bis wann muss eigentlich ein Arbeitsgeber die Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer nach dem Jahreswechsel zurückgeben?
Hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch (Zinsverlust), wenn dieser Termin überschritten wird?
Da kein fester Termin bestimmt ist und die Rückgabe keine Geldforderung betrifft, tritt Verzug (und damit ein Anspruch auf Verzugsschaden) erst nach Fälligkeit und vor allem Mahnung ein.
Da die Karte ja bis Ende Dezember benutzt wird, ist die Rückgabe sicherlich nicht schon am 02.01. fällig. Eine Mahnung von Dir liegt aber vermutlich noch nicht vor, also gibt es auch keine Zinsen.
Verstehe ich das richtig? Es gibt keine Gesetze/Vorschriften die regeln, bis wann eine LSK an den Arbeitnehmer zurück zu geben ist? Theoretisch könnte der AG die Karte also ad infinitum behalten und es ist Sache des AN, die Herausgabe individuell zu fordern? Kann man ja in unserem durchreglementiertem Lande fast nicht glauben…
und die Rückgabe keine
Geldforderung betrifft, tritt Verzug (und damit ein Anspruch
auf Verzugsschaden) erst nach Fälligkeit und vor allem Mahnung
ein.
Ja klar, wenn es keine verbindliche Vorschrift gibt, dann ist man auf sich allein gestellt. Mit einer entsprechenden Regel gäbe es ja dann wohl so was wie eine „automatische“ Fälligkeit. Aber keine Arme keine Kekse…
Verstehe ich das richtig? Es gibt keine Gesetze/Vorschriften
die regeln, bis wann eine LSK an den Arbeitnehmer zurück zu
geben ist? Theoretisch könnte der AG die Karte also ad
infinitum behalten und es ist Sache des AN, die Herausgabe
individuell zu fordern? Kann man ja in unserem
durchreglementiertem Lande fast nicht glauben…
naja, da Steuererklärungen regelmäßig bis zum 31.5. abzugeben sind, läßt sich daraus eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers ableiten, die Kart rechtzeitig vor dem Termin rauszurücken.