seit 30.12.02 warte ich auf die Rückzahlung des Nebenkosten-Guthabens betr. das Jahr 2001. Einen Grund für die Zurückhaltung der Knete von der Seite des Vermieters gibt es nicht, Einwendungen von meiner Seite gegen eine evtl. falsche Abrechnung auch nicht.
Darf ich -nach vorheriger schriftlicher Ankündigung- das mir zustehende Geld von der nächsten Mietzahlung abziehen ?!
fordere den Vermieter auf, Dir bis spätestens 27.03.2003 das Guthaben zu überweisen. Erkläre ihm, wenn dies nicht geschieht, wirst Du das Guthaben mit der Miete im April verrechnen. Sofern das Guthaben entsprechend hoch sein sollte, solltest Du Dir auch überlegen, ob Du die anteiligen Nebenkostenvorauszahlungen nicht kürzen sollst.
Grüsse Günter
seit 30.12.02 warte ich auf die Rückzahlung des
Nebenkosten-Guthabens betr. das Jahr 2001. Einen Grund für die
Zurückhaltung der Knete von der Seite des Vermieters gibt es
nicht, Einwendungen von meiner Seite gegen eine evtl. falsche
Abrechnung auch nicht.
Darf ich -nach vorheriger schriftlicher Ankündigung- das mir
zustehende Geld von der nächsten Mietzahlung abziehen ?!