Rückerstattung des geklauten Betrages verlangen
Hallo,
vor einiger Zeit hat der BGH entschieden, daß die Banken das Risiko nicht pauschal auf den Kunden abwälzen können, weil sich herausgestellt hat, daß es Mitel und Wege gibt, auch ohne Kenntnis der PIN mit einer geklauten Karte Geld abzuheben bzw. die PIN auszuspähen (wie es so schön heißt).
Dieses Urteil zog eine Änderung der AGB bzw. genauer der Bedingungen für die Verwendung der EC-Karte bzw. der Kundenkarte bzw. der SparkassenCard bei den Banken und Sparkassen nach sich. Diese Bedingungen kannst Du bei Deinem Kreditinstitut verlangen und/oder einsehen (eigentlich solltest Du ein Exemplar mit der Aushändigung der Karte bekommen haben).
Kurzfassung des Inhalts:
1. Nach Sperrung der Karte haftet das kartenausgebende Insitut.
2. Vor Sperrung haftet das Institut dann, wenn
a) der Diebstahl angezeigt wurde und
b) sofern der Karteninhaber keine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten verletzt hat. Diese Pflichten sind nichts besonderes, sondern laufen darauf hinaus, daß Du Dir die PIN weder auf die Stirn tatowieren, in der Zeitung veröffentlichen noch auf der Karte vermerken darfst sowie außerdem die Karte einigermaßen sorgfältig aufbewahrst. Außerdem muß das Institut umgehend benachrichtigt werden. Ansonsten findest Du diese Pflichten auch in den o.g. Bedingungen.
Da Du nach eigener Aussage allen Pflichten Folge geleistet hast, hast Du Anrecht darauf, das Geld von Deinem Kreditinstitut zurückzuerhalten. Es sei denn, die haben anderslautende Bedingungen für die Verwendung der ec-Karte. Also mal nachschauen bzw. den Namen der Bank verraten. Sollten die die Zahlung trotzdem verweigern, solltest Du Dir mal ganz genau erklären lassen (schriftlich), welche Pflicht Du nicht erfüllt hast.
Im Notfall geht es dann ab zum Anwalt bzw. vorher noch hier reinschauen: FAQ:506
Gruß
Christian