Erbrecht

Hallo! :smile:

Mein Freund und ich möchten uns testamentarisch gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Soweit ist alles klar, nur die Wohnung in der wir leben bereitet uns einiges Kopfzerbrechen. Sie ist sein Eigentum (vor Beginn unserer Beziehung gekauft).
Sollte nun tatsächlich was passieren, könnte es dann nicht sein, daß ich aufgrund der Höhe der Erbschaftsteuer die Wohnung gar nicht behalten kann? Wäre es vielleicht besser, wenn er mir die Wohnung nicht vererben, sondern ein lebenslanges Wohnrecht einräumen würde?
Gibt es feste Prozentsätze für die Höhe der Erbschaftsteuer? Kann ich die irgendwo einsehen?
Beim Notar waren wir schon, aber was uns da an ‚Beratung‘ geboten wurde, war echt ein Witz.

Ziemlich heikles Thema das Ganze. Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod oder dem des Liebsten. Aber ich soll mich nunmal drum kümmern…
Klar wäre es wohl am einfachsten, wenn wir verheiratet wären. Wird auch irgendwann so kommen, aber für die Zwischenzeit würden wir uns eben auch gerne absichern.

Danke für jeden Tipp

Darcy

Hallo,

ja, das ist ein leidiges Thema, Notare können erbrechtliche Beratungen nicht vernünftig abrechnen (die bekommen für Erstellung und Beurtundung zwei recht magere Gebühren, die einfach keinen vernünftigen Stundensatz ergeben und dürfen keine Honorarvereinbarung treffen) und danach sehen die Beratungen und Testamente dann auch aus. Besser, man geht zu einem spezialisierten Anwalt, da kostet es dann ein wenig mehr, aber für das Geld gibt es dann auch eine vernünftige Beratung. Will man das Testament oder den Erbvertrag dann beurkunden lassen, geht man mit dem fertigen Ding zum Notar, der dann nur für das Vorlesen noch eine Gebühr einfährt.

Zur Sache selbst ist es so, dass man als nichtehelicher Lebenspartner tatsächlich erbrechtlich und erbschaftssteuerrechtlich extrem schlecht - wie ein x-beliebiger Dritter - dasteht. D.h. man hat die schlechteste Eingruppierung und dazu auch noch die übelste Progression. Dies führt dann leider oft zu dem beschriebenen Problem, dass der Überlebende sich eine Wohnung oder ein Haus nicht mehr leisten kann. Dies zu umgehen ist aber möglich, und funktioniert z.B. über eine spezielle Versicherung die man auf den Steuerfall anspart oder eben durch Vermeidung des steuerlich ungünstigsten Falls durch Bestimmung eines steuerlich priviligierten Erben und Vereinbarung eines Wohnrechts, etc. Die Möglichkeiten sind da vielfältig und die richtige Lösung kann man nur im Einzelfall im Rahmen einer ausführlichen Beratung nach Kenntnis aller Randbedingungen herausarbeiten.

BTW: Wie Du schon schreibst, vereinfacht sich die Sache durch eine Ehe immer ganz enorm, weil da eben die ganzen Privilegien voll durchschlagen. Allerdings ist auch da Beratung und eine optimale Testamentsgestaltung wichtig.

Ich finde es aber sehr vernünftig, sich auch vorher zu dem Thema schon einmal Gedanken zu machen. Ich nehme da in meinen Vorträgen immer gerne eine erschreckende Zahl zu dem Thema auf: Jeder 4. stirbt vor Erreichen seiner statistischen Lebenserwartung! Und um dann die Leute so richtig wachzurütteln: Nur rund 20% der dt. Bevölkerung besitzen eine erbrechtliche Regelung, hiervon wiederum ist nur ein kleiner Bruchteil geeignet die gewünschten Folgen herbeizuführen und steuerliche Aspekte optimal zu gestalten! D.h. wir bewegen uns bei den „guten“ Testamenten im Bereich einer kleinen einstelligen Prozentzahl der dt. Bevölkerung.

Gruß vom Wiz

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Hallo! :smile:

Mein Freund und ich möchten uns testamentarisch gegenseitig
zum Alleinerben einsetzen. Soweit ist alles klar,

Hier muss überprüft werden, ob ein Dritter einen Pflichtteilsanspruch hat! Dann geht das nämlich nicht so einfach!

nur die
Wohnung in der wir leben bereitet uns einiges Kopfzerbrechen.
Sie ist sein Eigentum (vor Beginn unserer Beziehung gekauft).
Sollte nun tatsächlich was passieren, könnte es dann nicht
sein, daß ich aufgrund der Höhe der Erbschaftsteuer die
Wohnung gar nicht behalten kann?

Wäre es vielleicht besser,

wenn er mir die Wohnung nicht vererben, sondern ein
lebenslanges Wohnrecht einräumen würde?
Gibt es feste Prozentsätze für die Höhe der Erbschaftsteuer?
Kann ich die irgendwo einsehen?

http://www.rehmann.de/erbrecht.htm

Steuersatz ist abhängig von der Nähe zum Erblasser: bei Euch momentan die schlechteste, also Steuerklasse 3
und dem Wert des insgesamt Vererbten.
Bei Immobilien wird der Wert recht kompliziert berechnet:

gem. §§ 146 ff. BewG nach folgender Formel:Jahresnettokaltmiete (qm x ortsübliche Miete/qm x 12 Monate) x 12,5 (vervielfältigungsfaktor)

Abzgl. Ggf Avbschlag wg Altersminderung ( 0.5% pro volles Jahr seit Fertigstellung; max. 25%)

zzgl. Zuschlag von 20% bei Ein- bzw. Zweifamilienhaus

= Steuerwert des Grundstückes

Beim Notar waren wir schon, aber was uns da an ‚Beratung‘
geboten wurde, war echt ein Witz.

Ziemlich heikles Thema das Ganze. Wer beschäftigt sich schon
gerne mit dem eigenen Tod oder dem des Liebsten. Aber ich soll
mich nunmal drum kümmern…
Klar wäre es wohl am einfachsten, wenn wir verheiratet wären.
Wird auch irgendwann so kommen, aber für die Zwischenzeit
würden wir uns eben auch gerne absichern.

Es ist wie bei so vielen Dingen im Leben, es gibt keinen Königsweg - eine optimale Lösung bekommt man nur, wenn man sich selber mit der Materie auseinandersetzt. Dazu empfehle ich das Buch

Ratgeber der Stiftung Warentest, Finanztest „Vererben und Erben“
Preis 9,20 €

Wenn man sich durch das (m.E. gut verständliche) Buch gelesen hat, kennt man die Optionen, die einem bleiben.

Bei komplizierteren Fällen, kommt man allerdings anschließend nicht um einen spezialisierten Anwalt herum! Man kann dann aber genauer formulieren, was man eigentlich will.

Gruß Norbert