Hallo Experten,
stimmt es, dass wenn man krankgeschrieben ist, z.B. wegen einer fieberhaften Bronchitis, die aber am abklingen ist, kein Stadtbummel oder gar ein Kinobesuch machen darf?
Vielen Dank und Gruß - Heike
Hallo Experten,
stimmt es, dass wenn man krankgeschrieben ist, z.B. wegen einer fieberhaften Bronchitis, die aber am abklingen ist, kein Stadtbummel oder gar ein Kinobesuch machen darf?
Vielen Dank und Gruß - Heike
Hallo Heike,
ich bin zwar keine Expertin, möchte aber trotzdem schreiben, wie ich darüber denke.
Wenn man keine Bettruhe verordnet bekommt, kann frische Luft nie schaden. Und wenn keine Ansteckungsgefahr (mehr) besteht, kann man sich auch unter Menschen (Kino) trauen. Wieso soll man darauf warten, dass man zu Hause depressiv wird?
Immer nur zu Hause zu sein, kann nämlich ganz schön öde sein. Das ist meine persönliche Meinung.
Gruß
Dany
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Hallo Heike,
du darfst nichts unternehmen, was die Genesung gefährden könnte.
In wieweit das bei einer Bronchitis der Fall ist, solltest Du lieber in einem Medizinbrett fragen…
Ich würde als Laie sagen, das ein Spaziergang an der frischen Luft nicht schaden kann, ist aber wie gesagt nur eine Laienmeinung.
Gruß
roland
Hallo.
stimmt es, dass wenn man krankgeschrieben ist, z.B. wegen
einer fieberhaften Bronchitis, die aber am abklingen ist, kein
Stadtbummel oder gar ein Kinobesuch machen darf?
Das ist alles ein weiteres Märchen der Arbeitsrechtwelt. Du darfst alles machen, was den Gesundungsprozess nicht beeinträchtigt. Im Zweifel fragst Du einfach Deinen Arzt.
Wie die Arbeitskollegen oder der AG reagieren, wenn Du krankgeschrieben beim Oktoberfest auf dem Tisch tanzt, ist dann wiederum weniger ein arbeitsrechtlicher sondern eher ein Aspekt des „klugen Umgangs mit seinen Rechten“.
Gruß,
LeoLo
Du wirst nicht ‚krank‘ geschrieben!
Hi!
…denn krank wirst Du von ganz allein! Der Arzt schreibt Dich arbeitsunfähig - und das heißt nichts weiter, als dass Du für Deine Arbeit nicht fähig bist! Klar musst Du alles tun, damit Du wieder gesundest!!!
Aber z.B. bei einem Armbruch kann man verdammt viele Dinge tun…
Grüße
Guido
Hallo
vielen Dank für die Antworten und Danke Dir Guido, für die Belehrung, aber ich denke, alle haben verstanden als ich schrieb, ‚krankgeschrieben‘ ‚arbeitsunfähig‘ dazu meinte. ;o) Viel Gruß Heike
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Hallo Heike,
nochmal ein ganz anderer Aspekt: Es gibt leider kaum die Möglichkeit der teilweisen Arbeitunsfähigkeit, dass man also einige Tätigkeiten nicht machen kann, andere schon. Immer bezogen auf den tatsächlichen Job natürlich.
Das heisst auch, dass der Arzt dich arbeitsunfähig schreiben muss, wenn du nicht voll arbeitsfähig bist. Das heisst aber eben nicht, dass du zu nichts mehr fähig bist. Logisch, oder?
Wie schon geschrieben wurde, darfst du nur eben nichts machen, was den Heilprozess behindert.
Alles Gute wünscht
…Michael
Hallo Heike,
wie schon gesagt :
Die Krankschreibung dient der Genesung.
Und die wirst du bei einer fieberhaften Erkrankung nur durch viel Ruhe (also Bett oder Sofa) und viel Tee trinken erreichen, also daheim.
Unabhängig davon fände ich es ehrlichgesagt ziemlich nervig, wenn im Kino jemand ständig Husten würde !
Gruß
Heidi
‚Gesund schreiben‘?
Hallo
Mal eine Frage in die andere Richtung…
Das Wochenende geht es einem schlecht, man schleppt sich Montags zum Arzt -> arbeitsunfähig bis Freitag. Dienstag geht’s besser und Mittwoch ist es soweit ok, das man den wichtigen Termin im Büro wahrnimmt.
Irgendwelche Probleme damit? Berufsgenossenschaft oder Krankenversicherung? Muss man zum Arzt und sich „gesund schreiben“ lassen? Kommt hier immer mal wieder vor, aber man bekommt immer zu hören: „aber wenn mal was passiert, bist du dran“…
Kann das mal jemand (er-) klären? 
Danke und Gru?, P.
Die 3 Verkehrsaxiome
Diese Mär gehört wohl zu den häufigsten „Überlieferungen“, direkt nach „Nach der 3. Abmahnung kommt die Kündigung“ und „Wer nicht einen Tag gearbeitet hat, kann nicht in Urlaub gehen“.
Der Arbeitgeber braucht das Arbeitsangebot eines objektiv arbeitsunfähigen, aber arbeitswilligen Arbeitnehmers nicht anzunehmen - und sollte es aus seiner Fürsorgepflicht heraus auch nicht. Außerdem: die Krankheit wird vielleicht verschleppt und dauert dann viel länger.
Eine Arbeitsunfähigkeit dauert so lange, wie sie dauert - und nicht so lange, wie sie vom Arzt bescheinigt wurde. Daher steht dort auch „voraussichtlich arbeitsunfähig bis …“. Wer früher arbeitsfähig ist, darf arbeiten. Eine teilweise Arbeitsfähigkeit nützt dem Arbeitnehmer allerdings nichts, der Arbeitnehmer muß im Rahmen seines Vertrages wieder ganz einsatzfähig sein.
Und ist dann auch gesetzlich unfallversichert. Und die Firma macht sich nicht strafbar. Und man riskiert auch nicht seine Rente.
Die Gesundschreibung gibt es als Formular nicht. Aber es kann natürlich immer zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, ob er nun gesund ist oder nicht. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer sechs Wochen arbeitsunfähig war und das genau bis zu seinem bezahlten Urlaub und diesen dann antreten will (statt weiter arbeitsunfähig zu sein und statt Arbeitsentgelt Krankengeld von der Krankenkasse zu bekommen).
Daß keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorliegt, liegt auf der Hand. Denn wenn man nicht zum Arzt geht, bekommt man keine. Das heißt aber noch lange nicht, daß man gesund ist. Ist man aber weiter arbeitsunfähig, kann man nicht in bezahlten Urlaub gehen, denn Urlaubstage während einer (objektiv bestehenden) Arbeitsunfähigkeit müssen nachgewährt werden.
Also verlangen Arbeitgeber eine Bescheinigung, daß der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist. Ob ein Anspruch darauf besteht, mag man so oder so sehen. Konsequenz wäre jedenfalls, daß vom Arbeitgeber vermutlich kein Lohn gezahlt wird, wenn die Arbeitsfähigkeit nicht feststeht.
Hallo.
Mal eine Frage in die andere Richtung…
Das Wochenende geht es einem schlecht, man schleppt sich
Montags zum Arzt -> arbeitsunfähig bis Freitag. Dienstag
geht’s besser und Mittwoch ist es soweit ok, das man den
wichtigen Termin im Büro wahrnimmt.Irgendwelche Probleme damit? Berufsgenossenschaft oder
Krankenversicherung? Muss man zum Arzt und sich „gesund
schreiben“ lassen? Kommt hier immer mal wieder vor, aber man
bekommt immer zu hören: „aber wenn mal was passiert, bist du
dran“…
Und noch ein Märchen der Arbeitsrechtwelt…:o)
Der Arzt attestiert die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Man muß sich nicht „gesundschreiben“ lassen. Wenn Du vorzeitig fit bist, kannst Du die Arbeit aufnehmen und bist ganz normal versichert, etc… Dies gilt für den Regelfall. Sicherlich kann es Fälle geben, wo man nicht unreflektiert die Arbeit aufnehmen kann/sollte. In wenigen Fällen wäre lediglich eine Rückversicherung bei der Berufsgenossenschaft bzgl z.B. der Deckung bei Arbeitsunfällen sinnvoll. Es wird aber in manchen Fällen auch der AG gefordert sein. Im Zweifel sollte er zu seinem eigenen Schutz die Arbeitsfähigkeit des AN überprüfen lassen oder die Anbietung der Arbeitsleistung ausdrücklich zurückweisen. So sollte ein AG von selber auf die Idee kommen, den AN nach Hause zu schicken, der sich mit zwei gebrochenen Armen „fit genug“ fühlt, den LKW mit Brennstäben über die Autobahn zu lenken. Gleiches gilt für den Metzger, dessen Verkäufer seine offene Tuberkulose von selber als geheilt ansieht… (*graus*)
Gruß,
LeoLo
Ich wollte nich belehren!
Hi!
Ich wollte lediglich verdeutlichen, dass man nicht „krank“ sein muss um arbeitsunfähig zu sein (deshalb auch das Beispiel mit dem gebrochenen Arm).
Liebe Grüße
Guido
Danke euch beiden, jetzt hab ich …
…wenigstens kein schlechtes Gewissen mehr 
P.