Reiserücktritt wegen SARS? §651j

Hi zusammen,

ich habe mein Flugticket nach Hong Kong in der Tasche. In 4 Wochen geht’s los. Gesetzt dem Fall, dass es schlimmer wird mit dieser Lungenentzündung und/oder das Auswärtige Amt sogar eine Reisewarnung ausspricht, könnte ich nach §651j BGB vom Vertrag zurücktreten bzw. wie sieht dann eine Stornogebührregelung aus? Wohlgemerkt: Es geht um einen Flug NICHT um eine Pauschalreise.

Danke für Aufklärung sagt

L.

§ 651j
Kündigung wegen höherer Gewalt
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(…)

Hi,

bei Flugtickets besteht ein Beförderungsvertrag. Ein Rücktritt von diesem Vertrag ist ausschließlich zu den Bedingungen der Fluggesellschaft möglich. Auch wenn eine Reisewarnung des AA bestehen sollte kannst Du bei einem Flugticket nicht auf Kulanz hoffen. Allerdings dürfte die Höhe der Stornogebühren sich bei einem Linienflug auch in Grenzen halten oder?

Bye
Rolf

p.s. Auch die Regelung des kostenlosen Rücktrittes von Pauschalreisen bei Reisewarnungen des AA ist kein Gesetz sondern lediglich ein Usus.