ich arbeite seit ca. 3,5 Jahren (inkl. Ausbildung) in einem mittelständigen Familienbetrieb.
Im Sommer steht uns ein Wechsel in der Geschäftsleitung bevor: Papa geht, Tochter übernimmt komplett (sie ist schon seit über einem Jahr als 2. Geschäftsführerin eingetragen).
Ist es dann nicht so, dass mir mein „alter“ Chef bevor er geht, ein Arbeitszeugnis ausstellen muss? Denn es könnte ja sein, dass sich die Ansichten der GF bzgl. meiner geleisteten Arbeit unterscheidet.
Oder ist das im Familienunternehmen etwas anderes? Ich glaub´s ja nicht…
Ist es dann nicht so, dass mir mein „alter“ Chef bevor er
geht, ein Arbeitszeugnis ausstellen muss? Denn es könnte ja
sein, dass sich die Ansichten der GF bzgl. meiner geleisteten
Arbeit unterscheidet.
IMHO sollte man (und frau) sich bei grundsätzlich jedem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Die Beurteilung eines Mitarbeiters in der freien Marktwirtschaft spiegelt immer die subjektive Meinung des Vorgesetzten wider, und auch die Leistungen des Mitarbeiters werden variieren, wenn man eng mit dem Vorgesetzten zusammenarbeitet und dieser dann wechselt.
In manchen grösseren Unternehmen wird zur Erstellung eines (Zwischen-)Zeugnisses eine Art von Fragebogen an den Vorgesetzen geschickt, teilweise genormt, aber trotzdem mit genügend Möglichkeiten für weitergehende Beurteilungen. Mitunter reicht es dann auch, wenn kein Zeugnis erstellt wird, aber dafür dieser Fragebogen ausgefüllt in der Personalakte hinterlegt wird. Damit ist sichergestellt, dass zumindest die zu dem Zeitpunkt aktuelle Beurteilung jederzeit abrufbar ist.
In einem kleineren Betrieb (und so klingt das für mich) würde ich empfehlen, ein Zwischenzeugnis zu erbitten.
Ist es dann nicht so, dass mir mein „alter“ Chef bevor er
geht, ein Arbeitszeugnis ausstellen muss?
– Der Wechsel des Vorgesetzten ist sicherlich ein trifftiger Grund, der einen Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses entstehen läßt. Also => beantragen.
Und wann vor dem Wechsel beantragen?
Huhu nochmals,
und danke für eure Antworten! Hat mir wirklich sehr weitergeholfen.
Eine Frage hätte ich allerdings noch: Wann muss ich das denn beantragen? Reicht ein Monat vorher?
wieder was dazugelernt - zwar nicht die bedeutung dieses ominösen kürzels (das war mir schon irgendwie klar) aber den verwendungs zweck.
ich hatte bisher gedacht, solche abkürzungen seien SMS und ähnlichen vom umfang her stark limitierten medien vorbehalten.
so kann man sich irren.
l iebe g rüße
ann (für die auch weiterhin „LG“ nur ein dummes kürzel bleiben wird, solange genug platz für einen kompletten gruß ist)