Hallo,
wir wohnen seit kurzem in einer neuen Wohnung. Unser Vermieter, der auf einer Bank arbeitet, hat ohne unser Einverständnis eine Bankauskunft über mich und meine Partnerin eingeholt. Ist sowas rechtens? Verletzt diese Tatsache nicht etwa das Bankgeheimnis??
Danke und Gruß
Tom
Hallo.
wir wohnen seit kurzem in einer neuen Wohnung. Unser
Vermieter, der auf einer Bank arbeitet, hat ohne unser
Einverständnis eine Bankauskunft über mich und meine Partnerin
eingeholt. Ist sowas rechtens? Verletzt diese Tatsache nicht
etwa das Bankgeheimnis??
Ein Bankgeheimnis in dem Sinne wie Postgeheimnis o.dgl. gibt es in D nicht. Was es aber gibt, und was Dein Vermieter mit Sicherheit bei der Bank unterschrieben hat, ist eine Verpflichtung nach §5 BDSG, über alle personenbezogenen Daten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Im engeren Sinne umfasst das auch die private Nutzung von Daten aus seiner beruflichen Tätigkeit. Streng genommen dürfte er selbst, wenn er auf Dein Konto eine Pfändungsmaßnahme durchführen müsste, seinem „alter ego“ Vermieter das nicht verraten.
Du könntest ihm also seitens der Bank gewaltig einen reinwürgen lassen. Ob das zielführend ist, weiß ich natürlich nicht. Ist Dir ein materieller Schaden entstanden? Wenn ja, kannst Du die Bank für das Vergehen ihres Beschäftigten in Regress nehmen. Zielführend??? Siehe vor.
Hat er die Auskunft nicht im Rahmen seiner Tätigkeit eingeholt, sondern nur seine besonderen Beziehungen ausgenutzt, dann ist m.E. (dazu aber besser Anwalt fragen!) der Tatbestand des Ausspähens von Daten gegeben. Das ist ein Straftatbestand; mit entsprechenden Konsequenzen für den lieben diskreten Herrn.
Mindestens ein ungutes Gespräch mit eurem Vermieter, und je nachdem, ob ihr weiter mit ihm leben wollt/müsst oder nicht, weitergehende Maßnahmen sind fällig,
meint kw
Hallo,
vielen dank für Deine prompte Antwort. Fest steht, er hat die Auskunft einzig und allein in seinem eigenen Interesse eingeholt! Er hat seine Position ausgenutzt. Schaden ist uns nicht entstanden, es geht mir hier um’s Prinzip. Ich werde sicher ein ernstes Wörtchen mit Ihm reden. Ich find’s schlicht eine Sauerei.
Hallo,
selbstverständlich darf er ohne Deine Einwilligung keine Auskunft über Dich einholen.
Das dürfte er auch wissen.
An Deiner Stelle wäre ich jetzt besonders vorsichtig mit Deinem Vermieter, denn wenn er sowas schon macht, wer sagt Dir, das er nicht ohne Deine Erlaubnis Deine Wohnung betritt, wenn Du nicht zuhause bist?
Für mich wäre das Vertrauensverhältnis von vornerein zerstört.
Vermieter hin oder her, ich würde ihn wissen lassen, das Du sein Verhalten nicht gutheißt. Auf welche Art ist Dir überlassen.
Gruß
roland
Noch ein paar Fragen
Hallo Moe,
- woher weisst du dass er das getan hat?
- arbeitet er bei dieser Bank? Oder bei einer anderen? - Weil fragen kann er viel… nur dürften die Ihm keine Auskunft geben.
- lässt sich das irgendwie belegen?
Aber mit Ihm sprechen würde ich allemal.
Gruß Ivo
Nachtrag
Hollahi.
Da das Ganze ja in der Bank passierte, kannst Du auch über Deinen Landes- Datenschutzbeauftragten ein richtig dickes Fass aufmachen. Das gibt dann mehr als nur ein ungutes Gespräch, wenn die Truppe anrückt und anschließend noch die interne Revision …
… immer vorausgesetzt, Du kannst Deine Angaben glaubhaft machen (beweisen musst Du vor Gericht). Ist aber dann ein bisschen wie die Nuss in Ermangelung des zugehörigen Knackers mit der Dampfwalze zu überfahren,
Gruß kw
Moin,
An Deiner Stelle wäre ich jetzt besonders vorsichtig mit
Deinem Vermieter, denn wenn er sowas schon macht, wer sagt
Dir, das er nicht ohne Deine Erlaubnis Deine Wohnung betritt,
wenn Du nicht zuhause bist?
Am besten sollte man bei einem solchen Vermieter schonmal präventiv das Haustürschloß austauschen lassen.
Gruß,
Tommy
Hallo,
wir wohnen seit kurzem in einer neuen Wohnung. Unser
Vermieter, der auf einer Bank arbeitet, hat ohne unser
Einverständnis eine Bankauskunft über mich und meine Partnerin
eingeholt. Ist sowas rechtens? Verletzt diese Tatsache nicht
etwa das Bankgeheimnis??
Der Vermieter hat keinerlei Recht eine Bankauskunft oder eine Schufaauskunft einzuholen. Dies ist dem Vermieter schlichtweg verboten. Wer derart skrupellos vorgeht, dem gehört das Handwerk gründlich gelegt. Ich melde - und meine Kollegen - solche Fälle nicht nur der betroffenen Bank und der Schufa sondern auch den Datenschutzbeauftragten des Landes.
Grüsse Günter
Am besten sollte man bei einem solchen Vermieter schonmal
präventiv das Haustürschloß austauschen lassen.
Das sollte man sowieso immer machen. Wer weiß, welche Vormieter noch Zweitschlüssel gebunkert haben 
Gruß
Marian