Rücktrittsrecht, die zweite

Von: , Frage gestellt am Sa, 19. Feb 2000


Hallo Experten,

ähnlicher Fall wie unten, nur handelt es sich bei mir um ein simples Geschäft in einem Schuhladen. Nachdem ich die Stiefel gekauft hatte, stellte sich zu Hause heraus, daß sie am Schaft viel zu groß sind. Am folgenden Tag wollte ich die Dinger wieder zurückgeben und mein Geld wiederhaben. Die Verkäuferin weigerte sich und meinte, sie könne mir nur eine Gutschrift über den Betrag, eine stattliche Summe, geben und ich solle mir ein anderes Paar aussuchen. Da ich aber nichts passendes fand, nahm ich meine Stiefel wieder mit nach Hause. Meine Frage: gibt es allgemeingültige Rechtsvorschriften, die meinen Fall regeln? Ich dachte immer - vielleicht naiv - daß ich gekaufte Sachen immer binnen einer Woche wieder zurückgeben kann. Kann mir jemand helfen?

Eure Andrea

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Rücktrittsrecht, die zweite

    Frage: gibt es allgemeingültige
    Rechtsvorschriften, die meinen Fall
    regeln? Ich dachte immer - vielleicht
    naiv - daß ich gekaufte Sachen immer
    binnen einer Woche wieder zurückgeben
    kann. Kann mir jemand helfen?
    In der Tat gibt es kein Rückgaberecht für "normal" gekaufte Waren, solange sie nicht mangel behaftet sind (normal gekauft heisst: bei "Haustürgeschäften" oder Bestellungen per Katalog etc. gibt es ein 1-wöchiges Widerrufsrecht (musst du auch immer ein 2. Mal unterschreiben)). Die Verkäuferin muss dir also ueberhaupt nichts umtauschen und auch keine Gutschrift geben - die ist bereits Kulanz.

    Gruss Dirk

  2. Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
    Re: Rücktrittsrecht, die zweite

    Mein Vorredner hat Recht: Es gibt keinerlei Recht auf Umtausch einer mangelfreien Ware, es sei denn es handelt sich um Versandhandel oder der Umtausch wurde ausdrücklich vereinbart. Im Fall deiner Schuhe wäre es doch sicher möglich gewesen, diese im Laden anzuprobieren. Die Verkäuferin hat also völlig recht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
      Re^2: Rücktrittsrecht, die zweite


      Hallo nochmal,

      erstmal danke für Eure postings! Von einem allgemeinen Rückgaberecht ging ich und übrigens auch meine Freunde aus, weil ich desöfteren in Geschäften gesehen habe, wie Kunden Waren zurückgaben und anstandslos ihr Geld wiederbekamen. Aber dabei handelt es sich dann wohl wirklich um reine Kulanz seitens der Ladeninhaber und ist wahrscheinlich nicht generelle Praxis im Einzelhandel.
      Euch allen noch einen schönen Tag,
      Andrea

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