Hallo Experten,
ähnlicher Fall wie unten, nur handelt es sich bei mir um ein simples Geschäft in einem Schuhladen. Nachdem ich die Stiefel gekauft hatte, stellte sich zu Hause heraus, daß sie am Schaft viel zu groß sind. Am folgenden Tag wollte ich die Dinger wieder zurückgeben und mein Geld wiederhaben. Die Verkäuferin weigerte sich und meinte, sie könne mir nur eine Gutschrift über den Betrag, eine stattliche Summe, geben und ich solle mir ein anderes Paar aussuchen. Da ich aber nichts passendes fand, nahm ich meine Stiefel wieder mit nach Hause. Meine Frage: gibt es allgemeingültige Rechtsvorschriften, die meinen Fall regeln? Ich dachte immer - vielleicht naiv - daß ich gekaufte Sachen immer binnen einer Woche wieder zurückgeben kann. Kann mir jemand helfen?
Eure Andrea