Hallo,
vor ca. zwei Jahren hat ein Bekannter meine Mietswohnung
übernommen. Bisher ist er nicht eingezogen (Warum auch
immer???)
Nun ist es so, dass er sich nicht bei den Stadtwerken
anmeldete und damit auch keine Stromgebühren zahlte. Er bekam
jetzt eine geschätzte Abrechnung für die zwei Jahre von ca.
1200 €. Er ging mit meiner Endabrechnung und seinem jetztigen
Zählerstand zu den Stadtwerken, und bat um eine Korrektur.
Leider lassen sich die Zuständigen auf keinen Kompromiss ein.
Schließlich wäre es seine Schuseligkeit gewesen.
Sicher durften die Werke den Stromverbrauch schätzen. Wenn er aber den Zählerstand nachweisen kann und dieser ist niedriger, muss der Energieversorger die Rechnung ändern.
Ich habe nur ein kleines Problem mit Deiner Darstellung. Wie kann Dein Bekannter eine Rechnung der Stadtwerke erhalten, geschätzt, wenn er sich nicht angemeldet hat ?
Wenn er sich nicht umgemeldet hat, ging aber letztlich der Stromverbrauch samt Vorauszahlungen auf den Vormieter, also auf Dich. Jemand muss ja schon im letzten Jahr den Stromverbrauch bezahlt haben. Üblicherweise ist es so, dass Energieversorger solange die Rechnung an den bekannten Verbraucher senden und auch von diesem Vorauszahlungen erheben bis ein anderer Verbraucher gemeldet wird. Mir ist kein Energieversorgungsunternehmen bekannt, das zwei Jahre mit den Rechnungen - ohne Vorauszahlungen - wartet. Insoweit ist die Darstellung Deines Bekannten nicht nachvollziehbar.
Er überlegt, ob er einen Anwalt aufsuchen sollte. Gibt es noch
einen anderen Weg? Habt ihr einen Rat?
Ja, das Versorgungsunternehmen auffordern den Zähler zu prüfen. Vor allem zu prüfen, ob die Plombe noch am Zähler ist. Wenn nicht wird sich die Frage auftun, er sich strafbar genacht hat.
Gruss Günter