Hallo,
am Samstag habe ich einen Srafzettel aus Östereich bekommen über € 15.- wegen Falschparken. Hat da jemand Erfahrungswerte, wenn ich nicht zahle, ich weiß nämlich nix davon, dass ich in einer Kurzzeitzone war.
Danke und Gruß
Hallo,
am Samstag habe ich einen Srafzettel aus Östereich bekommen über € 15.- wegen Falschparken. Hat da jemand Erfahrungswerte, wenn ich nicht zahle, ich weiß nämlich nix davon, dass ich in einer Kurzzeitzone war.
Danke und Gruß
Hallo Chab,
zunächstmal gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen D und Ö.
Aber hier noch ein Tip (ohne Gewähr ob es funktioniert):
http://www.steuernetz.de/praxistips/steuern_sparen/P…
Gruß Ivo
Hallo!
am Samstag habe ich einen Srafzettel aus Östereich bekommen
über € 15.- wegen Falschparken. Hat da jemand Erfahrungswerte,
wenn ich nicht zahle, ich weiß nämlich nix davon, dass ich in
einer Kurzzeitzone war.
Also wenn die Kurzparkzone richtig gekennzeichnet war (Kurzparkzonentafel an allen Einfahrtstraßen der Zone!), dann wirst du dich nicht darauf berufen können, dass du nicht gewusst hast, dass das eine Kurzparkzone war.
Es gibt zwischen Ö und D ein Zustell- und Vollstreckungsabkommen, d.h. alle Bescheide können in Deutschland zugestellt und vollstreckt werden. Eine Ausnahme besteht nur in folgendem Fall: die Verweigerung der Lenkerauskunft, Lenkerauskunft ist die Angabe des Zulassungsbesitzers, wer das Auto zum zutreffenden Zeitpunkt gelenkt hat, ist in Ö strafbar. Ein solcher Strafbescheid ist in Deutschland nicht vollstreckbar, aber zustellbar.
D.h. du würdest wohl der Vollstreckbarkeit entkommen, es kann dir dann aber passieren, dass dir irgendwelche Gegenstände (z.B. Autoradio) bei der nächsten Verkehrskontrolle in Österreich gepfändet werden. Solltest du also in der nächsten Zeit nach Ö fahren wollen, würde ich diesen Weg nicht empfehlen.
Ich nehme mal an, es handelt sich um eine Anonymverfügung oder Organstrafverfügung (entspricht ungefähr Verwarngeld in D): solltest du der Meinung sein zu Unrecht belangt worden zu sein, dann einfach nicht zahlen, die Behörde wird dann ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten. Andernfalls würde ich die 15 Euro zahlen, denn auf Grund einer Anonym- oder Organstrafverfügung bekommst du keinen Eintrag in die österreichische Verwaltungsstrafevidenz.
Gruß
Tom
Hi!
Momentan gilt aus meiner Erfahrung, also ohne Gewähr: bei den Ösis sollte man zahlen, bei den Italienern kann man es versuchen.
Grüße,
Mathias