Hi,
wir haben in unserem Hause eine Gleitzeitregelung mit einer Kernzeit von 9-15 Uhr. Es besteht ausserdem eine interne Anweisung das Arztbesuche ausserhalb dieser Kernzeit wargenommen werden sollen, ausgenommen natürlich Notfälle z.B. bei akuten Zahnschmerzen.
Nun habe ich im Rahmen meines regulären Zahnarztbesuches einen weiteren Termin innerhalb dieser Kernzeit zur weiteren Behandlung bekommen. Schmerzen habe ich keine, es handelt sich lediglich um eine Krone für einen Zahn der bereits tot ist.
Habe ich nun, unter Vorlage der Bescheinigung das ich in der
Kernzeit beim Arzt war, ein Recht darauf das ich diese Fehlstunden nicht von meinem normalen Zeitguthaben abgezogen werden, oder läuft das unter Pech gehabt? Gibt es hierfür gesetztliche Grundlagen? (Land Hessen)
Wir haben kein Betriebsrat und sind ein Unternehmen mit ca. 90 Mitarbeitern, falls das für die Fragebeantwortung hilfreich ist.
Vielen Dank für die Info
Michael
Hi Michael,
gleitente Arbeitszeit hat viele Vorteile, für die Mitarbeiter, aber es gibt eben auch Nachteile. Meist gibt es wie du schon sagst Regelungen, das Arztbesuche zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, mit Ausnahme Notfälle. Das ist der Preis den die Arbeitnehmer für diese vorteilhafte Arbeitszeit zahlen.
Mal erlich- ein Notfall war das mit deinem Zahn ja nicht, tut mir leid, das ich dir nichts anders sagen kann.
Viel Grüsse Ingo Hildebrandt (Beriebsrat Rexam-Glas )
Hallo Michael,
lass Dir von Deinem Zahnarzt eine Bescheinigung ausstellen, dass diese Behandlung zu dem Termin unbedingt notwendig war. Dann dürfte es keine Probleme geben.
In Zukunft leg die Termine aber außerhalb der Kernzeit, auch im Interesse von anderen Mitarbeitern. Es entsteht ja immer schnell Unmut. Gesetzliche Regelungen dazu gibt es meines Wissens nicht. Oft wird nach üblicher Praxis entschieden. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten schadet auch nichts. Ich würde jedenfalls anbieten, die versäumte Zeit schnellstmöglich nachzuholen.
Viele Grüße
Jana