Zusendung v. Lieferkatalog

Hallo www-lers!
Danke für die Zeit und Arbeit, die Ihr Euch für mein „Fall“ nehmt! :o))
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Vor ein paar Tage habe ich etwas gemacht und nun bin ich am überlegen ob ich dafür irgendwie strafbar gemacht werden kann oder aber gegen irgendeinen (oder mehrere??) Gesetz(e) verstößen habe.

Zur Geschichte („Beweislage“?):
Ich war neulich unterwegs, spazieren, mit meinem Sohn, als ich eine ältere Dame sah. Sie war voll geladen mit einem Einkaufstrolley (heisst das so?), der offensichtlich sehr schwer war. Sie trug auch noch einen Gehstock. Spontan entschied ich mich, ihr zu helfen, was sie auch dankend annahm. Unterwegs zu ihrer Wohnung erzählte sie mir, daß sie sich mit Vorräten eingedeckt hatte, denn sie mußte demnächst ins Krankenhaus um an die Hüften operiert zu werden. Danach würde sie es wahrscheinlich wesentlich schwerer haben, Einkäufe zu schleppen, denn sie wurde vrschtl. 2 Krücken benötigen und zwar für längere Zeit.

Also ich erzählte ihr von einem Lieferservice, bei der sie für 5 EUR alles, was diese (eine bundesweit sehr bekannte) Lebensmittelkette anbietet, zuhause bekommen konnte. Sie schien von dieser Möglichkeit begeistert zu sein.

Doch ich vergaß zu fragen, ob ich den Katalog und die Bestellscheine für sie anfordern könnte. Gleich am nächsten Tag habe ich beide online bestellt. Dafür war, logischerweise, Pflicht, der Name und Adresse des Katalogsempfängers zu nennen. Als ich im Nachhinein versuchte, sie telefonisch zu erreichen, um ihr von der Katalogbestellung zu unterrichten, ging niemand ans Telefon (evtl ist sie schon im Krankenhaus??)

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß sie irgendwelche rechtliche Schritte deshalb unternimmt. Doch mir geht es vorallem darum, ob ich damit gegen einen Gesetz gestoßen habe, welchen und weshalb!

(Uiiii! Ich hoffe ich habe mich richtig ausgedrückt! (hatte in letzter Zeit hier bei www Probleme damit).

Nochmals herzlichen Dank und sonnigen Grüßen aus München!
Helena

Hallo Helena,

nein, Du hast gegen kein Gesetz verstoßen… Dadurch, daß die ältere Dame kostenlos einen Katalog zugeschickt bekommt, wird sie zu nichts verpflichtet.

Mein Vorschlag: da Du ihre Adresse hast, schick ihr einen netten kurzen Brief, in dem Du sie informierst, daß Du für sie den Katalog bestellt hast und daß dieser sicher in den nächsten Tagen bei ihr eintreffen wird.

Beste Grüße

Tessa

Hallo Tessa!

Hallo Helena,

Vielen Dank für Deine Antwort!

nein, Du hast gegen kein Gesetz verstoßen… Dadurch, daß die
ältere Dame kostenlos einen Katalog zugeschickt bekommt, wird
sie zu nichts verpflichtet.

Danke! Allein das ist schon eine Beruhigung! Ich dachte es wäre nicht ganz in Ordnung, weil ich persönliche Angaben eines Menschen ohne ihres Wissens weitergegeben habe… Aber wenn das ok ist, dann bin ich auch beruhigt!

Mein Vorschlag: da Du ihre Adresse hast, schick ihr einen
netten kurzen Brief, in dem Du sie informierst, daß Du für sie
den Katalog bestellt hast und daß dieser sicher in den
nächsten Tagen bei ihr eintreffen wird.

Genau Tessa! Diesen Vorschlag werde ich folgen. Ich denke wenn ich das so tue wie Du sagst, so wird es bei ihr als Freude empfunden!

Beste Grüße

Ich danke Dir sehr und sende ebenfalls ganz liebe Grüße!

Tessa

Helena