letzten montag geriet ich in eine verkehrskontrolle. da an meinem fahrverhalten und am wagen auf den ersten blick nichts zu beanstanden war, überprüfte der polizist das service-heft des fahrzeuges und stellte fest, dass die abgaskontrolle seit 16 monaten (!!!) abgelaufen ist… (zur info: in der CH müssen fahrzeuge alle 2 jahre auf schadstoffimmissionen überprüft werden)
er erklärte mir, dass die sache vor den richter gehe, da es sich (anbetracht der zeit seit dem letzten test) um eine straftat handle.
ich habe ein bisschen im i-net herumgeforscht und bin auf eine erste schätzung der busse gekommen:
busse CHF 500-700
gerichtskosten CHF 150-300
also recht massiv ;-(
nun ist es aber so, dass ich meinen wagen regelmässig in den service bringe, letzten sommer (da war der test auch schon nicht mehr gültig) hatte ich z.b. den 100’000er service gemacht. und der service wird 1 seite vor dem abgastest eingetragen… ein kollege von mir arbeitet in der garantieabteilung eines importeurs und sagte mir, dass die kontrolle abgastest ja/nein standardmässig zu einem service gehört. als ich meinen garagisten darauf hinwies grinste der nur dumm, musste aber einräumen, dass sie „normalerweise“ immer kontrollieren, ob der test noch gültig ist. langer rede kurzer sinn:
hat mein garagist seine sorgfaltpflicht verletzt?
kann ich vor dem richter „mildernde“ umstände geltend machen, oder liegt die schuld (kontrolle des serviceheftchens) eindeutig bei mir?
lohnt es sich, meinen rechtsschutz einzuschalten?
wenn Du anhand des Service-Heftes nachweisen kannst, daß das Fahrzeug kürzlich zur Inspektion war (Datum und Stempel der Werkstatt), hast du gute Chancen, daß es nicht zu einem nachteiligen Urteil kommt.
Normalerweise gehört das Überprüfen der Fälligkeit des Abgastests zu den Positionen, die die Werkstatt im Rahmen der Inspektion abarbeitet.
Der Werkstatt hätte auffallen müssen , daß der Abgastest fällig ist und dich zumindest darauf hinweisen sollen.
Dies ist offensichtlich nicht geschehen, die Werkstatt hat somit schlampig gearbeitet.
Nachdem du für die Inspektion gutes (und wahrscheinlich teures) Geld bezahlt hast, solltest du dich darauf verlassen können, daß mit deinem Fahrzeug alles in Ordnung ist. Dies schliesst funktionierende Bremsen ebenso ein wie ein bestandener Abgastest.
Natürlich hast du als Halter/Fahrer des Fahrzeugs dafür Sorge zu tragen, daß dein Auto verkehrssicher ist, aber wenn du dein Fahrzeug schon zur Inspektion bringst, solltest du davon ausgehen können, daß du bei Rückgabe unbesorgt damit fahren kannst.
Mein Rat: Lass diesen Abgastest schnellstmöglich durchführen und nimm alle Rechnungen und Unterlagen zur Gerichtsverhandlung mit. Ein verständnisvoller Richter wird dir zugute halten, daß du deinen PKW zur Wartung gebracht hast und die Werkstatt geschlampt hat (womit du straffrei ausgehen solltest).
Hi,
man sollte vielleicht dazusagen, dass die Abgaswartungsplakette in CH in der Regel an einer der hinteren Scheiben (Heckscheibe, Seitenscheibe) gut sichtbar angebracht ist (also nicht in Hundenasenhöhe wie die ASU-Plakette in D). Ausserdem handelt es sich nicht um eine 1cm-durchmessende Miniplakette mit Mikroschrift, sondern um eine 5-6 cm grosse Plakette. Die Schrifttype für die Jahreszahl ist ca. 1 cm gross. Deshalb ist es hier ohne Kenntnis der Rechtsprechung schwierig zu sagen, wem was hätte auffallen müssen und wer die Verantwortung trägt.
Ciao Rossi
da hast du im prinzip recht. da es sich aber um ein firmenfahrzeug handelt, hatte ich die beiden hinteren scheiben und die heckscheibe komplett beschriftet. deshalb war auch die plakette nicht zu sehen ;-((
den test hab ich letzten mittwoch schon nachgeholt - die polizei hatte mir eine frist von 6 tagen eingeräumt den test nachzuholen und das fahrzeug zu zeigen…
Meine persönliche Einschätzung für die Situation in Deutschland: der Mechaniker hat zwar gepennt, allerdings lernt man hierzulande während der Führerscheinschulung, wie das mit den TÜV- und Abgasuntersuchungsplaketten funktioniert. Ferner ist der Halter und der Fahrer (in Deinem Fall ja wohl sowieso eine Person) für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich.
Ich würde daher vermuten, dass Du einfach selber Schuld bist, von einem mündigen Bürger muss man schon ein Mindestmass an Engagement bzgl. des eigenen Wagens erwarten dürfen.
Aber was soll´s, versuchen kannst Du es ja…
Auf alle Fälle würde ich aber die Werkstatt wechseln, wer weiss, was die dort sonst noch alles übersehen?