Hallo,
ich habe Probleme mit der Rückzahlung meiner Mietkaution. Ich habe gehört, dass nach 6 Monaten die Ansprüche verjähren. Das wäre bei mir am 1. Mai 2003 der Fall.
Zum Verständnis der Lage ein paar Fakten nebenher:
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Der Vermieter gilt - nach Aussage des Hausverwalters - als chaotisch und schlampig. Nach dessen Aussage ließ er ein undichtes Fenster zwei Jahre nicht reparieren und hat ohne weiteres die Kürzung der Miete meiner Vormieterin hingenommen.
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In den Jahren 1999-2002, wo ich in der entsprechenden Wohnung gewohnt habe, habe ich nie eine Nebenkosten-Abrechnung erhalten.
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Die Wohnung wurde zum 30.11.02 gekündigt. Trotz mehrfacher Aufforderung an den Vermieter, die Wohnung abzunehmen und die Schlüssel zurückzunehmen, ist dies nie erfolgt. Die Schlüssel habe ich ihm dann per Post per Express zugeschickt.
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Die Zinsaufstellung der Kaution mit Zahlungsaufforderung ließ er unbeantwortet.
Ich will die Kohle aber haben!!!
Hinzu kommt: Ich bin seit 2 1/2 Jahren arbeitlos und beziehe Arbeitslosenhilfe. Ich kann mir leider keinen Rechtsanwalt leisten.
Meine Fragen nun:
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Wie komme ich doch noch an mein Geld, ohne dass der Anspruch verjährt (einfaches Schreiben an den Vermieter wird wohl nicht reichen)?
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Reicht ein einfacher Mahnbescheid beim Amtsgericht vor dem 1. Mai aus, um die Verjährung zu stoppen?
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Welche Möglichkeiten habe ich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, ohne dick Geld berappen zu müssen? Es soll da die Möglichkeit geben, Prozesskostenbeihilfe zu bekommen?
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Was muss ich in welcher Reihenfolge tun, um meinen Anspruch noch durchzusetzen?
Gruß
Euer Carsten