Grenzbebauung

Von: , Frage gestellt am Mo, 24. Mär 2003

Hallo Kundige des Baurechts,

folgender Fall:
Ein Freund von mir will für seine Kinder ein Spielhaus auf Stelzen bauen und eine Seite auf einer Mauer gründen.
Die Mauer gehört laut Grundbuch eindeutig ihm und steht auch komplett auf seinem Grund.

Der Nachbar möchte das nicht und behauptet, es sei nicht statthaft ein Gebäude so nah an die Grundstückgrenze zu bauen. Aber ist solch eine Spielbude überhautpt ein Gebäude im Sinne des Baurechts?

Kann er die Bude so bauen oder hat der Nachbar recht?
Bitte wenn möglich §§ zitieren.

Gandalf

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
    Re: Grenzbebauung

    Kann er die Bude so bauen oder hat der Nachbar recht? Bitte wenn möglich §§ zitieren.
    Hallo, Gandalf,
    um einen Besuch, zumindest um einen Anruf beim Bauamt wird Dein Bekannter nicht herumkommen. Und sei es nur, um zu klären, ob für das Vorhaben eine Baugenehmigung überhaupt erforderlich ist.
    Meiner Meinung nach handelt es sich dabei ja nicht um ein permanentes Bauwerk. Das dürfte eigentlich ohne Genehmigung abgehen.
    Wegen des Nachbarschaftsabstandes usw. ist aber schon anzuraten das örtliche Bauamt zu befragen, da u.U. örtliche Satzungen greifen.
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeitaber greift $ 67 BauO NRW http://www.stadt-koeln.de/bol/bauen/produkte/00137/

    Gibt es bei Euch so etwas ähnliches wie in Bergheim http://www.bergheim.de/planen_bauen_wohnen/bauberatu...
    Dann wäre bei einer solchen Beratung schon viel Klarheit geschaffen.

    Beste Grüße
    Eckard.

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Grenzbebauung

    Hallo !

    Er braucht ganz sicher eine Baugenehmigung. Selbst ein Werbeschild für irgendetwas benötigt dies.
    Im Garten benötigt man für ein Gerätehaus, welches dort nur abgestellt wird, eine Baugenehmigung.
    Für ein Kinderhaus auf Stelzen, von dem man dann das Nachbargrundstück einsehen kann, ganz sicher.
    Es ist natürlich Ländersache!

    gruß max

  3. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Nun mal Butter bei den Fischen

    Hallo Gandalf,

    sollte das gebäude weniger als 15 kbm umbauten Raum haben benötigt man keine Baugenehmigung. Nachzulesen in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer.

    Aber:
    Da das Gebäude auf der Grenze erichtet werden soll empfehle ich einen Blick in das jeweils gültige Nachbarschaftsrecht des betroffenen Bundesland, da es den Begriff der Grenzwand und der Nachbarwand gibt.

    Christian

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