Hallo nyhr,
ich bin kein Rechtsanwalt, deshalb ist dies auch nur ein privater Rat ohne Rechtsgültigkeit…
Habe ein Problem: habe ein Notebook bei einem Freund gekauft,
der sich vor kurzem selbständig gemacht hat. Der Bildschirm
flackert aber. Würde jetzt gern ein neues haben - geht ja,
soweit ich weiß, hab ich Wahlrecht, ob ich das alte reparieren
oder ein neues haben möchte, oder?
Zunächst einmal hast Du das Recht auf ein mangelfreies Notebook (natürlich). Da dies nicht erfüllt ist, hast Du nach dem BGB das Recht auf Nachbesserung, Minderung, Wandlung oder Ersatzlieferung.
Jetzt kommt es darauf an, was zwischen Dir und Deinem Freund (vielleicht auch über seine AGBs) vereinbart wurde. Dort kann sich nämlich ein Händler Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorbehalten, so dass Du ihm ggf. erst die Chance geben musst, bis zu 2-3 Reperaturversuche auf seine Kosten vorzunehmen.
Ob Du dann ein Anrecht auf Ersatzlieferung hast, bemisst sich u.a. an der persönlichen Konfiguration des Notebooks, da ein Anspruch auf Ersatzlieferung nur bei Gattungskäufen (also Serienprodukten) möglich ist (dürfte aber hier erfüllt sein).
Erst dann hast Du das Recht auf Minderung (also Kaufpreissenkung) oder Wandlung (Rückgängigmachen des Kaufvertrags).
Aber könnte das
unvorteilhaft für meinen Freund sein?
Ja, natürlich, aber willst Du jetzt ein funktionsfähiges Notebook oder Deinen Freund sponsorn?
Er wusste das nämlich
nicht, ob er es zurückgeben kann ans Werk, weil es ja auch
nach meinen Wünschen zusammengestellt wurde.
Prinzipiell hat er die selben Rechte gegenüber seinem Händler wie Du (außer er hat als Kaufmann seine Rechte aufgegeben, dann wäre er aber ganz schön dumm gewesen). Problematisch könnte natürlich sein, dass er Dein Notebook aus Einzelkomponenten zusammengestellt hat und u.U. seine Verantwortung für den Mangel nicht 100%ig ausschließen kann. Aber interessiert Dich das wirklich? Das ist ja wohl das Problem Deines Freundes und nicht Deins… (weswegen wir hier mal wieder feststellen, dass man mit Freunden nur sehr begrenzt Geschäfte machen sollte, man kann zu schnell zu viel verlieren…)
Oder bleibt er
dann darauf sitzen? :
Kommt auf ihn darauf an (s.o.)
Gibt es bestimmte Bedingungen für die
Rückgabe?
Der Nachweis, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist, sondern im Gerät selber zu suchen ist.
Hab ja eigentlich zwei Jahre ein Rückgaberecht -
sprich: wie sieht das mit Gebrauchsspuren aus?
Es kann sein, dass Du bei zu starker Abnutzung einen Nutzungsausgleich zu zahlen hast bzw. nicht den Neuwert ersetzt bekommst.
Wie muss der
Gegenstand aussehen, gibt es da Richtlinien?
IMHO nein
Grüße
Jürgen