in unserem Bad ist ein Durchlauferhitzer installiert. Nun haben wir weit einiger Zeit Probleme mit dem heißen Wasser (also entweder eiskalt oder brühheiß). Nach Rücksprache mit dem Vermieter meinte dieser, wenn der Durchlauferhitzer defekt wäre, sei das seine Angelegenheit. Läge der Fehler allerdings in der Armatur (was er vermutet, weil der Durchlauferhitzer erst drei Jahre alt sei), müßten wir für die Kosten aufkommen. Im Mietvertrag finde ich keinen Passus dazu, auch nichts über Kleinreparaturen. Wieso sollten wir für die Armatur zuständig sein? Er beauftragt jetzt einen Installateur, den Fehler zu suchen. Müßten wir diese Fehlersuche bezahlen, wenn sich herausstellt, daß der Fehler in der Armatur liegt?
nur technische Antwort
Hi Sams,
rechtlich kann ich dir nicht weiterhelfen, aber technisch gesehen schonmal: Es IST die Armatur!
Der DLE kann nichts für die stark schwankende Temperatur.
Also…
Viel Glück,
Markus
PS: Meine Armaturen im Bad durfte/darf ich (bei mir jedenfalls) austauschen, wie ich will, und meine Einbauküche habe ich sowieso selbst gekauft, warum sollte also der Vermieter dafür verantwortlich sein?
ABER(!!!): Dies ist nur ein Gedanke von mir!
in unserem Bad ist ein Durchlauferhitzer installiert. Nun
haben wir weit einiger Zeit Probleme mit dem heißen Wasser
(also entweder eiskalt oder brühheiß). Nach Rücksprache mit
dem Vermieter meinte dieser, wenn der Durchlauferhitzer defekt
wäre, sei das seine Angelegenheit. Läge der Fehler allerdings
in der Armatur (was er vermutet, weil der Durchlauferhitzer
erst drei Jahre alt sei), müßten wir für die Kosten aufkommen.
Im Mietvertrag finde ich keinen Passus dazu, auch nichts über
Kleinreparaturen. Wieso sollten wir für die Armatur zuständig
sein? Er beauftragt jetzt einen Installateur, den Fehler zu
suchen. Müßten wir diese Fehlersuche bezahlen, wenn sich
herausstellt, daß der Fehler in der Armatur liegt?
Für die Reparatur ist auf jeden Fall der Vermieter zuständig.