat man „halt Pech gehabt“, wenn die Post dann doch geöffnet wird, entgegen den Aussagen der DIN 5008?

Gruß,

Doc.

Okay, da ist die DIN 5008 als Quell der Weisheit genannt, aber
eine DIN ist ja bei allem Respekt ihr gegenüber keine
Vorschrift, aus der sich hier ein Rechtsanspruch ableiten
lässt, oder?

Nein, einen Rechtsanspruch kannst Du hier sicher nicht ableiten.

Artikel 10 GG regelt zwar das­ Post- und das Briefgeheimnis, allerdings ist mir kein weiterführender oder enger gefasster § oder Gesetz bekannt, welcher/welches die exakte Form der Anschrift regeln würde.
Daher dient die DIN 5008 hier als Grundlage/Regel. Nachteil - wie schon gesagt -: Sie ist nicht allgemein bekannt und ihr Inhalt schon gar nicht.

Wenn wir - im Anwaltsbüro - sichergehen wollen, dass etwas nur vom gewünschten Empfänger geöffnet wird, erhält die Anschrift den von mir schon erwähnten Zusatz.

Vielleicht weiß ja noch jemand mehr. Meine Weisheit ist hier zu Ende. :wink:

Klar, im Zweifelsfall schon. Aber wie ist es, wenn nicht so
sehr der Sender, sondern vielmehr der Empfänger ein besonderes
Interesse hat, seine Post ungeöffnet zu bekommen?
Ergibt sich also diese Regelung aus irgendeinem tatsächlichen
Gesetz, oder hat man „halt Pech gehabt“, wenn die Post dann
doch geöffnet wird, entgegen den Aussagen der DIN 5008?

Ich würde in diesem Fall vorschlagen, dass bei der die Eingangspost bearbeitenden Stelle bekannt gemacht wird, dass alle Briefe, die mit „Herrn Doc Valde“ - an welcher Stelle auch immer - versehen sind, ungeöffnet weitergeleitet werden sollen.
Versagt dieses System, hm … wohl wirklich Pech gehabt, außer: Es steht persönlich / verschlossen über der Anrede. :wink:

Gruß
Birgit

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Okay, da ist die DIN 5008 als Quell der Weisheit genannt, aber
eine DIN ist ja bei allem Respekt ihr gegenüber keine
Vorschrift, aus der sich hier ein Rechtsanspruch ableiten
lässt, oder?

Nein, einen Rechtsanspruch kannst Du hier sicher nicht
ableiten.

Okay, das ist letztlich die entscheidende Aussage.

Artikel 10 GG regelt zwar das­ Post- und das Briefgeheimnis,
allerdings ist mir kein weiterführender oder enger gefasster §
oder Gesetz bekannt, welcher/welches die exakte Form der
Anschrift regeln würde.

Da wird es vermutlich auch keine Urteile drüber geben, nehm ich an…

Daher dient die DIN 5008 hier als Grundlage/Regel. Nachteil -
wie schon gesagt -: Sie ist nicht allgemein bekannt und ihr
Inhalt schon gar nicht.

Das ist sowieso so bei DINs. Meine Lieblings-DIN, DIN 54007 kennt auch kaum einer. ;-(

Wenn wir - im Anwaltsbüro - sichergehen wollen, dass etwas nur
vom gewünschten Empfänger geöffnet wird, erhält die Anschrift
den von mir schon erwähnten Zusatz.

Ja, das nützt natürlich, wenn ihr als Sender sichergehen wollt - aber wie gesagt, wenn das Hauptinteresse der Vertraulichkeit beim Empfänger liegt, hilft das wenig, man kann ja nicht sämtliche Kommunikationspartner bitten, nur noch „persönlich“ zu versenden, das würde schon etwas komisch anmuten.

Ich würde in diesem Fall vorschlagen, dass bei der die
Eingangspost bearbeitenden Stelle bekannt gemacht wird, dass
alle Briefe, die mit „Herrn Doc Valde“ - an welcher Stelle
auch immer - versehen sind, ungeöffnet weitergeleitet werden
sollen.

Wenn das denn auch von den weisungsbefugten Stellen so gewünscht ist…

Versagt dieses System, hm … wohl wirklich Pech gehabt,
außer: Es steht persönlich / verschlossen über der Anrede. :wink:

Okay. Danke für die (Er-)Klärung und liebe Grüße,

Malte