Grenzbebauung
Von: , Frage gestellt am Mo, 24. Mär 2003
Hallo Kundige des Baurechts,
folgender Fall:
Ein Freund von mir will für seine Kinder ein Spielhaus auf Stelzen bauen und eine Seite auf einer Mauer gründen.
Die Mauer gehört laut Grundbuch eindeutig ihm und steht auch komplett auf seinem Grund.
Der Nachbar möchte das nicht und behauptet, es sei nicht statthaft ein Gebäude so nah an die Grundstückgrenze zu bauen. Aber ist solch eine Spielbude überhautpt ein Gebäude im Sinne des Baurechts?
Kann er die Bude so bauen oder hat der Nachbar recht?
Bitte wenn möglich §§ zitieren.
Gandalf
