Bücher verliehen

Von: , Frage gestellt am Sa, 19. Feb 2000

Hallo Leute ,
ich habe einer Bekannten vor einem Jahr mehrere Bücher geliehen , die sie brauchte um Nachhilfe zu geben . Nun brauche ich meine Bücher wieder und ich versuchte sie per Telefon zu erreichen . Nachdem ich heraus fand das sie keinen Anschluss mehr hatte , habe ich ihre Eltern angerufen , das sie ihr ausrichten möchten , dass ich meine Bücher dringend brauche und die Eltern versprachen mir das man ihr Bescheid sagt und sie sich über ihr Handy bei mir melden wird . Dies liegt 2 Wochen zurück und sie hat sich immer noch nicht gemeldet . Dank der Eltern habe ich ihre Handynummer und ich versuche sie seit 1 Woche über das Handy zu erreichen . Sie geht nicht an das Handy ran und ich rief wieder ihre Eltern an , die mir versprachen ihr nochmal bescheid zu sagen . Wenn sie sich nun nicht melden sollte trotz nochmaliger Aufforderung durch mich über ihre Eltern , wollte ich ganz gerne wissen , welche rechtlichen Schritte ich einleiten kann . Denn es sieht ja nun so aus als wenn sie die Bücher entweder nicht mehr hat oder kein Interesse zeigt sie mir wieder zu geben . Die Bücher haben ein Wert von ca. 250 DM . Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen .

Danke im voraus
Patrik

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Bücher verliehen

    1. lasse Dir von den Eltern die Adresse geben. Schreibe einen Brief, Einwurfeinschreiben!, und setze eine Frist zur Rückgabe der Bücher (14 Tage dürfte ausreichen - bei Schlamper).
    2. Drohe bei Nichtrückgabe bzw. Beschädigung eine Zivilklage und verweise auf die Möglichkeit der Strafanzeige (Unterschlagung) hin.
    3. Wenn sie nicht reagiert, dann handle auch so. In diesem Fall schalte ggf. über die Rechtsschutzversicherung (frage aber vorher, ob sie bezahlt) einen Anwalt ein. Oft hilft die Androhung eines Anwaltes, daß solche Typen reagieren. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
      Re^2: Bücher verliehen

      3. Wenn sie nicht reagiert, dann handle
      auch so. In diesem Fall schalte ggf. über
      die Rechtsschutzversicherung (frage aber
      vorher, ob sie bezahlt) einen Anwalt ein.
      Oft hilft die Androhung eines Anwaltes,
      daß solche Typen reagieren.
      Das Ganze dürfte allerdings nur Sinn haben, wenn Du nachweisen kannst, daß Du die Bücher verliehen hast, und daß es Deine sind...

      Gruß, Kubi

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