Hallo!
Ich möchte mein Auto verkaufen und habe auch schon einen Käufer. Nun habe ich folgendes Wissensproblem: Das Fahrzeug ist noch auf mich zugelassen und demzufolge auch versichert über mich. Der Käufer möchte nun das Fahrzeug zu sich nach hause fahren und dann erst abmelden. Was ist wenn er dabei einen Unfall baut? Muß dann die auf mich laufende Versicheung dafür herhalten? Dann würde ich ja unverschuldet mit dem Schadensfreiheitsrabatt steigen. Wie wird das im Normalfall bewerkstelligt? Wäre es rechtens, wenn ich vom Käufer verlange, dass er eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) von einem Autoversicherer mitbringt?
Danke, Elke.
Hi!
Was ist wenn er dabei
einen Unfall baut? Muß dann die auf mich laufende Versicheung
dafür herhalten?
Ja
Dann würde ich ja unverschuldet mit dem
Schadensfreiheitsrabatt steigen.
Genau
Wie wird das im Normalfall
bewerkstelligt? Wäre es rechtens, wenn ich vom Käufer
verlange, dass er eine Versicherungsbestätigung (früher
Doppelkarte) von einem Autoversicherer mitbringt?
Das Mitbringen alleine nützt ja nichts - der Wagen muss auf ihn zugelassen sein!
Warum meldest Du den Wagen nicht ab, gibst ihm den KFZ-Brief und er meldet den Wagen - bevor er ihn abholt - auf seinen Namen an? Das muss er früher oder später doch eh tun!
Andere Möglichkeit: Du meldest den Wagen ab, holst Dir diese Kurzzeitkenzeichen (1 Woche) und bringst ihm den Wagen. Wenn Du angekommen bist, baust Du die Kennzeichen ab und nimmst sie mit!
Ich für meinen Fall würde nie wieder ein Auto verkaufen, dass noch auf meinen Namen zugelassen ist! Das habe ich mal gemacht, und drei Stunden später stand die Polizei vor meiner Tür, weil ich angeblich eine Tankstelle überfallen hatte…
Liebe Grüße
Guido
Danke, Elke.
Hi
im prinzip hat guido recht. allerdings gibts nur relativ wenig tankstellenüberfaller. eher schon unfallbauer.
im Falle einer Abmeldung des KFZ beachte, dass das Fahrzeug dann Nicht mehr auf öffentlichem strassenland stehen darf, dass es ausreichend lang TüV und asu hat um umgemeldet werden zu können. Ich würde niemals ein Auto kaufen, bei dem die Anmeldung nicht möglich ist… weil unter 3 Monate asu drauf z.B.
HH
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Hi
über mich. Der Käufer möchte nun das Fahrzeug zu sich nach
hause fahren und dann erst abmelden.
Was ist wenn er das Auto nicht abmeldet?? Ohne KFZ-Brief hast Du doch keinerlei Möglichkeiten… Melde das Ding ab, soll er schauen, wie er das Auto zu sich bekommt…
Grüße
Wolfgang
Hallo,
vielleicht könntest Du das Auto selbst zum Käufer nach Hause fahren und dann dort die Kennzeichen abschrauben. Der Käufer soll Dir dann halt Geld für das Taxi geben. Auch denkbar wäre vielleicht die Übergabe bei der Zulassungsstelle. Dann kann er von dort mit seinen neuen Kennzeichen wegfahren.
Gruß,
Tommy
Hi Elke,
dieses Thema taucht regelmäßig - alle 2 Wochen - im Brett „Vier- und Mehrräder“ auf und jedesmal endet es auf die gleiche Art und Weise. Nämlich dergestalt, daß der Käufer dann mehr oder weniger lange ohne Ummeldung des Fahrzeugs, also auf Dein Risiko, durch die Gegend fährt.
Was ist wenn ein Unfall passiert, was ist wenn der Wagen für einen Versicherungsbetrug (fingierter Unfall) gekauft wurde, was ist wenn damit Straftaten begangen werden?
Es kann also nur einen Rat geben, un der lautet: MAN VERKAUFT AUS PRINZIP KEINE ZUGELASSENEN AUTOS!
Ob Du dem Verkäufer den Wagen vor die Haustür fährst, oder ob Du es sein Problem sein läßt wie er den Wagen fortschafft: DU meldest den Wagen ab - ohne Wenn und Aber.
Ist das eindeutig genug gewesen?
Schöne Grüße,
MecFleih
Hallo,
also mein Versicherer hat mir folgende Vorgehensweise vorgeschlagen, da sich ein angemeldetes Auto leichter verkauft (meist passiert das am Wochenende und da ist sowohl das Ummelden, wie auch die Beschaffung eines Kurzzeitkennzeichens schwierig):
Auf den Kaufvertrag die Übergabezeit vermerken und vom Käufer mit abzeichnen lassen. Im Vertrag sollte ohnehin stehen, dass das Auto sofort umzumelden ist. Wenn dann nach der Übergabe ein Unfall passiert, betrifft das nicht meinen Schadensfreiheitsrabatt. Ist einer Freundin von mir passiert und tatsächlich für sie frei von Nachteilen abgelaufen.
Man sollte das nur vorher mit dem eigenen Versicherer abklären.
Womit ich viel größere Probleme habe, ist zu erkennen, ob die Scheine - man lässt sich ja bar bezahlen
- auch wirklich echt sind.
Viele Grüße
Gabi