Bücher verliehen

Hallo Leute ,
ich habe einer Bekannten vor einem Jahr mehrere Bücher geliehen , die sie brauchte um Nachhilfe zu geben . Nun brauche ich meine Bücher wieder und ich versuchte sie per Telefon zu erreichen . Nachdem ich heraus fand das sie keinen Anschluss mehr hatte , habe ich ihre Eltern angerufen , das sie ihr ausrichten möchten , dass ich meine Bücher dringend brauche und die Eltern versprachen mir das man ihr Bescheid sagt und sie sich über ihr Handy bei mir melden wird . Dies liegt 2 Wochen zurück und sie hat sich immer noch nicht gemeldet . Dank der Eltern habe ich ihre Handynummer und ich versuche sie seit 1 Woche über das Handy zu erreichen . Sie geht nicht an das Handy ran und ich rief wieder ihre Eltern an , die mir versprachen ihr nochmal bescheid zu sagen . Wenn sie sich nun nicht melden sollte trotz nochmaliger Aufforderung durch mich über ihre Eltern , wollte ich ganz gerne wissen , welche rechtlichen Schritte ich einleiten kann . Denn es sieht ja nun so aus als wenn sie die Bücher entweder nicht mehr hat oder kein Interesse zeigt sie mir wieder zu geben . Die Bücher haben ein Wert von ca. 250 DM . Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen .

Danke im voraus
Patrik

  1. lasse Dir von den Eltern die Adresse geben. Schreibe einen Brief, Einwurfeinschreiben!, und setze eine Frist zur Rückgabe der Bücher (14 Tage dürfte ausreichen - bei Schlamper).
  2. Drohe bei Nichtrückgabe bzw. Beschädigung eine Zivilklage und verweise auf die Möglichkeit der Strafanzeige (Unterschlagung) hin.
  3. Wenn sie nicht reagiert, dann handle auch so. In diesem Fall schalte ggf. über die Rechtsschutzversicherung (frage aber vorher, ob sie bezahlt) einen Anwalt ein. Oft hilft die Androhung eines Anwaltes, daß solche Typen reagieren.

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  1. Wenn sie nicht reagiert, dann handle
    auch so. In diesem Fall schalte ggf. über
    die Rechtsschutzversicherung (frage aber
    vorher, ob sie bezahlt) einen Anwalt ein.
    Oft hilft die Androhung eines Anwaltes,
    daß solche Typen reagieren.

Das Ganze dürfte allerdings nur Sinn haben, wenn Du nachweisen kannst, daß Du die Bücher verliehen hast, und daß es Deine sind…

Gruß, Kubi