Fristlose Kündigung

Hallo Ihr Wissenden,

Hat derjenige der eine fristlose Kündigung erhalten hat, sein Urlaubsanspruch sowie seine Überstunden, die zu bezahlen wären, verwirkt?

Danke Arwed.

Hallo Arwed,

Hat derjenige der eine fristlose Kündigung erhalten hat, sein
Urlaubsanspruch sowie seine Überstunden, die zu bezahlen
wären, verwirkt?

nein, der Urlaubsanspruch verfällt natürlich nicht. In Falle einer fristlosen Kündigung greift § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes, in dem es heißt:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Ebenso müssen die Überstunden abgegolten werden, wenn vereinbart war, daß sie ‚abgebummelt‘ werden.

Beste Grüße

Tessa

Es gibt allerdings z.B. im Einzelhandel Tarifverträge, die eine Kürzung des Urlaubsanspruchs auf den gesetzlichen Urlaub in solchen Fällen vorsehen. Außerdem solche, die eine Rückzahlung von Sonderzuwendungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) vorsehen.