Falscher Name im KFZ-Brief!

Hallo an alle!

Ich habe folgende Frage: ich habe mir ein Auto gekauft, und wollte, dass es direkt vom Autohaus angemeldet wird, und zwar aus versicherungstechnischen Gründen auf den Namen meines Vaters.

Das Autohaus hat dies irgendwie nicht verstanden, jetzt steht der Name meines Vaters im Schein (ist ja auch richtig) UND im Brief, was ich nicht wollte. Im Kaufvertrag („Vertrag auf verbindliche Bestellung eine Gebrauchten KFZ“) steht jedoch mein Name und ich habe ihn unterschrieben!

Mein Problem: falls es mal hart auf hart kommt ( mit sowas muss man ja immer rechnen!), ist er ja rechtl. der Eigentümer, oder? Er ist selbstständig und da is ja das Risiko immer recht hoch, dass es mal zu finanzeillen Schwierigkeiten kiommt! Was soll ich jetzt machen? Reicht es aus, ein Schreiben aufzusetzen, welches mein Vater unterschreibt?

Danke schonmal für alle Antworten!

Grüße, Julia

Alles in Ordnung!
Hallo Julia,

Das Autohaus hat dies irgendwie nicht verstanden, jetzt steht
der Name meines Vaters im Schein (ist ja auch richtig) UND im
Brief, was ich nicht wollte.

Der Brief ist das Wesentliche, der Schein ist eine Art Abschrift. Ergo: Es muss die gleiche Person drinstehen.

Im Kaufvertrag („Vertrag auf
verbindliche Bestellung eine Gebrauchten KFZ“) steht jedoch
mein Name und ich habe ihn unterschrieben!

Mein Problem: falls es mal hart auf hart kommt ( mit sowas
muss man ja immer rechnen!), ist er ja rechtl. der Eigentümer,
oder? Er ist selbstständig und da is ja das Risiko immer recht
hoch, dass es mal zu finanzeillen Schwierigkeiten kiommt! Was
soll ich jetzt machen? Reicht es aus, ein Schreiben
aufzusetzen, welches mein Vater unterschreibt?

Dein Vater ist der Halter des Fahrzeugs. Der Halter ist immer dann der Dumme, wenn er niemanden findet, der zum Zeitpunkt des Ungemachs den Wagen gefahren ist. Da Du aber ehrlich bist und sagst, dass Du den Wagen gefahren bist, hat Dein Vater keinen Ärger - Du kriegst die Punkte, Bußgelder und alle anderen anfallenden Kosten (es sei denn, Dein Vater will die behalten :wink:

Gruß
Oskar van de Kaalstraat


hallo julia,

Hallo an alle!

Das Autohaus hat dies irgendwie nicht verstanden, jetzt steht
der Name meines Vaters im Schein (ist ja auch richtig) UND im
Brief, was ich nicht wollte.

is richtig. und letztlich (fast) egal.

denn:
besitzer ist der, der den wagen (und den schein) zur zeit hat.
eigentümer ist der, der den brief hat. (in vielen fällen ist das die bank, über die die finanzierung des wagens läuft, bis er abbezahlt ist.)

gruß
ann

Hi Julia,

die Frage Brief/Schein wurde ja bereits geklärt.
Aber auch in Bezug auf Deine andere Sorge kann ich Dich beruhigen:

Im Kaufvertrag („Vertrag auf
verbindliche Bestellung eine Gebrauchten KFZ“) steht jedoch
mein Name und ich habe ihn unterschrieben!

Mein Problem: falls es mal hart auf hart kommt ( mit sowas
muss man ja immer rechnen!), ist er ja rechtl. der Eigentümer,
oder? Er ist selbstständig und da is ja das Risiko immer recht
hoch, dass es mal zu finanzeillen Schwierigkeiten kiommt! Was
soll ich jetzt machen? Reicht es aus, ein Schreiben
aufzusetzen, welches mein Vater unterschreibt?

Der Kaufvertrag in Verbindung mit einem Zahlungsnachweis (Nachweis, daß Du und nicht Dein Vater gezahlt hat) müßte eigentlich ausreichen um Dein Eigentum am KFZ nachzuweisen. Und wenn es Dein Eigentum ist, kann auch kein Gläubiger Deines Vaters auf das Fahrzeug zugreifen. Sollte Dein Vater gezahlt haben, kannst Du zur Sicherheit noch so etwas wie einen Schenkungsvertrag (über diesen Betrag) aufsetzen. Dann dürften auch hier die Eigentumsverhältnisse ausreichend dokumentiert sein.
Daß aus versicherungstechnischen Gründen Eigentümer und Halter verschiedene Personen sind ist nicht ungewöhnlich und begründet noch kein Eigentumsverhältnis des Halters.

Dies alles ist natürlich nur die Auffassung eines Laien. Wenn Du wirklich sicher gehen möchtest, bleibt Dir nur der Gang zu einem Rechtsanwalt - der kann und darf dann auch individuell beraten.

Gruß Stefan

Danke an alle(o.w.T)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi ann,

eigentümer ist der, der den brief hat.
(in vielen fällen ist das die bank, über die die finanzierung
des wagens läuft, bis er abbezahlt ist.)

ne, juristisch nach BGB falsch. eigentum an einem kfz wird erworben und verloren wie bei den meisten beweglichen sachen. der kfz-brief ist kein wertpapier/inhaberschein wie eine aktie. d.h. eigentum des kfz ist NICHT „verbrieft“.

die führung des kfz-briefs verhindert jedoch den gutgläubigen erwerb an PKW, denn ohne in den kfz-brief gesehen zu haben, kann man nicht gutgläubig fremdes eigentum erwerben.

im grunde kann also der brief bei jedem x-beliebigen in der schublade sein, der eigentümer ist der, der das eigentum durch einigung und übergabe erhalten hat.

wenn eine bank den kfz brief als „sicherheit“ nimmt, dann erlangen diese i.d.R. nur treuhaenderisches eigentum, heisst sie sind zwar eigentümer aber können nur das mit dem PKW machen, was der treugeber will.

das als grobe richtigstellung für die massen :wink:

mfg vom

showbee

Hi
das dein Vater das Fahrzeug versichert hätt wohl gereicht :smile:
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]