Reflexfolien am Auto - erlaubt?

Hi,

ich fahre so die Landstraße lang und im Scheinwerferlicht erscheint ein „Christbaum“, ein Firmen-Kleintransporter. Rundum beklebt mit dem Firmenlogo und so, aber alles in Reflexfolie! Das Ding leuchtete wie eben beschriebener Baum. Ist das erlaubt? Ich finde, diese leuchtende Objekte weg von den Straßen! Echt, Werbung ist ja ok, aber so auffällig?

Gruß
André

Hauch einer Antwort
Hi,

bevor dir hier wirkliche Fachleute eine Antwort geben, kann ich zumindest schonmal sagen, daß reflektierende Aufkleber zumindest nicht generell verboten sind - im Rettungsdienst werden die Einsatzfahrzeuge gerne mit umlaufenden Streifen (rot, blau oder gelb) aus reflektierender Folie beklebt. Allerdings könnte ich mir vorstellen, daß es da ähnlich wie bei Chromteilen an Kfz einen Prozentsatz der Fahrzeugoberfläche gibt, der nicht überschritten werden darf.

Gruß,

Doc.

Hi
vor mir taucht mal ein grauer 7,5 tonner der quer auf der Autobahm mit wendemanöver beschäftigt war aus dem Nebel auf… hätte der sowas draufgehabt, hätt ich mir den ausflug in die Botanik ev. sparen können… aber nee, die Farbe „Nebelgrau matt“ musste auf den Koffer. Mal vom wenden abgesehn.
HH

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aber nee, die Farbe „Nebelgrau
matt“ musste auf den Koffer. Mal vom wenden abgesehn.

Signalschwarz oder Leuchtdunkelanthrazit sind auch immer wieder gern genommen :wink: Nee, im Ernst, so Begrenzungsstreifen in reflektierend find ich rattenscharf, aber alles voll mit blinkibunti ist dann wieder eher kontraindiziert. Die Frage ist tatsächlich auch für mich, ob es da gesetzliche Regelungen gibt, die das ein wenig steuern. Wünschenswert wär’s ja doch.

Gruß,

-doc

Hallo,

ich habe mal in einem Bericht gelesen, dass diese Folien erlaubt sind, aber gewissen Auflagen unterliegen (wir sind schließlich in Deutschland!). Das Reflexionsverhalten und die Geometrie der Werbung sind geregelt.

Gruss, Niels

Hallo André,

um schwere und/oder lange KFZ+Anhänger bei Dunkelheit, Dämmerung
und sonstigen schlechten Sichtverhältnissen besser sichtbar zu
machen, wurde irgendwann mal die Markierung bzw. Konturmarkierung
mit retroreflektierender Folie zugelassen. Das ganze ist dann im
Rahmen des § 51a STVZO in Verbindung mit der Regelung ECE R 104
abgesegnet worden. Es wird in Deinem Beispiel wohl so sein wie
so oft im Leben: Wir tendieren dazu, das gute zu übertreiben, im
konkreten Fall heisst das: weinger ist oft mehr, es reicht, am
Kofferaufbau nur die Aussenkanten zu bekleben, okay, Pinguin hat
dann noch das Logo in hellblau-reflektierend drauf, schaut nett
aus, und reicht völlig. Je mehr Fahrzeuge so beklebt werden, oder
je mehr Folie pro Fahrzeug, umso weniger der Effekt denke ich.

Gruß
Michael

(der nur seine Webadresse, Tel.+ Mobilnummer längs aufm Transit
in retroreflektierend verklebt hat :wink:

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huhu andré!

in der schweiz ist es folgendermassen geregelt (und ich nehme an, dass schweizerisches recht dem europäischen angepasst wurde):

grundsätzlich sind reflektierende folien im strassenverkehr verboten, mit gewissen ausnahmen:

-verkehrsschilder

-staatliche dienstfahrzeuge: ambulanzen, polizeiautos, feuerwehrautos etc.

-LKW’s, aber mit folgender beschränkung: das zugfahrzeug darf nicht beschriftet werden. es darf nur der anhänger mit reflektierender folie beschriftet werden. zu beachten ist auch, dass die kontur des fhz deutlich zu erkennen ist, will heissen, dass der anhänger rundherum einen rahmen haben muss. was innerhalb des rahmens gemacht wird, ist egal. dass kleintransporter nun auch mit reflektierender folie beschriftet werden dürfen ist mir neu…
das gesetz spricht in diesem fall von abstrakter verkehrsgefährung, weil andere automobilisten abgelenkt werden.

diese angaben habe ich von folienlieferanten (3M, avery usw) und somit nicht einem gesetzesartikel entnommen. ich nehme aber an, dass besagte lieferanten gesetzeskonforme weisungen zu ihren produkten herausgeben…

bye

laurent