Großes Problem - kann mir jemand helfen?

Hallo Leute,

ich habe eine dringende Frage.
Wir machen hier in unserer Stadt ein kleines Party-Print-Magazin und haben ein Interview mit einem bekannten DJ geführt.
Das Interview wurde abgedruck und jetzt geht der Typ auf die Barikaden, weil er einiges gesagt hat, was er nach Überlegungen im Nachhinein nicht gesagt hätte.
Unser Redakteur hat seine Worte ohne Änderungen am Sinn niedergeschrieben.
Kann er dagegen rechtlich vorgehen? Immerhin hat er gesagt was er gesagt hat.
Ein Gegenlesen ist doch im jurnalistischen Bereich nicht vorgeschrieben, oder?
Das Interview wurde von 2 meiner freien Mitarbeiter geführt, die gegenseitig das gesagte bezeugen können.

Der DJ verlangt jetzt als „Schadensersatz“ eine kostenlose Werbeseite bis zum Jahresende.
Ist das rechtens?

Ihr würdet mit mit Eurer Antwort sehr helfen.

Stefan

Hallo, Stargate,
nun ist die Katze leider schon den Bach hinunter und Ihr werdet mit den Konsequenzen leben müssen.
Was „lernt“ uns das? Vor der Veröffentlichung dem Interviewten Gelegenheit zu geben, den Text noch einmal zu überlesen.

Erfahrungsgemäß sieht so leicht dahin Gesagtes doch oft in gedruckter Form ganz anders aus, als man es gemeint hatte. Auch hat oft der Interviewer eine Aussage anders interpretiert, als sie gemeint war.
Da kommt man schnell in Teufels Küche. Also in Zukunft immer erst die Freigabe abholen, ehe man was veröffentlicht.
Grüße
Eckard.
(sorry, das beantwortet natürlich Deine Frage nicht direkt, Versucht mit dem Mann zu sprechen und gebt ihm Gelegenheit zur Klarstellung - aber dazu seid ihr ja eh verpflichtet (Presserecht - Gegendarstellung)

Hi
Jeder veröffentlichte Text sollte vom Verursacher freigegebebn werden… vor dem Druck…das spart ärger…Auch fotos sollten abgesegnet werden :smile: (bei manchen Leuten wichtiger als der Inhalt des artikels)
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hübsch cool bleiben… :wink:
Hallo Stefan,

Ein Gegenlesen ist doch im jurnalistischen Bereich nicht
vorgeschrieben, oder?

nun, Ihr seid mit Euerem Blättchen zwar nicht Der Spiegel & Co., aber ganz astrein ist es wohl nicht gelaufen, siehe Pressekodex -> Ziffer 2 -> Richtlinie 2.4 (Interview). Es ist zwar keine Vorschrift im Sinne eines Gesetzes sondern lediglich eine Empfehlung des Deutschen Presserates, trotzdem tut man gut daran, sich daran zu halten. Komplett nachzulesen ist das Ding z. B. unter: http://www.vnzv.de/pressekodex.htm#2.

Aaaaaallerdings: wenn ich es richtig sehe und das Presse- bzw. Medienrecht noch halbwegs richtig im Kopf habe, versucht Euch der Typ schlicht und ergreifend abzuzocken…

Leider kennen wir hier weder den Inhalt des abgedruckten Interviews noch seine Beanstandungen, aber: laß ihn doch klagen! Soll er mal versuchen, gerichtlich eine Gegendarstellung - nur auf eine solche hätte er unter Umständen Anspruch und zwar auch nicht hinsichtlich des gesamten Interviews sondern nur in Bezug auf die beanstandeten Passagen - durchzusetzen.

Wenn Du mich fragst, wird der Gutste dabei eine 1A-Bauchlandung hinlegen, weil das Recht auf Gegendarstellung nur unter bestimmten Voraussetzungen besteht. Dazu müßte der DJ unter anderem objektiv in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen sein. Es reicht also nicht, wenn er zwei Tage nach Veröffentlichung feststellt ‚Oooops, zu viel gekokst und haufenweise Bockmist gelabert‘ oder ‚Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern‘. Und wo kein Anspruch auf Gegendarstellung, da auch kein Anspruch auf Schadenersatz. Logisch, gell?

Kann er dagegen rechtlich vorgehen? Immerhin hat er gesagt was
er gesagt hat.

Ja, das könnte er durchaus, aber er ist - überspitzt ausgedrückt - ein drittklassiger DJ aus einem Provinz-Kaff und nicht Caroline von Monaco oder Soraya.

An Deiner Stelle würde ich - aus reinster Kulanz natürlich - dem Gutsten anbieten, eine Gegendarstellung zu drucken, sein ‚Schadenersatz‘-Begehren freundlich aber bestimmt ablehnen (alternativ könntest Du ihm - ebenfalls aus Kulanzgründen - eine einzige Werbeseite anbieten) und mich anschließend höchst entspannt zurücklehnen.

Beste Grüße

Tessa

Ergänzung…
Hallo Stargate,

ergänzend zu dem was Eckard geschrieben hat, wäre es vielleicht auch ne gute Idee einfach ein gutes altes Tonbandgerät mitlaufen zu lassen :smile: Dann habt Ihr für den nächsten „Zweifelsfall“ den ganzen Wortlaut nochmal objektiv da *g*

Liebe Grüße

Petzi

Liebe Tessa,

danke für die Antwort.

Die Situation ist folgendermaßen:
er hat seinen Anwalt mit der Geschichte betraut, welcher folgende Vorderungen stellt:

  1. Erneuter Abdruck des entsperechend geänderten Interviews
  2. Noch vier weitere wohlwollende Interviews im Laufe des Jahres mit anderen Künstlern, welche er im Porfolio hat
  3. Bis Jahresende jeweils pro Monat eine Seite im Magazin zu Werbezwecken zur freien Verfügung. Es will die Berechtigung, dieses eingeräumte Werbevolumen ohne weiteres auch dritten Personen zur Verfügung zu stellen, falls dies von besagter Person nicht selbst genutzt wird.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sieht man von Schadenersatz ab…

Kurios ist, dass dieser Anwalt gleichzeitig auch Manager dieses „Künstlers“ ist, welcher also auch das Marketing koordiniert…
Da kann man sich denke ich seinen Reim drauf bilden.
Andererseits habe ich kein Interesse an einem Rechtssteit.

Stefan