EC-Karte gestohlen und sofort Geld abgehoben...

Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Mär 2003

Hallo,

zu folgendem Sachverhalt möchte ich gerne wissen, ob die Bank die Kosten übernehmen muß, oder ich.

Mir wird die EC-Karte gestohlen, ohne Geheimnummer. Ich memerke das ca. 20 Minuten später, weitere 10 Minuten später rufe ich an, dass das Konto gesperrt wird.
Bis dahin wurden bereits 1000 Euro abgehoben.
Dieses geld will mir die Bank nicht erstatten.

1. offensichtlich kann die Bank nicht garantieren, dass ihr System 'dicht' ist
2. kann man überhaupt schneller reagieren

Was hätte ich tun müssen, um meiner Schuldigkeit gerecht zu werden?

Vielen Dank für Tipps!

Grüße
Carolin

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 48 Minuten 0 hilfreich
    Re: EC-Karte gestohlen und sofort Geld abgehoben..

    Hallo Carolin,

    mir stellt sich die Frage, wie jemand ohne die Geheimzahl zu kennen, so schnell diese herausgefunden UND das Geld abgehoben hat.

    Da ich davon ausgehe, dass du weder die Geheimzahl auf der Karte notiert hast, noch diese gemeinsam mit aufbewahrt hast würde ich fast vermuten, dass du hier vorher beobachtet wurdest.

    Die Banken haften erst ab dem Zeitpunkt wo die Karte als verloren gemeldet wurde.

    In der Rechtsprechung gibt es m.W. leider auch keine einheitliche Richtung, so dass ich die Chancen eher als gering ansehe, das Geld wieder zu sehen.

    Gruß Ivo

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Das geht sehr schnell

      Hi! mir stellt sich die Frage, wie jemand ohne die Geheimzahl zu
      kennen, so schnell diese herausgefunden UND das Geld abgehoben
      hat.
      Ein befreundeter Freak hat bei meiner Karte (weil ich es nicht glauben wollte - und weil ich weiß, dass er damit kein Schindluder treibt) sage und schreibe 5 Minuten für das Entschlüsseln gebraucht!!!!!

      Seitdem habe ich meine Karte zu Hause gebunkert und nehme nur noch Bargeld mit (außer in Ausnahmefällen)


      Grüße
      Guido

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: EC-Karte gestohlen und sofort Geld abgehoben..

    Hi!

    NAch diversen Fernsehberichten haftet die Bank für die Summe abgesehen von einer kleinen Summe (glaub 150 Euro). Schliesslich hast du die Geheimnummer nicht mit abgegeben und von daher liegt das Problem bei der Bank.

    Gruß

    Bernd

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: EC-Karte gestohlen und sofort Geld abgehoben..

    Hi
    war jemand einkaufen oder hat tatsächlich jemand Geld gezogen (Automat)?
    HH [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Dann hast Du wenigstens ein Foto, oder?

        Hi!

        An vielen Automaten wirst Du nämlich geknippst, wenn Du Geld abhebst...


        Auch, wenn das nicht unbedingt das Thema hier ist

        Grüße
        Guido

  4. Antwort von nach 2 Stunden 3 hilfreich
    Rückerstattung des geklauten Betrages verlangen

    Hallo,

    vor einiger Zeit hat der BGH entschieden, daß die Banken das Risiko nicht pauschal auf den Kunden abwälzen können, weil sich herausgestellt hat, daß es Mitel und Wege gibt, auch ohne Kenntnis der PIN mit einer geklauten Karte Geld abzuheben bzw. die PIN auszuspähen (wie es so schön heißt).

    Dieses Urteil zog eine Änderung der AGB bzw. genauer der Bedingungen für die Verwendung der EC-Karte bzw. der Kundenkarte bzw. der SparkassenCard bei den Banken und Sparkassen nach sich. Diese Bedingungen kannst Du bei Deinem Kreditinstitut verlangen und/oder einsehen (eigentlich solltest Du ein Exemplar mit der Aushändigung der Karte bekommen haben).

    Kurzfassung des Inhalts:
    1. Nach Sperrung der Karte haftet das kartenausgebende Insitut.
    2. Vor Sperrung haftet das Institut dann, wenn
    a) der Diebstahl angezeigt wurde und
    b) sofern der Karteninhaber keine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten verletzt hat. Diese Pflichten sind nichts besonderes, sondern laufen darauf hinaus, daß Du Dir die PIN weder auf die Stirn tatowieren, in der Zeitung veröffentlichen noch auf der Karte vermerken darfst sowie außerdem die Karte einigermaßen sorgfältig aufbewahrst. Außerdem muß das Institut umgehend benachrichtigt werden. Ansonsten findest Du diese Pflichten auch in den o.g. Bedingungen.

    Da Du nach eigener Aussage allen Pflichten Folge geleistet hast, hast Du Anrecht darauf, das Geld von Deinem Kreditinstitut zurückzuerhalten. Es sei denn, die haben anderslautende Bedingungen für die Verwendung der ec-Karte. Also mal nachschauen bzw. den Namen der Bank verraten. Sollten die die Zahlung trotzdem verweigern, solltest Du Dir mal ganz genau erklären lassen (schriftlich), welche Pflicht Du nicht erfüllt hast.

    Im Notfall geht es dann ab zum Anwalt bzw. vorher noch hier reinschauen: FAQ:506

    Gruß
    Christian



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