Mietberechnung

Hi
eine Frage:
Wenn man eine Wohnung mit schrägen mietet,
wie darf der Vermieter dann die Miete ansetzen?
Ja ich weiss, im Prinzip wie er will, aber nehmen wir
an ortüblich sind 5 Euro pro Quadratmeter
Die Grundfläche mit Schrägen
ist 100 m2, ohne die Schrägen (also bei 2.50 m)
70 m2
Oder darf er auch den Bereich
zwischen 2 und 2.5 Meter einbeziehen
Oder sogar 1.50 bis 2.5 m
Wie ist das die Regelung

Hallo,

Wenn ich recht informiert bin, wird bei einer Höhe von 1,20 Metern (oder 1,50??) das Lot gefällt. Alles was niedriger ist wird nicht in die Flächenberechnung einbezogen.

Gruss, Niels

Hi,

meines Wissens:

Alles von die Höhe über 2 m ist - volle qm Anrechnung, alles, was niedriger liegt: halbe qm anrechenbar.

Grüße

Wendy

Hier steht’s
Moin,

in der FAQ:757 wird das beantwortet.

Gruß
Stefan

Hallo Unbekannt2001

um Wiederholungen zu vermeiden, HS hat Dir die FAQ gemailt aus der Dur die Berechnung erkennen kannst. Es gibt nur die Berechnung unter einem Meter, zwischen einem und zwei Meter, über einem Meter.

Gruss Günter

eine Frage:
Wenn man eine Wohnung mit schrägen mietet,
wie darf der Vermieter dann die Miete ansetzen?
Ja ich weiss, im Prinzip wie er will, aber nehmen wir
an ortüblich sind 5 Euro pro Quadratmeter
Die Grundfläche mit Schrägen
ist 100 m2, ohne die Schrägen (also bei 2.50 m)
70 m2
Oder darf er auch den Bereich
zwischen 2 und 2.5 Meter einbeziehen
Oder sogar 1.50 bis 2.5 m
Wie ist das die Regelung

meines Wissens:

Alles von die Höhe über 2 m ist - volle qm Anrechnung, alles,
was niedriger liegt: halbe qm anrechenbar.

Genau, und alles was weniger als 1 Meter beträgt zählt nicht zur Wohnfläche -ergo wird nicht mitberechnet.

Gruß,
Maja

meines Wissens:

Alles von die Höhe über 2 m ist - volle qm Anrechnung, alles,
was niedriger liegt: halbe qm anrechenbar.

Genau, und alles was weniger als 1 Meter beträgt zählt nicht
zur Wohnfläche -ergo wird nicht mitberechnet.

Hallo Maja, nochmals. Flächen bis zur lichten Höhe von 1 m sind nciht anzurehcnen. Flächen bis zur lichten Höhe zwischen 1 m und 2 m sind mit 50 % zu berechnen, Flächen ab lichter Höhe von 2 m sind voll anzurechnen. Ist jedoch in einer reduzierten lichten Höhe unter 2 m ein Fenster oder - was es auch gibt - eine Türe, die auf einen Balkon oder Erdterrasse führt, ist diese Fläche voll anzurechnen. Daher ist die Aussage unklar.

Grüsse Günter

Hallo Unbekannt2001

um Wiederholungen zu vermeiden, HS hat Dir die FAQ gemailt aus
der Dur die Berechnung erkennen kannst. Es gibt nur die
Berechnung unter einem Meter, zwischen einem und zwei Meter,
über einem Meter.

Gruss Günter

Hi
danke
das mit dem Fenster verstehe ich nicht
Wenn Das Fenster in dem Bereich 1-2 m ist, wird
dann der ganze Bereich zu 100% berechnet?
Gild das nur für die breite des Fensters oder für den gesamten Raum?

Hallo,

um Wiederholungen zu vermeiden, HS hat Dir die FAQ gemailt aus
der Dur die Berechnung erkennen kannst. Es gibt nur die
Berechnung unter einem Meter, zwischen einem und zwei Meter,
über einem Meter.

Gruss Günter

Hi
danke
das mit dem Fenster verstehe ich nicht
Wenn Das Fenster in dem Bereich 1-2 m ist, wird
dann der ganze Bereich zu 100% berechnet?
Gild das nur für die breite des Fensters oder für den gesamten
Raum?

Gilt für die Fläche des Fensters. Diese wird voll angerechnet. Ich weiss, dies ist etwas verwirrend, weil hier nicht die Fläche unter dem Fenster sondern die Fläche des Fensters berücksichtigt wird.

Grüsse Günter