Hallo
Wie ist das eigentlich mit der Unterhaltszahlung an den Ehegatten bzw. Ex-Ehegatten?
Wenn noch Schulden abzutragen sind kann ich diesen Aufwand dann von meinem Einkommen abziehen, so dass sich die Einkommensdifferenz verringert und demnach auch die Unterhaltszahlung??
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielleicht sogar mit Rechtsgrundlage 
Danke
Brigitte