Mietrecht - pauschale Nebenkosten

Hallo liebe Wissende, hallo GünterW, :smile:

eine Frage zum Mietrecht, betrifft Untervermietung.

Wir haben ein Zimmer unserer WG untervermietet, im Vertrag ist die Warmmiete incl. Nebenkostenpauschale (incl. Strom, Gas, Wasser, …) angegeben.

Das Wort Pauschale ist nun wohl der ausschlaggebende Punkt:

Ich befürchte, dass wir nicht die Pauschale anheben können, wenn sich herausstellt, dass (in diesem Fall) die Kosten für Strom und Gas anteilig höher sind, als die veranschlagte Pauschale, oder?

Also, rückwirkend ist klar, dass das nicht funktioniert; wie sieht es aus für die Zukunft?

Falls es wichtig ist: Die Untervermietung begann zum 15.09.02 und wird voraussichtlich nur bis Ende Juli dieses Jahres dauern (Untermietverhältnis ist aber noch nicht gekündigt).

Ich würde an der Pauschale nichts ändern (weil ein Ende absehbar ist), aber in ner WG sind ja mehrere Meinungen vorhanden.

Danke für Info
Grüße
alexa

Hallo Alexa,

Wir haben ein Zimmer unserer WG untervermietet, im Vertrag ist
die Warmmiete incl. Nebenkostenpauschale (incl. Strom, Gas,
Wasser, …) angegeben.

Das Wort Pauschale ist nun wohl der ausschlaggebende Punkt:

Ich befürchte, dass wir nicht die Pauschale anheben können,
wenn sich herausstellt, dass (in diesem Fall) die Kosten für
Strom und Gas anteilig höher sind, als die veranschlagte
Pauschale, oder?

Also, rückwirkend ist klar, dass das nicht funktioniert; wie
sieht es aus für die Zukunft?

Falls es wichtig ist: Die Untervermietung begann zum 15.09.02
und wird voraussichtlich nur bis Ende Juli dieses Jahres
dauern (Untermietverhältnis ist aber noch nicht gekündigt).

Ich würde an der Pauschale nichts ändern (weil ein Ende
absehbar ist), aber in ner WG sind ja mehrere Meinungen
vorhanden.

Grundsätzlich muss - wie auch bei den üblichen Mieterhöhungen - mindestens ein Jahr vergangen sein. Da der Mietvertrag jedoch am 15.09.02 abgeschlossen wurde, kann frühestens am 16.09.02 eine Änderung vorgenommen werden. Wenn der Untermieter bis spätestens 30.09.2003 die Erhöhung der Pauschale bekommt, ist diese erst ab 01.11.2003 wirksam.

Zu beachten ist hierbei, dass der Mietvertrag nach dem 01.09.01 abgeschlossen wurde und im Mietvertrag vereinbart sein muss, dass der Vermieter das Recht zur Erhöhung der Pauschale hat.

Ist dies nicht gesondert vereinbart, kann die Pauschale nicht erhöht werden.

Ist vereinbart, dass die Pauschale erhöht werden kann, müsst ihr nachweisen welche Kosten sich erhöht haben.

In eurem Fall vermute ich, dass wohl niemand bei Vertragsabschluss daran gedacht hat, ausdrücklich im Mietvertragen zu vereinbaren, dass nicht nur die Miete erhöht werden kann, sondern auch die Pauschale.

Grüsse Günter