Hallo! 
Mein Freund und ich möchten uns testamentarisch gegenseitig
zum Alleinerben einsetzen. Soweit ist alles klar,
Hier muss überprüft werden, ob ein Dritter einen Pflichtteilsanspruch hat! Dann geht das nämlich nicht so einfach!
nur die
Wohnung in der wir leben bereitet uns einiges Kopfzerbrechen.
Sie ist sein Eigentum (vor Beginn unserer Beziehung gekauft).
Sollte nun tatsächlich was passieren, könnte es dann nicht
sein, daß ich aufgrund der Höhe der Erbschaftsteuer die
Wohnung gar nicht behalten kann?
Wäre es vielleicht besser,
wenn er mir die Wohnung nicht vererben, sondern ein
lebenslanges Wohnrecht einräumen würde?
Gibt es feste Prozentsätze für die Höhe der Erbschaftsteuer?
Kann ich die irgendwo einsehen?
http://www.rehmann.de/erbrecht.htm
Steuersatz ist abhängig von der Nähe zum Erblasser: bei Euch momentan die schlechteste, also Steuerklasse 3
und dem Wert des insgesamt Vererbten.
Bei Immobilien wird der Wert recht kompliziert berechnet:
gem. §§ 146 ff. BewG nach folgender Formel:Jahresnettokaltmiete (qm x ortsübliche Miete/qm x 12 Monate) x 12,5 (vervielfältigungsfaktor)
Abzgl. Ggf Avbschlag wg Altersminderung ( 0.5% pro volles Jahr seit Fertigstellung; max. 25%)
zzgl. Zuschlag von 20% bei Ein- bzw. Zweifamilienhaus
= Steuerwert des Grundstückes
Beim Notar waren wir schon, aber was uns da an ‚Beratung‘
geboten wurde, war echt ein Witz.
Ziemlich heikles Thema das Ganze. Wer beschäftigt sich schon
gerne mit dem eigenen Tod oder dem des Liebsten. Aber ich soll
mich nunmal drum kümmern…
Klar wäre es wohl am einfachsten, wenn wir verheiratet wären.
Wird auch irgendwann so kommen, aber für die Zwischenzeit
würden wir uns eben auch gerne absichern.
Es ist wie bei so vielen Dingen im Leben, es gibt keinen Königsweg - eine optimale Lösung bekommt man nur, wenn man sich selber mit der Materie auseinandersetzt. Dazu empfehle ich das Buch
Ratgeber der Stiftung Warentest, Finanztest „Vererben und Erben“
Preis 9,20 €
Wenn man sich durch das (m.E. gut verständliche) Buch gelesen hat, kennt man die Optionen, die einem bleiben.
Bei komplizierteren Fällen, kommt man allerdings anschließend nicht um einen spezialisierten Anwalt herum! Man kann dann aber genauer formulieren, was man eigentlich will.
Gruß Norbert