Erbrecht-Schenkungen

Ich habe folgende Frage. In wie weit wird eine Schenkung die vor dem Tod gemacht wurde in ein Erbe eingerechnet? Im konkreten Fall geht es um 2 Brüder die beide zu etwa gleichen Teilen erben. Einer von Ihnen bekam von den zu beerbenden schon zu leb Zeiten einen Großteil des Baulandes und erklärte sich darauf hin bereit auf ein Haus mit Grundstück zu verzichten. Aber nur verbal.
Da beide Brüder aber verstritten sind möchte der andere darauf nicht vertrauen und will wissen ob diese Schenkung mit in das Erbe eingerechtnet wird.

Interessant wäre vielleicht noch zu wissen, wie lange die Schenkung zurückliegt?

Gruß Ivo

Naja so etwa 6-7 Jahre.