ich habe am 12.02. zwei Kindersitze bei ebay gekauft und sofort bezahlt.
Nachdem die Ware nicht ankam, hab ich mehrmals beim Verkäufer nachgefragt. Er ist nicht gerade von der kommunikativen Sorte und ich bekam einmal die Antwort „wird schon noch kommen“ und dann eine Mail mit der Paket Nummer. Hab auf der Post nachgefragt, aber keine Auskunft bekommen.
Nach mehrmaligem Anmahnen, kam dann irgendwann eine Mail, er geht der Sache nach.
Ich habe ihm eine Nachfrist gesetzt, die heute abgelaufen ist. Nun hab ich ihm geschrieben, ich trete vom Vertrag zurück und bitte um Überweisung des Betrags. Mit Frist bis nächsten Freitag.
Seine Antwort: Für die Post kann er nichts, das wär höhere Gewalt und ich muss warten, bis er die Pakete wieder zurück hat.
Das ist im übrigen kein Privatmensch, sondern ein Händler.
Wie ist das? Muss ich wirklich warten? Ich weiß ja nichtmal, ob der gute Mann wirklich einen Nachforschungsantrag gestellt hat.
Wer haftet in so einem Fall für das Verschulden der Post?
Pakete sind bei der Post bis 500 € versichert. Gegebenenfalls muss sich also der Verkäufer drum kümmern und den Nachweis führen. Du hast ja keine Belege für den Versand.
war mir klar, aber trotzdem Danke.
Wenn z.B. die Post schludert und meine Steuermeldungen zu spät beim Finanzamt eintreffen, hab ich leider Pech gehabt. Da zählt auch kein Poststempel. Also hafte in diesem Falle ich.
Ich wollte gerne wissen, ob in diesem Fall der Verkäufer im Recht ist und ich warten muss, bis er sich meldet dass er die Pakete zurückbekommen hat, oder ob mir jetzt schon der überwiesene Betrag zusteht.
Gruß nochmal
l.w.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich wollte gerne wissen, ob in diesem Fall der Verkäufer im
Recht ist und ich warten muss, bis er sich meldet dass er die
Pakete zurückbekommen hat,
warum sollte er die Pakete zurückbekommen ?
Er hat sie abgesendet und Du müsstest sie bekommen, wenn nicht sind sie bei der Post verschollen (=Versicherungsfall) oder verstehe ich da etwas falsch ?
Er hat sie abgesendet und Du müsstest sie bekommen, wenn nicht
sind sie bei der Post verschollen (=Versicherungsfall) oder
verstehe ich da etwas falsch ?
Gruß Andreas
nachdem sie nicht bei uns angekommen sind, werden sie möglicherweise irgendwann an ihn zurückgehen?!
Also wenn es wirklich ein Händler - bzw. ein Unternehmer im Sinne des BGB bist - gut - kein Problem mit dem Rücktritt. In diesem Fall handelt es sich nämlich um einen Verbrauchsgüterkauf und die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache bleibt beim Verkäufer bis dat Ding bei dir ist. Fordere das Geld zurück - schlag Zinsen auf - zahlt er nicht - Mahnbescheid - läuft das nicht - Klage… Könnte nur doof sein wenn er ganz woanders wohnt als du… aber naja - soweit sollte es nicht kommen.
wenn man ein Paket versendet, dann bekommt man eine Bestätigung von der Post dass man das verschickt hat, davon kannst du ja eine Kopie verlangen.
Ansonsten haftet die Post, wie bereits erwähnt.