Hi zusammen,
ich habe mein Flugticket nach Hong Kong in der Tasche. In 4 Wochen geht’s los. Gesetzt dem Fall, dass es schlimmer wird mit dieser Lungenentzündung und/oder das Auswärtige Amt sogar eine Reisewarnung ausspricht, könnte ich nach §651j BGB vom Vertrag zurücktreten bzw. wie sieht dann eine Stornogebührregelung aus? Wohlgemerkt: Es geht um einen Flug NICHT um eine Pauschalreise.
Danke für Aufklärung sagt
L.
§ 651j
Kündigung wegen höherer Gewalt
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
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