Ich habe einen Rechtsstreit mit einem Händler von Konkurswaren. Ich habe ein neues Fernsehgerät über E-Bay ersteigert. Nach dreimaligem Umtauschen möchte ich mein Geld zurückbekommen. Der Händler will das nicht. Wie es aussieht geht die Sache vor Gericht. Nun meine Fragen:
Gilt der ausgedruckte Beleg von E-Bay als rechtskräftiger Beweiß für den Kauf des Gerätes? Nachdem ich mit dem Händler mehrmals telefoniert habe und ich sagte das ich notfalls vor Gericht gehen würde, meinte er dass dieser Ausdruck nichts aussagen würde. Ich müsse eine Rechnung von ihm Vorlegen, die ich aber nie erhalten habe. Er ist der Meinung das eine Ersteigerung bei E-Bay im Prinzip nichts aussagen würde und nicht wie ein Kaufvertrag angesehen werden kann. Wenn ich jetzt vor Gericht gehe, wird der ausgedruckte Belege als Kaufvertrag anerkannt, oder kann er sich da irgendwie rausreden?
Ich habe den Fernseher bar bezahlt und mein Vater war dabei. Außerdem war mein Vater auch jedes Mal bei den Reklamationen dabei. Er wäre also immer Zeuge. Der Händler behauptet nämlich außerdem, das er normalerweise Reklamationen auf den Kaufbelegen notieren würde, was er natürlich nicht getan hat. Als ich ihm gesagt habe, das mein Vater jedes Mal dabei war meinte ein Verwandter zählt als Zeuge vor Gereicht nicht. Stimmt das?
Die Sache ist für mich sehr wichtig. Da ich Student bin und wenig Geld habe, könnte ich das Geld das ich wiederbekommen würde gut gebrauchen. Wenn ich jedoch vor Gericht verlieren würde, wäre das sehr unangenehm. Deswegen wäre ich für Hilfe sehr dankbar.
Gilt der ausgedruckte Beleg von E-Bay als rechtskräftiger
Beweiß für den Kauf des Gerätes?
Ich denke schon. Auszug aus den ebay-Richtlinien:
F.
Welche Verpflichtungen habe ich als Käufer gegenüber dem Verkäufer?
A. Wenn Sie ein Gebot abgeben und mit diesem eine eBay-Auktion gewinnen oder wenn Sie einen Artikel sofort kaufen, kommt grundsätzlich ein rechtlich bindender Vertrag zustande.
… Als ich ihm gesagt habe, das mein Vater jedes Mal
dabei war meinte ein Verwandter zählt als Zeuge vor Gereicht
nicht. Stimmt das?
Hm, nicht, dass ich wüsste. Natürlich kannst Du Deinen Vater als Zeugen benennen. Der gegnerische Anwalt wird allerdings versuchen, seine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Er sollte also überzeugend sein und sich nicht in widersprüchlichen Aussagen verstricken.
Hast Du Dich mal bei ebay umgesehen, ob die für solche Fälle Hilfe anbieten?
Gilt der ausgedruckte Beleg von E-Bay als rechtskräftiger
Beweiß für den Kauf des Gerätes?
Mit dem Abschluss der Auktion ist ein für beide Seiten bindender Vertrag zustandegekommen. Das ist bereits vor Gericht entschieden worden.
Ich gehe davon aus, dass dein Ausdruck oder auch die Bestätigungmail von ebay ausreichender Nachweis für das zustandekommen des Vertrages ist. Der Verkäufer muss diesen Vertrag einhalten. Es ist dabei übrigens unerheblich, dass es sich um Konkursmasse handelt.
bei Zeugen ist immer entscheident wie der Richter die glaubwürdigkeit einschätzt.
Doch vornerein einen Verwanten als Zeugen für untauglich zu erklären ist Sebel rasseln und fast schon verleumnerisch(oder macht jeder Verwante vor Gericht eine Falschaussage?!)
Desweiteren ist ein Kauf den man bei Ebay.de tätigt selbstverständlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag das ist inswichen geltende Rechtssprechung.
Wie man dies allerdings belegen soll kann ich nicht sagen.
Warscheinlich reicht(bin mir da aber nicht sicher!) Der Ausdruck der EOA Email von EBay.de aus.
Du sagst du hast keine Rechnung bekommen als du den abgeholt hast ??
Garnix ?
Weder ne Quittung noch eine anständige Rechnung ??
Dan wäre zu klären ob das gängige Praxsis ist in dem Unternehmen.
Vielen Dank an euch alle
Vielen Dank an euch für eure Antworten.
Wie es aussieht stehen dann meine Chancen doch gar nicht so
schlecht.
Mal sehen ob der Richter das auch so sieht :-?