Ein Arzt verpfuscht etwas - Ein Gutachter bestätigt den Schaden!
Nun muss das verpfuschte wieder neu gemacht werden!
Wegen Unzumutbarkeit und Vertrauensverlust wird dies von einem Dritten vorgenommen.
Soweit so Gut!
Das verusacht doppelten Aufwand und erneut Schmerzen!
Wie berechnet sich das Schmerzensgeld - gibt es Tabellen, Nachschlagewerke, Anhaltspunkte oder geht das nur mit Gericht!
Einfache Hinweise, die in die richtige Richtung deuten, reichen mir.
Schmerzensgeldtabellen gibt es wie Sand am Meer und für einfache Fälle gibt es schon recht gut feststehende Sätze. Bei komplizierten Sachen kann man sich hieraus aber höchstens Anhaltspunkte holen. Insbesondere führen die Tabellen auch eher Urteile auf, die zu einem bestimmten Schaden eben ein Schmerzensgeld von EUR X gewährt haben. Man muss dann die Urteile daraf hin abklopfen, wie aktuell sie sind, ob sie für Deinen Gerichtsstand auch „verbindlich“ sind (unterschiedliche OLGs entscheiden schon mal gerne unterschiedlich) und ob sie denn überhaupt auf einem vergelichbaren Fall beruhen. D.h. wenn Du Dir z.B. in der ADAC-Tabelle die unzähligen Urteile uns Beträge zu HWS-Schleudertraumata ansiehst, dann nützt Dir dies als Laie eigentlich überhaupt nichts. Nur der erfahrene Anwalt vor Ort kann Dir selbst in einem solchen Standardfall einen vernünftigen Anhaltspunkt nennen.
Denke ausßerdem immer daran Schadenersatz und Schmerzensgeld auseinander zu halten. Schmerzensgeld wird nur für die immateriellen Folgen gezahlt, der Rest geht über Schadenersatz und ggf. Rückforderung.
Gruß vom Wiz
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