Stromabrechnung

Von: , Frage gestellt am Fr, 21. Mär 2003

Hallo ihr Lieben,

vor ca. zwei Jahren hat ein Bekannter meine Mietswohnung übernommen. Bisher ist er nicht eingezogen (Warum auch immer???)

Nun ist es so, dass er sich nicht bei den Stadtwerken anmeldete und damit auch keine Stromgebühren zahlte. Er bekam jetzt eine geschätzte Abrechnung für die zwei Jahre von ca. 1200 €. Er ging mit meiner Endabrechnung und seinem jetztigen Zählerstand zu den Stadtwerken, und bat um eine Korrektur. Leider lassen sich die Zuständigen auf keinen Kompromiss ein. Schließlich wäre es seine Schuseligkeit gewesen.

Er überlegt, ob er einen Anwalt aufsuchen sollte. Gibt es noch einen anderen Weg? Habt ihr einen Rat?

Danke im Voraus.

Yesim

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Re: Stromabrechnung

    Hallo, vor ca. zwei Jahren hat ein Bekannter meine Mietswohnung
    übernommen. Bisher ist er nicht eingezogen (Warum auch
    immer???)

    Nun ist es so, dass er sich nicht bei den Stadtwerken
    anmeldete und damit auch keine Stromgebühren zahlte. Er bekam
    jetzt eine geschätzte Abrechnung für die zwei Jahre von ca.
    1200 €. Er ging mit meiner Endabrechnung und seinem jetztigen
    Zählerstand zu den Stadtwerken, und bat um eine Korrektur.
    Leider lassen sich die Zuständigen auf keinen Kompromiss ein.
    Schließlich wäre es seine Schuseligkeit gewesen.
    Sicher durften die Werke den Stromverbrauch schätzen. Wenn er aber den Zählerstand nachweisen kann und dieser ist niedriger, muss der Energieversorger die Rechnung ändern.

    Ich habe nur ein kleines Problem mit Deiner Darstellung. Wie kann Dein Bekannter eine Rechnung der Stadtwerke erhalten, geschätzt, wenn er sich nicht angemeldet hat ?

    Wenn er sich nicht umgemeldet hat, ging aber letztlich der Stromverbrauch samt Vorauszahlungen auf den Vormieter, also auf Dich. Jemand muss ja schon im letzten Jahr den Stromverbrauch bezahlt haben. Üblicherweise ist es so, dass Energieversorger solange die Rechnung an den bekannten Verbraucher senden und auch von diesem Vorauszahlungen erheben bis ein anderer Verbraucher gemeldet wird. Mir ist kein Energieversorgungsunternehmen bekannt, das zwei Jahre mit den Rechnungen - ohne Vorauszahlungen - wartet. Insoweit ist die Darstellung Deines Bekannten nicht nachvollziehbar. Er überlegt, ob er einen Anwalt aufsuchen sollte. Gibt es noch
    einen anderen Weg? Habt ihr einen Rat?
    Ja, das Versorgungsunternehmen auffordern den Zähler zu prüfen. Vor allem zu prüfen, ob die Plombe noch am Zähler ist. Wenn nicht wird sich die Frage auftun, er sich strafbar genacht hat.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: kl. Erläuterung

      Hallo Günter, Sicher durften die Werke den Stromverbrauch schätzen. Wenn er
      aber den Zählerstand nachweisen kann und dieser ist niedriger,
      muss der Energieversorger die Rechnung ändern.
      Das die Stadtwerke die Schätzung durchführen durften ist schon klar. Die Info, wer Nachmieter ist, haben sie damals von mir bekommen. Sie und ich können ja nicht ahnen, dass er erst sehr viel später einzieht. Ich habe nur ein kleines Problem mit Deiner Darstellung. Wie
      kann Dein Bekannter eine Rechnung der Stadtwerke erhalten,
      geschätzt, wenn er sich nicht angemeldet hat ?
      Ja, das Versorgungsunternehmen auffordern den Zähler zu
      prüfen. Vor allem zu prüfen, ob die Plombe noch am Zähler ist.
      Wenn nicht wird sich die Frage auftun, ob er sich strafbar
      gemacht hat.
      Meiner Meinung nach, sollte er nochmal um ein sachliches Gespräch bitten. Vielleicht kommt er mit ein bisschen Diplomatie weiter.

      Danke

      Yesim

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: kl. Erläuterung

        Das die Stadtwerke die Schätzung durchführen durften ist schon
        klar. Die Info, wer Nachmieter ist, haben sie damals von mir
        bekommen. Sie und ich können ja nicht ahnen, dass er erst sehr
        viel später einzieht.
        Versteh ich trotzdem nicht ganz. Die Stadtwerke wollten doch sicher wissen,wann du selbst ausziehst. Und solange sich der neue Bewohner nicht selbst anmeldet, wird halt der Strom abgeklemmt. So ist das zumindest in der Regel der Fall.

        Marco

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